Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø60,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M, JM, R, P, N, KC,B/C57, 57 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm B, B54, B56, BA, DA, EA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm J11/13, J63, JA, K56, KA, LA, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm W, FW Typ: B/C57 ABE / EG-Genehmigung: F543 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 Renault Clio 16V 195/45R15 A01) bis A10) G01) F543/NT15E 815/650 4/100/60,0 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: J11/13 ABE / EG-Genehmigung: D767 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 80 Renault Espace 205/50R15 A02) bis A10) 87 Renault Espace 195/60R15 205/55R15 D767NT07E 1030/980 4/100/60,0 Typ: J63 ABE / EG-Genehmigung: F691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Renault Espace 195/65R15 A02) bis A10) A01)G01) S04) 195/60R15 F691/NT7E 1155/1100 4/100/60,0 Typ: B54 ABE / EG-Genehmigung: G199 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Safrane 195/60R15 A02) bis A10) E05) S04) 205/60R15 A01)K15) 101 Safrane 195/65R15 (Automatik) A01)K15) 205/60R15 A01)K15) G199/NT07E 1110/920 4/100/60 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: G638 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 bis 83 Laguna 195/55R15 A01) bis A10) K03a)K35)S04) 205/50R15 G638/NT06E 1020/905 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: B56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Laguna 195/55R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit K03)K35)S04) Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15 195/60R15-87) E05) 205/50R15 61 Laguna 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04) Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15-87) 205/50R15 61 bis 102 Laguna 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04) Serie 195/65R15-91ww. 195/60R15-87 ww. 195/65R15 205/60R15-91) 205/60R15 e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60 Typ: K56 ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 69 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E05) K35)S04) Serie 185/65R14-86 ww. 195/60R15-87) 205/50R15 215/50R15 205/55R15 G01) 61 bis 84 Laguna Grand Tour 225/50R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E44)K35)K36)S04) Serie 195/65R14-89/90 ) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R15 225/50R15 A01) bis A10) E44)K35)K36)S04) 61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E45)K35)K36)S04) Serie 195/60R15-88) 185/65R15 M+S 61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/65R15 A01) bis A10) (4-Loch Fahrzeuge mit E43)K35)K36)S04) Serie 195/65R15-91) 205/60R15 e2*98/14*0011*21E 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 A01)K15) 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 59 bis 108 Megane 185/60R15 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05) K15)S04) ww.16Zoll) 195/55R15 205/50R15 K39) e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60 Typ: DA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Coach 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04) ww. 14Zoll oder ww.15Zoll) 195/50R15 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 72 bis 108 Megane Coach 195/55R15 A01) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 15Zoll K15)S04) ww.16Zoll) 205/50R15 K39) 72 bis 79 Megane Coach 185/60R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie E05) S04) 185/60R15) 195/55R15 A01)K15) 205/50R15 A01)K15)K39) 103 Megane Coach 185/55R15 M+S A02) bis A10) S04) e2*98/14*0009*26 950/860 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 195/55R15 A02) bis A10) (Serie 175/70R14) E46)S04) 205/50R15 205/50R15 47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10) (Serie 185/70R14) E47)S04) 205/55R15 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R15 bzw. E05) E48)S04) 195/60R15 ) 195/60R15 205/55R15 e2*93/81*0068*09 1050/1000 4/100/60 e2*98/14*0068*11 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb Fahrzeu- E05) S04) gausf. ab EG- Genehmigungs Nr. 195/60R15 e2*98/14*0068*12 Serie 185/65R15 bzw. 195/60R15 205/55R15 bzw. 205/55R15 ) e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: LA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.. , e2*98/14*0072*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 84 Megane Classic 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 A01)K15) 195/55R15 A01)G25)K15) 205/50R15 A01)G24)K15)K39) 59 bis 85 Megane Classic 185/60R15 (Fahrzeuge mit Serie nur E05) 15Zoll) 195/55R15 A01)K15) 205/50R15 A01)K15) e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60 Typ: EA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Megane Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie 13 Zoll S04) ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15 195/55R15 G25) 205/50R15 A01)K15)K39) 79 bis 102 Megane Cabriolet 185/55R15 (Fahrzeuge mit Serie nur 15Zoll) 185/60R15 A01) K15) 195/50R15 195/55R15 A01)K15) 205/50R15 A01)K15)K39) 103 bis 108 Megane Cabriolet 185/55R15 M+S e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: B ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 79 Clio 185/55R15 A02) bis A10) G20) 195/45R15 195/50R15 205/45R15 215/45R15 205/50R15 G20) 40 bis 80 Clio 185/55R15 (ab Facelift 2001 bzw. ab G20) e2*98/14*0126*18) 195/45R15 195/50R15 120 bis 133 Clio 2.0 16V 195/50R15 E51) 185/55R15 M+S e2*98/14*0126*64 860/820 4/100/60 Typ: KA ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 85 Megane Grandtour 185/60R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60 Typ: KC ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 70 Renault Kangoo 4x4 185/65R15 A02) bis A10) (Serienreifen 185/65R15) 195/60R15 e2*93/81*0164*51E 935/1025(0) 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 A02) bis A10) Megane Limousine, Mega- A93) E04) ne Cabriolet 205/60R15 A93) 215/60R15 A01)K52) 60 bis 99 Megane Break 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 A01)K66) 215/60R15 A01)K03)K52)K66) e2*98/17*0272*39E 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie nur A93) E04) 15Zoll) 205/60R15 e2*2001/116*0274*32E 1130/1080 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Modus 175/65R15 A02) bis A10) A93) E55)M00) 185/60R15 A01)A93)K03)K04) 195/55R15 A01)K03)K04)K68) 205/50R15 A01)K03)K04)K68) 205/55R15 A01)K03)K04)K68)K69) e2*2001/116*0319*30 940/860(0) 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Modus 175/65R15 A02) bis A10) A93) E55)M00) 185/60R15 A01)A93)K03)K04) 195/55R15 A01)K03)K04)K68) 205/50R15 A01)K03)K04)K68) 205/55R15 A01)K03)K04)K68)K69) e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 102 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie nur A93)E55)M00) 15Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03)K04) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) 215/50R15 A01)K01)K04) e2*2001/116*0327*30 950/890(0) 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie A93)E55)M00) nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03)K04) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) 215/50R15 A01)K01)K04) e2*2007/46*0008*03 890/900(0) 4/100/60 Typ: N ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0359*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 74 Twingo 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/45R15 A93) 195/50R15 A93) 205/45R15 A93) 205/50R15 e2*2001/116*0359*15 850/710 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch) K04) 205/55R15 e2*2001/116*0364*06 960/950 4/100/60 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A01) bis A10) (4-Loch) K04) 205/55R15 N196 NT03 882/980 4/100/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E43) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 195/65R15-91 ausgerüstet werden. E44) Diese Auflagen gelten für die Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 195/65R14-89 ausgerüstet sind. E45) Diese Auflagen gelten für die Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit den Bereifun- gen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 ausgerüstet sind. E46) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet werden. E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/70R14 ausgerüstet werden. E48) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/65R15 ausgerüstet werden. E51) Als Sommerbereifung nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur die Sommer-Reifengröße 195/45R16 oder 205/45R16 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt eingetragen haben . E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 185/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 G20) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/65R14 nicht bereits serienmäßig einge- tragen ist, sind die Auflagen 1) und G01) zu beachten. G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder 185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle- gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß- nahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen, K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich: - Die umlegte Radhauskante ist aufzuweiten. - Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu befesti- gen. RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 8 Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen. - Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum Schrau- benkopf komplett abtzutrennen. - Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfän- ger nach vorne hin ganz eng anzulegen. K52) An Achse zwei ist der vordere Kunststoff- Innenkotflügel in Höhe der seitlichen Stoßleiste, (oberhalb des äußeren Befestigungsniet) schräg abzuschneiden. K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen, für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflü- gel anzulegen. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter- halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen. K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Über- gangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc RA-000418-B0-015-08~RE-4-100-60-ET35.doc