Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 1 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø56,6 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG., 65423 Rüsselsheim Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/SW, Ascona-C, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm Ascona-C-CC, Calibra-A, Com- M12x1,5, Schaftlänge 30 mm bo-C, Combo-C-CNG, Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, GMIJ, J96, J96/KOMBI, Kadett-D, Kadett-E, Kadett-E-Cabrio, Kadett-E- Caravan, Kadett-E-CC, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B, S93, S93Coupe, S-D, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra- A-X, X01/Z12XE MT, X01Monocab, X-C/Roadster RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 2 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Ascona-C ABE / EG-Genehmigung: C265; C265/1; C265/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Ascona 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 835/740 4/100/56,5 Typ: Ascona-C-CC ABE / EG-Genehmigung: C266; C266/1; C266/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Ascona-CC 195/50R15 A01) bis A10) F21) 205/50R15 K14) 825/740 4/100/56,5 Typ: Kadett-D ABE / EG-Genehmigung: B300; B300/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 29 bis 85 Kadett-D 195/50R15 A01) bis A10) K08)K11)K14) 205/50R15 4/100/56,6 Typ: Kadett-E-CC ABE / EG-Genehmigung: D559; D559/1; D559/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 115 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10) E45)G01)K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 3 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Kadett-E-Caravan ABE / EG-Genehmigung: D560; D560/1; D560/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Kadett- E-Caravan 195/45R15 A01) bis A10) E45) G01) K14) K03a)K38) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) 205/45R15 K12)K39)K40) 4/100/56,5 Typ: Kadett-E ABE / EG-Genehmigung: E023; E023/1; E023/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 95 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10) E45) G01) K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) 4/100/56,5 Typ: Kadett-E-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: E388; E388/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Kadett-E-Cabrio 195/45R15 A01) bis A10) E45) G01) K14) K03a)K38) 205/45R15 K12)K39)K40) 195/50R15 K12)K26)K39)K40) 4/100/56,6 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 4 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Vectra-A ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03) 195/55R15 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-CC ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 95 Vectra 195/50R15 A01) bis A10) G13) K03a) 195/55R15 205/50R15 K14) 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) E948/1/NT10 945/840 4/100/56,6 Typ: Vectra-A-X ABE / EG-Genehmigung: E951 ; E951/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 110 Vectra 4 x 4, 195/60R15 A01) bis A10) Vectra 2000 4 x 4, K03a) Vectra 2000 205/55R15 K14) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) K03a)K16) E951/1/NT06E 920/915 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 5 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Calibra 195/55R15 A01) bis A10) E04) K03a) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) E04) K03a)K14) F406/NT15 915/830 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra Caravan 195/50R15 A01) bis A10) E42) E43) K03a)K33) 195/55R15 E43) 205/50R15 F854/NT15 900/860 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra 195/50R15 A01) bis A10) E43) K03a)K33) 195/55R15 E43) 205/50R15 F857/NT14 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Astra 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K33) 195/55R15 205/50R15 G065/NT11 900/765 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 6 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Astra Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K03a)K33) 195/55R15 205/50R15 G372/NT08 850/800 4/100/56,5 Typ: Opel Corsa-B ABE / EG-Genehmigung: G290 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 80 Corsa 175/50R15 A01) bis A10) M00) K03a)K04a)K31) 195/45R15 G290/NT08 775/680 4/100/56,5 Typ: S93 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 78 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10) M00) K03)K04)K31) 195/45R15 e1*96/27*0053*10E 840/700(745) 4/100/56,5 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A01) bis A10) Vauxhall Tigra-A K37) 185/55R15 M+S K37) 195/45R15 G01) 195/50R15 K03)K04)K26)K37) 205/45R15 K03)K04)K37) e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 7 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.. , e1*98/14*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F-Caravan 195/50R15 A01) bis A10) E42) K03)K33) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0075*04 900/845 (925) 4/100/56,5 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.. , e1*98/14*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F, 195/50R15 A01) bis A10) Astra-F-CC K03)K33) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K03)K33) 195/55R15 205/50R15 e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 8 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Vectra-B, 195/55R15 A02) bis A10) Opel Vectra-B-CC 195/60R15 G09) 195/65R15 G10) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) 225/50R15 A01)K15)K18) e1*98/14*0030*17E 1020/945(1000) 4/100/56,5 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 195/65R15 G10) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) 225/50R15 A01)K15)K18) e1*95/54*0044*13E 1020/1000(1055) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 9 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Schrägheck 3-, 5-türig) E05) E20) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 A01)K43) 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K15)K43) 225/50R15 A01)K03)K04)K16)K43) e1*98/14*0086*21E 1035/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10) (Kombi) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K03)K04) e1*98/14*0087*20E 1035/885(960) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 10 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T98/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Opel Astra-G-Caravan- 185/65R15 A02) bis A10) CNG E05) 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K03)K04) e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 A01)K43) 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K15)K43) 225/50R15 A01)K03)K04)K16)K43) e1*98/14*0101*17E 1035/820(895) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 11 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A01) bis A10) Astra-G-Cabrio K43) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 K03)K04)K16) e1*98/14*0132*15E 915/845 (905) Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Corsa C 185/55R15 A01) bis A10) E20) K54)K55) 195/50R15 205/45R15 e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5 Typ: X01/Z12XE MT ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A01) bis A10) E20) K54)K55) 195/50R15 205/45R15 e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0179*21 min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 12 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Combo-C-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 71 Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10) K54)K55) 185/55R15C M+S 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0327*06 835/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Meriva-A 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)K03)K04)K67) 205/50R15 A01)K03)K04)K67) e1*2001/116*0215*15 1005/950(975) 4/100/56,5 Typ: GMIC ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Meriva LPG 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)K03)K04)K67) 205/50R15 A01)K03)K04)K67) e50*2001/116*0002*02 960/950(975) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 13 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Tigra 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/60R15 195/55R15 A01)K04) 195/60R15 A01)K04) 205/50R15 A01)K04) 205/55R15 A01)K04) e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e1*2001/116*0261*18 985/860(930) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0344* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e1*2007/46*0344*01 985/860(930) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 14 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0246*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Astra H DUAL-FUEL 185/65R15 A02) bis A10) (4-Loch) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e11*2001/116*0246*00 890/860(925) 4/100/56,5 Typ: GMIH ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra LPG (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e50*2007/46*0007*03 930/940/(1000) 4/100/56,5 Typ: A-H/SW ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra Station Wagon 185/65R15 A02) bis A10) (4-Loch) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e1*2001/116*0293*13 990/940(1000) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 15 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: A-H/SW ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra Station Wagon 185/65R15 A02) bis A10) (4-Loch) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e1*2007/46*0341*01 990/940(1000) 4/100/56,5 Typ: A-H ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Astra Caravan Dual-Fuel, 185/65R15 A02) bis A10) Astra Estate Dual-Fuel A95)E05) (Kombi 4-Loch) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e11*2001/116*0247*00 900/940(1000) 4/100/56,5 Typ: GMIJ ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Astra Station Wagon LPG 185/65R15 A02) bis A10) (4-Loch) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e50*2007/46*0008*.. 940/940(0) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 16 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: A-H/C ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra GTC (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10) E04) A95)E05) 195/60R15 A95)E05) 195/65R15 A95) 205/60R15 e4*2001/116*0094*15 955/955(1050) 4/100/56,5 Typ: S-D ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Corsa (4-Loch) 185/60R15 M+S A02) bis A10) A93) 185/65R15 M+S 185/65R15 E05a) 195/60R15 A93) 205/60R15 215/55R15 A01)K03)K75) e1*2001/116*0379*11 955/800(845) 4/100/56,5 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 17 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: GMIB ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 66 Corsa (4-Loch) 185/60R15 M+S A02) bis A10) A93) 185/65R15 M+S 185/65R15 E05a) 195/60R15 A93) 205/60R15 215/55R15 A01)K03)K75) e50*2001/116*0001*04 855/800(845) 4/100/56,5 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 18 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A95) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe- reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind. E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifen- größe 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges zugelassen sind. RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 19 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Bereifungsgröße 155R13ausgerüstet sind, oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas- sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. F21) Der Einbau von Stabilisatoren an Achse 1 und 2 ist erforderlich. Für Fahrzeugaus- führungen mit ABE-Nr. C265 sind, sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, verlänger- te (verstärkte) Achsausleger an Achse 1 einzubauen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G13) Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsmesser (-Wegdrehzahl=1068 oder 8405) sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten (entfällt, sofern Reifengröße 175/70R14 oder 195/60R14 serienmäßig eingetragen ist). K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 20 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K08) Bei nicht ausreichender Radabdeckung ist durch den Anbau einer geeigneten Kotflügel- verbreiterung, soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden,für eine ausreichende Abde- ckung des Reifens und des Rades(EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche (Richtlinien zu § 36a StVZO) zu sorgen (Achse 1 und Achse 2). K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel- ler komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge- legten Radhauskante zu kürzen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzu- stellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei Befe- stigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. Die betreffenden Kunststoff- muttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, daß sie nicht herausragen. Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente an der Reifenflanke zeigt gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.) Des weiteren ist das Radhausblech oberhalb der verformten Blechkante um ca. 3..5 mm nach außen zu treiben (Bereich: ca. 200 mm lang und ca. 35 mm hoch, beginnend etwa 40 mm oberhalb der Radausschnittkante). K33) An Achse 2 ist die Radhauskante ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der Seitenleiste umzulegen. Zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzu- formen, und zwar in einem Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca. 30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskan- te). Die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche ist nach außen aufzuweiten. K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante, auf einer Länge von ca. 100 mm, auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 21 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination im vorderen rechten Radhaus zu gewährleisten, ist die Befestigung der Ölkühlerschläuche so zu versetzen, daß sie nicht ins Radhaus ragt. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreis- fahrt möglich.) K39) An Achse 1 ist durch Nacharbeit im Stoßstangenbereich für ausreichende Freigängigkeit zu sorgen. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.) K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzu- stellen, soll der seitliche/horizontale Abstand der (umgelegten) Kotflügelkante zur Reifen- flanke min. 10 mm betragen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu- schneiden. K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen. K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schwel- ler bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 22 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 5 Seite : 22 / 22 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc RA-000418-B0-015-05~OP-4-100-56-ET35.doc