Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
M, JM, R, P, N, KC,B/C57, 57 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
B, B54, B56, BA, DA, EA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
J11/13, J63, JA, K56, KA, LA, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
W, FW
Typ: B/C57
ABE / EG-Genehmigung: F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 Renault Clio 16V 195/45R15 A01) bis A10)
G01)
F543/NT15E 815/650 4/100/60,0
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: J11/13
ABE / EG-Genehmigung: D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 80 Renault Espace 205/50R15 A02) bis A10)
87 Renault Espace 195/60R15
205/55R15
D767NT07E 1030/980 4/100/60,0
Typ: J63
ABE / EG-Genehmigung: F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Renault Espace 195/65R15 A02) bis A10)
A01)G01) S04)
195/60R15
F691/NT7E 1155/1100 4/100/60,0
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Safrane 195/60R15 A02) bis A10)
E05) S04)
205/60R15
A01)K15)
101 Safrane 195/65R15
(Automatik) A01)K15)
205/60R15
A01)K15)
G199/NT07E 1110/920 4/100/60
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 83 Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
K03a)K35)S04)
205/50R15
G638/NT06E 1020/905 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15
195/60R15-87) E05)
205/50R15
61 Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
61 bis 102 Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04)
Serie 195/65R15-91ww.
195/60R15-87 ww. 195/65R15
205/60R15-91)
205/60R15
e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K35)S04)
Serie 185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
215/50R15
205/55R15
G01)
61 bis 84 Laguna Grand Tour 225/50R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E44)K35)K36)S04)
Serie 195/65R14-89/90 )
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
E44)K35)K36)S04)
61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E45)K35)K36)S04)
Serie 195/60R15-88) 185/65R15 M+S
61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/65R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E43)K35)K36)S04)
Serie 195/65R15-91) 205/60R15
e2*98/14*0011*21E 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 108 Megane 185/60R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05) K15)S04)
ww.16Zoll)
195/55R15
205/50R15
K39)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww. 14Zoll oder ww.15Zoll)
195/50R15
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
72 bis 108 Megane Coach 195/55R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll K15)S04)
ww.16Zoll) 205/50R15
K39)
72 bis 79 Megane Coach 185/60R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie E05) S04)
185/60R15)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)K39)
103 Megane Coach 185/55R15 M+S A02) bis A10)
S04)
e2*98/14*0009*26 950/860 4/100/60
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Megane Scenic 195/55R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
205/50R15
205/50R15
47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
205/55R15
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 bzw. E05) E48)S04)
195/60R15 )
195/60R15
205/55R15
e2*93/81*0068*09 1050/1000 4/100/60
e2*98/14*0068*11
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb Fahrzeu- E05) S04)
gausf. ab EG-
Genehmigungs Nr. 195/60R15
e2*98/14*0068*12 Serie
185/65R15 bzw. 195/60R15 205/55R15
bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.. , e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Classic 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 85 Megane Classic 185/60R15
(Fahrzeuge mit Serie nur E05)
15Zoll)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13 Zoll S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15
195/55R15
G25)
205/50R15
A01)K15)K39)
79 bis 102 Megane Cabriolet 185/55R15
(Fahrzeuge mit Serie nur
15Zoll) 185/60R15
A01) K15)
195/50R15
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)K39)
103 bis 108 Megane Cabriolet 185/55R15 M+S
e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Clio 185/55R15 A02) bis A10)
G20)
195/45R15
195/50R15
205/45R15
215/45R15
205/50R15
G20)
40 bis 80 Clio 185/55R15
(ab Facelift 2001 bzw. ab G20)
e2*98/14*0126*18)
195/45R15
195/50R15
120 bis 133 Clio 2.0 16V 195/50R15
E51)
185/55R15 M+S
e2*98/14*0126*64 860/820 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Megane Grandtour 185/60R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60
Typ: KC
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 70 Renault Kangoo 4x4 185/65R15 A02) bis A10)
(Serienreifen 185/65R15)
195/60R15
e2*93/81*0164*51E 935/1025(0) 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 A02) bis A10)
Megane Limousine, Mega- A93) E04)
ne Cabriolet
205/60R15
A93)
215/60R15
A01)K52)
60 bis 99 Megane Break 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
205/60R15
A01)K66)
215/60R15
A01)K03)K52)K66)
e2*98/17*0272*39E 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie nur A93) E04)
15Zoll)
205/60R15
e2*2001/116*0274*32E 1130/1080 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Modus 175/65R15 A02) bis A10)
A93) E55)M00)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)K03)K04)K68)
205/50R15
A01)K03)K04)K68)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)K69)
e2*2001/116*0319*30 940/860(0) 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Modus 175/65R15 A02) bis A10)
A93) E55)M00)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)K03)K04)K68)
205/50R15
A01)K03)K04)K68)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)K69)
e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie nur A93)E55)M00)
15Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2001/116*0327*30 950/890(0) 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie A93)E55)M00)
nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2007/46*0008*03 890/900(0) 4/100/60
Typ: N
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 74 Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/45R15
A93)
195/50R15
A93)
205/45R15
A93)
205/50R15
e2*2001/116*0359*15 850/710 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch) K04)
205/55R15
e2*2001/116*0364*06 960/950 4/100/60
RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch) K04)
205/55R15
N196 NT03 882/980 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E43) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung
195/65R15-91 ausgerüstet werden.
E44) Diese Auflagen gelten für die Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung
195/65R14-89 ausgerüstet sind.
E45) Diese Auflagen gelten für die Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit den Bereifun-
gen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 ausgerüstet sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung
175/70R14 ausgerüstet werden.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung
185/70R14 ausgerüstet werden.
E48) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung
185/65R15 ausgerüstet werden.
E51) Als Sommerbereifung nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur die
Sommer-Reifengröße 195/45R16 oder 205/45R16 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges genehmigt eingetragen haben .
E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 185/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 8
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Teiletyp : LV4 65535
G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen 1) und G01) zu beachten.
G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15
nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befesti-
gen.
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Teiletyp : LV4 65535
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
men erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite
von 10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und
die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schrau-
benkopf komplett abtzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfän-
ger nach vorne hin ganz eng anzulegen.
K52) An Achse zwei ist der vordere Kunststoff- Innenkotflügel in Höhe der seitlichen Stoßleiste,
(oberhalb des äußeren Befestigungsniet) schräg abzuschneiden.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen,
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflü-
gel anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Über-
gangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
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