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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  64,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
BA, BG, BG8, BJ, BJD, DE,        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
DE1, DEE, DW, EC, NA, NB,        M12x1,5
NBD




RA-000418-C0-015-03~MA-4-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         BG
ABE / EG-Genehmigung:        F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 94    Mazda 323,                 185/55R15                         A01) bis A10)
              Mazda 323 F                                                  K14)K46)
                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)
F276/Nt04E     860/820                                                     4/100/54,1



Typ:                         BG8
ABE / EG-Genehmigung:        F545
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 120   Mazda 323 4WD              185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           K14)K46)
                                         195/50R15
                                         K03)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)
F545/NT04E     920/870                                                     4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5               185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K04)
                                         195/50R15
                                         K16)

                                         205/50R15
                                         K03)K16)
                                                                           4/100/54,1



Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 98    Mazda MX-3                 195/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                         205/50R15

                                         205/55R15

                                         215/50R15
F946/NT03E     895/710                                                     4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    3/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79           Mazda MX-3               195/55R15                        A01) bis A10)
                                                                        K16)
                                        205/50R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
 95                 Mazda MX-3          205/55R15

                                        215/50R15
e2*96/79*0027*00E   895/710                                             4/100/54,1



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878 ; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323 C,            185/55R15                         A01) bis A10)
              Mazda 323 S,                                              K45)
              Mazda 323 P             195/50R15

                                        195/55R15

                                        205/45R15

                                        205/50R15
                                        K01)K02)
 65 bis 84          Mazda 323 F         185/55R15                       A02) bis A10)

                                        195/50R15

                                        195/55R15

                                        205/45R15

                                        205/50R15
                                        A01)K01)K02)K45)
                                                                        4/100/54,1



Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.. , e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/50R15                        A02) bis A10)E04)

                                        195/55R15

                                        205/50R15
                                                                        4/100/54,0




RA-000418-C0-015-03~MA-4-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    4/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5               195/50R15                         A02) bis A10)E04)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
e1*98/14*0192*01E    645/665                                             4/100/54,1



Typ:                         DW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0093*.. , e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 55    Mazda Demio              195/45R15                         A02) bis A10)


e11*97/27*0093*02E   780/755                                             4/100/54,0



Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
                                                                         4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         K26)
e11*98/14*0181*00E   870/865                                             4/100/54,0




RA-000418-C0-015-03~MA-4-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    5/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                             e13*2001/116*0254*..
DE1                            e13*2001/116*0255*..
DEE                            e13*2007/46*1070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76       Mazda 2, Mazda 2 LPG    185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A01)K03)

                                         195/50R15
                                         A01)K03)K04)K16)K23)

                                         205/45R15
                                         A01)K03)

                                         205/50R15
                                         A01)K01)K04)K54)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
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Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K45) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten in einem Bereich von
     Oberkante hinterer Stoßfänger bis ca. 250 mm oberhalb Schwellerunterkante komplett
     umzulegen.

K46) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im Innenkotflügel im Bereich von ca. 30 bis 80 mm vor
     der Radmitte an den Außenkotflügel anzulegen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.
     - die Kunststoffverkleidung ist im Bereich Blechradhaus zum Übergang hinteren
         Stoßfänger/Heckschürze auszuschneiden s. Skizze




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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