Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,6
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Fahrzeughersteller oder Marke : Adam Opel AG., 65423 Rüsselsheim
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/NB, A-H/SW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
Ascona-C, Ascona-C-CC, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Calibra-A, Combo-C, Combo-C-
CNG, Combo-C-Van, Combo-C-
Van-CNG, Combo-C/V, Corsa-
C, GMIB, GMIC, GMIH, GMIJ,
J96, J96/KOMBI, Kadett-D,
Kadett-E, Kadett-E-Cabrio,
Kadett-E-Caravan, Kadett-E-CC,
Opel Astra-F, Opel Astra-F-
Cabrio, Opel Astra-F-Caravan,
Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B
S93, S93Coupe, S-D, S-D/V, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
S-D/VAN, T92, T92/Conv, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
T92/Kombi, T98, T98/CNG,
T98/Kombi, T98/NB, T98C,
Vectra-A, Vectra-A-CC, Vectra-
A-X, X01/Z12XE MT,
X01Monocab, X-C/Roadster
Typ: Ascona-C
ABE / EG-Genehmigung: C265; C265/1; C265/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 95 Ascona 195/50R15 A01) bis A10)
F21)
205/50R15
K14)
835/740 4/100/56,5
Typ: Ascona-C-CC
ABE / EG-Genehmigung: C266; C266/1; C266/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 95 Ascona-CC 195/50R15 A01) bis A10)
F21)
205/50R15
K14)
825/740 4/100/56,5
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Kadett-D
ABE / EG-Genehmigung: B300; B300/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
29 bis 85 Kadett-D 195/50R15 A01) bis A10)
K08)K11)K14)
205/50R15
4/100/56,6
Typ: Kadett-E-CC
ABE / EG-Genehmigung: D559; D559/1; D559/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 115 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10)
E45)G01)K14) K03a)K38)
205/45R15
K12)K39)K40)
195/50R15
K12)K26)K39)K40)
Typ: Kadett-E-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: D560; D560/1; D560/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Kadett- E-Caravan 195/45R15 A01) bis A10)
E45) G01) K14) K03a)K38)
195/50R15
K12)K26)K39)K40)
205/45R15
K12)K39)K40)
4/100/56,5
Typ: Kadett-E
ABE / EG-Genehmigung: E023; E023/1; E023/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 95 Kadett-E 195/45R15 A01) bis A10)
E45) G01) K14) K03a)K38)
205/45R15
K12)K39)K40)
195/50R15
K12)K26)K39)K40)
4/100/56,5
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Kadett-E-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: E388; E388/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Kadett-E-Cabrio 195/45R15 A01) bis A10)
E45) G01) K14) K03a)K38)
205/45R15
K12)K39)K40)
195/50R15
K12)K26)K39)K40)
4/100/56,6
Typ: Vectra-A
ABE / EG-Genehmigung: E947; E947/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Vectra 195/50R15 A01) bis A10)
G13) K03)
195/55R15
205/50R15
K14)
205/55R15
K14)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
K03a)K16)
4/100/56,6
Typ: Vectra-A-CC
ABE / EG-Genehmigung: E948; E948/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 95 Vectra 195/50R15 A01) bis A10)
G13) K03a)
195/55R15
205/50R15
K14)
205/55R15
K14)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
K03a)K16)
E948/1/NT10 945/840 4/100/56,6
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Vectra-A-X
ABE / EG-Genehmigung: E951 ; E951/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 110 Vectra 4 x 4, 195/60R15 A01) bis A10)
Vectra 2000 4 x 4, K03a)
Vectra 2000 205/55R15
K14)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
K03a)K16)
E951/1/NT06E 920/915 4/100/56,5
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Calibra 195/55R15 A01) bis A10) E04)
K03a)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) E04)
K03a)K14)
F406/NT15 915/830 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra Caravan 195/50R15 A01) bis A10) E42)
E43) K03a)K33)
195/55R15
E43)
205/50R15
F854/NT15 900/860 4/100/56,5
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra 195/50R15 A01) bis A10)
E43) K03a)K33)
195/55R15
E43)
205/50R15
F857/NT14 900/765 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Astra 195/50R15 A01) bis A10)
K03a)K33)
195/55R15
205/50R15
G065/NT11 900/765 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Astra Cabrio 195/50R15 A01) bis A10)
K03a)K33)
195/55R15
205/50R15
G372/NT08 850/800 4/100/56,5
Typ: Opel Corsa-B
ABE / EG-Genehmigung: G290
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 80 Corsa 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K03a)K04a)K31)
195/45R15
G290/NT08 775/680 4/100/56,5
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: S93
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 78 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K31)
195/45R15
e1*96/27*0053*10E 840/700(745) 4/100/56,5
Typ: S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A01) bis A10)
Vauxhall Tigra-A K37)
185/55R15 M+S
K37)
195/45R15
G01)
195/50R15
K03)K04)K26)K37)
205/45R15
K03)K04)K37)
