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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        LV4 65535
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    Borbet
Radausführung:                                                    Lk100
Radgröße:                                                      6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                            4
Mittenlochdurchmesser:                                          64,0 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                                580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   : Proton (MAL)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
C96/C9,C98,C97                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
                                     M12x1,5


Typ:                            C98
ABE / EG-Genehmigung:           e11*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83           Proton 416, Persona,        185/55R15                             A02) bis A10)
              Compact
              (5-türig Fließheck)         195/50R15
 83           Proton 416, Persona,
              Compact
              (4-türig Stufenheck)
e11*93/81*0004*02   830/790                                                     4/100/56




RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    2/3                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            C97
ABE / EG-Genehmigung:           e11*92/53*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Proton 415, Persona,        185/55R15                                 A02) bis A10)
              Compact
              (5-türig Fließheck)         195/50R15
 66           Proton 415, Persona,
              Compact
              (4-türig Stufenheck)
e11*93/81*0003*02    830/790                                                        4/100/56



Typ:                            C96/C9
ABE / EG-Genehmigung:           e11*92/53*0002*.. , e11*93/81*0002*.. , e11*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 99    Proton Persona              185/55R15                                  A02) bis A10)
              (4-türig Fließheck)
              (5-türig Stufenheck)        195/50R15

e11*92/53*0002*00/   830/790(895)                                                   4/100/56
e11*93/81*0002*08
e11*98/14*0002*10



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               4b
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc




RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc