Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Proton (MAL) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C96/C9,C98,C97 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 Typ: C98 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 Proton 416, Persona, 185/55R15 A02) bis A10) Compact (5-türig Fließheck) 195/50R15 83 Proton 416, Persona, Compact (4-türig Stufenheck) e11*93/81*0004*02 830/790 4/100/56 RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: C97 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Proton 415, Persona, 185/55R15 A02) bis A10) Compact (5-türig Fließheck) 195/50R15 66 Proton 415, Persona, Compact (4-türig Stufenheck) e11*93/81*0003*02 830/790 4/100/56 Typ: C96/C9 ABE / EG-Genehmigung: e11*92/53*0002*.. , e11*93/81*0002*.. , e11*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 99 Proton Persona 185/55R15 A02) bis A10) (4-türig Fließheck) (5-türig Stufenheck) 195/50R15 e11*92/53*0002*00/ 830/790(895) 4/100/56 e11*93/81*0002*08 e11*98/14*0002*10 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 4b Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc RA-000418-B0-015-04b~PR-4-100-56-ET35.doc