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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4d
Seite :                    1/3                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       LV4 65535
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Borbet
Radausführung:                                                   Lk100
Radgröße:                                                     6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                         64,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                               580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
FA,FB                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          110 Nm
                                    M12x1,5

Typ:                            FA
ABE / EG-Genehmigung:           G485; e13*96/27*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 82    Kia Sephia                 185/55R15                              A01) bis A10)
              (4-türig Stufenheck,       K43)                                   B23)
              4-türig Schrägheck)
                                         195/50R15
                                         K44)
e13*96/27*0021*03E   860/860                                                   4/100/56
                     860/860




RA-000418-B0-015-04d~KI-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4d
Seite :                    2/3                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            FB
ABE / EG-Genehmigung:           e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 84    Kia Shuma,                  185/55R15                         A02) bis A10)
              Kia Shuma II
              (4-türig Stufenheck,        195/50R15
              4-türig Schrägheck)         A01)K34)

                                          195/55R15
                                          A01)K34)
e4*98/14*0024*11E   870/900                                                 4/100/56



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000418-B0-015-04d~KI-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4d
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B23) Es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des
     Felgenhorns zu achten. Falls erforderlich ist die Halteklammer zu richten.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich.
     Stufenheck :
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängerober-
       kante umzulegen.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür-
       zen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
     Schrägheck:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke
       im hinteren Radhausblech umzulegen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum
       hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen.
     - Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger auf ca. 150 mm Länge nach
       vorn auf eine Restbreite von ca. 20 mm zu kürzen oder nach oben zu formen.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu ge-
     währleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhauskante ist im Bereich ab hinteren Stoßfänger bis zur Oberkante der Seiten-
       schutzleiste auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen oder nach oben zu formen.
     - Die Blechlasche der Stoßfängerbefestigung im Radhaus im Bereich des Übergangs zum
       hinteren Stoßfänger ist nach oben zu biegen.
     - Die Radlaufkante des hinteren Stoßfängers ist im Bereich ab Oberkante ca. 100 mm
       nach unten entsprechend auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
     - Der Schmutzfänger ist entsprechend der gekürzten Stoßfängerkante zu kürzen.


Die Anlage Nr. 4d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-04d~KI-4-100-56-ET35.doc


RA-000418-B0-015-04d~KI-4-100-56-ET35.doc