e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.. , e1*98/14*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F-Caravan 195/50R15 A01) bis A10)
E42) K03)K33)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0075*04 900/845 (925) 4/100/56,5
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.. , e1*98/14*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 100 Astra-F, 195/50R15 A01) bis A10)
Astra-F-CC K03)K33)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra-F-Cabrio 195/50R15 A01) bis A10)
K03)K33)
195/55R15
205/50R15
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Vectra-B, 195/55R15 A02) bis A10)
Opel Vectra-B-CC
195/60R15
G09)
195/65R15
G10)
205/55R15
205/60R15
G10)
215/50R15
A01)K15)K18)
225/50R15
A01)K15)K18)
e1*98/14*0030*17E 1020/945(1000) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
G10)
205/55R15
205/60R15
G10)
215/50R15
A01)K15)K18)
225/50R15
A01)K15)K18)
e1*95/54*0044*13E 1020/1000(1055) 4/100/56,5
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.. , e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-, 5-türig) E05) E20)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
A01)K43)
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K15)K43)
225/50R15
A01)K03)K04)K16)K43)
e1*98/14*0086*21E 1035/820(895) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 10 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.. , e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
A01)K03)K04)
e1*98/14*0087*20E 1035/885(960) 4/100/56,5
Typ: T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Opel Astra-G-Caravan- 185/65R15 A02) bis A10)
CNG E05)
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 11 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.. , e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
A01)K43)
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K15)K43)
225/50R15
A01)K03)K04)K16)K43)
e1*98/14*0101*17E 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A01) bis A10)
Astra-G-Cabrio K43)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
K03)K04)K16)
e1*98/14*0132*15E 915/845 (905)
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 92 Corsa C 185/55R15 A01) bis A10) E20)
K54)K55)
195/50R15
205/45R15
e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: X01/Z12XE MT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A01) bis A10) E20)
K54)K55)
195/50R15
205/45R15
e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0179*21E min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 71 Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*2001/116*0327*06 835/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0291*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*2007/46*0291*02 min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 13 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Combo-C-Van
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Combo 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*2007/46*0129*04E min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C-Van-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 Combo-C-Van-CNG 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*2007/46*0131*02E 835(1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e1*2001/116*0327*01 835/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C/V
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Combo Van 185/60R15 A01) bis A10)
K54)K55)
195/55R15
205/50R15
e4*2007/46*0299*00 910/1110(0) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 14 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Meriva-A 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)K03)K04)K67)
205/50R15
A01)K03)K04)K67)
e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5
Typ: GMIC
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Meriva LPG 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)K03)K04)K67)
205/50R15
A01)K03)K04)K67)
e50*2001/116*0002*04E 960/950(975) 4/100/56,5
Typ: X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Tigra 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
195/55R15
A01)K04)
195/60R15
A01)K04)
205/50R15
A01)K04)
205/55R15
A01)K04)
e11*2001/116*0227*08E 895/680(0) 4/100/56,5
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 15 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H e1*2001/116*0261*..
A-H e1*2007/46*0344*..
A-H e11*2001/116*0246*..
A-H e11*2001/116*0247*..
A-H/C e4*2001/116*0094*..
A-H/NB e1*2001/116*0454*..
A-H/NB e1*2007/46*0340*..
A-H/SW e1*2001/116*0293*..
A-H/SW e1*2007/46*0341*..
GMIH e50*2001/116*0007*..
GMIJ e50*2001/116*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Opel Astra 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine 3- u. 5-türig, A93)N195) EF0)
Kombi, StationWagon; 4-
Loch) 195/60R15
A93)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A01) K04)
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 16 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GMIB e50*2001/116*0001*..
S-D e1*2001/116*0379*..
S-D/V e50*2007/46*0055*..
S-D/Van e1*2007/46*0505*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 175/65R15 A02) bis A10)
, Corsa D LPG A93)M00) N185)
(4-Loch)
175/65R15 M+S
A93)M00) W185)
185/60R15
A93)N195)
185/60R15 M+S
A93)
185/65R15
A93)N195)
185/65R15 M+S
A93)
195/60R15
A93)
205/55R15
A93)
205/60R15
215/55R15
A01) K04)K75)
225/50R15
A01) K01)K04) K75)
225/55R15
A01) G5L)K01) K04) K75)
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 17 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam 175/65R15 A02) bis A10)
A93)M00) N185) EF0)
175/65R15 M+S
A93)M00) W185)
185/60R15
A93)N195)
185/60R15 M+S
A93)
185/65R15
N195)
185/65R15 M+S
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93a)
215/55R15
A01) K04)
225/50R15
A01) K04)K87)
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 18 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85 Opel Adam Rocks 175/65R15 A02) bis A10)
A93)M00) N185) EF0)
175/65R15 M+S
A93)M00) W185)
185/60R15
A93)N195)
185/60R15 M+S
A93)
185/65R15
N195)
185/65R15 M+S
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93a)
205/60R15
215/55R15
225/50R15
A01) K04)K87)
225/55R15
A01) K04)K19) K87) K88)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 19 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 20 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße
155R13 ausgerüstet sind , oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
F21) Der Einbau von Stabilisatoren an Achse 1 und 2 ist erforderlich. Für
Fahrzeugausführungen mit ABE-Nr. C265 sind, sofern nicht bereits serienmäßig
vorhanden, verlängerte (verstärkte) Achsausleger an Achse 2 einzubauen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
195/55R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 21 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
G13) Bei Fahrzeugen mit Geschwindigkeitsmesser (-Wegdrehzahl=1068 oder 8405) bei denen
nicht die Reifengröße 175/70R14 oder 195/60R14 serienmäßig eingetragen sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen
erforderlich sein.
K08) Bei nicht ausreichender Radabdeckung ist durch den Anbau einer geeigneten
Kotflügelverbreiterung, soweit serienmäßig nicht bereits vorhanden, für eine ausreichende
Abdeckung des Reifens und des Rades (EG-Richtlinie) oder der Reifenlauffläche
(Richtlinien zu § 36a StVZO) zu sorgen.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 22 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2
sicherzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei
Befestigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. Die betreffenden
Kunststoffmuttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden
Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen.
- Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm
nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente an der Reifenflanke zeigt
gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.)
- Des weiteren ist das Radhausblech oberhalb der verformten Blechkante um ca. 3..5
mm nach außen zu treiben (Bereich: ca. 200 mm lang und ca. 35 mm hoch,
beginnend etwa 40 mm oberhalb der Radausschnittkante).
K33) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist ab Stoßfänger nach vorn hin bis ca. 100 mm unterhalb der
Seitenleiste umzulegen,
- zusätzlich ist das Innenradhausblech an das äußere anzuformen, und zwar in einem
Bereich von ca. 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte auf einer Breite von ca.
30 mm (Bereich beginnt etwa 70 mm oberhalb der Radhauskante),
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante senkrecht ins Radhaus ragende Blechlasche
ist nach außen aufzuweiten.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 23 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen
Kunststoffschwellers umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten, ist im vorderen rechten Radhaus die Befestigung der Ölkühlerschläuche so
zu versetzen, dass sie nicht ins Radhaus ragt. (Kontrolle der ausreichenden
Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.)
K39) An Achse 1 ist durch Nacharbeit im Stoßstangenbereich für ausreichende Freigängigkeit
zu sorgen. (Kontrolle der ausreichenden Freigängigkeit durch Kreisfahrt möglich.)
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2
sicherzustellen, soll der seitliche/horizontale Abstand der (umgelegten) Kotflügelkante zur
Reifenflanke min. 10 mm betragen.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. Die ins
Radhaus ragenden Enden der Befestigungsschrauben der Verbreiterungen sind bis auf
Höhe der Befestigungsmuttern zu kürzen.
K55) An Achse 2 sind zusätzlich die ins Radhaus ragenden Kanten des Kunststoffstoßfängers
im Bereich bis 45° hinter der Radmitte auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
den Schraubenkopf) zu kürzen,
- die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
nach außen zu treiben,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).
K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
- die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
Radhauskante zu kürzen.
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 24 / 24 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
- im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
klebend zu befestigen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind
und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000418-C0-015-05~OP-4-100-56_5-ET35.docx