Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) bzw. Matra(F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, M, JM, R, P, N, KC,B/C57, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
AH M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
B, B54, B56, BA, DA, EA, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
J11/13, J63, JA, K56, KA, LA, M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
W, FW
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: B/C57
ABE / EG-Genehmigung: F543
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 Renault Clio 16V 195/45R15 A01) bis A10)
G01)
F543/NT15E 815/650 4/100/60,0
Typ: J11/13
ABE / EG-Genehmigung: D767
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 80 Renault Espace 205/50R15 A02) bis A10)
87 Renault Espace 195/60R15
205/55R15
D767NT07E 1030/980 4/100/60,0
Typ: J63
ABE / EG-Genehmigung: F691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Renault Espace 195/65R15 A02) bis A10)
A01)G01) S04)
195/60R15
F691/NT7E 1155/1100 4/100/60,0
Typ: B54
ABE / EG-Genehmigung: G199
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 101 Safrane 195/60R15 A02) bis A10)
E05) S04)
205/60R15
A01)K15)
101 Safrane 195/65R15
(Automatik) A01)K15)
205/60R15
A01)K15)
G199/NT07E 1110/920 4/100/60
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: G638
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 83 Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
K03a)K35)S04)
205/50R15
G638/NT06E 1020/905 4/100/60
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: B56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0012*.. , e2*98/14*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Laguna 195/55R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww. 195/60R15
195/60R15-87) E05)
205/50R15
61 Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04)
Serie185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
61 bis 102 Laguna 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) K03)K35)S04)
Serie 195/65R15-91ww.
195/60R15-87 ww. 195/65R15
205/60R15-91)
205/60R15
e2*98/14*0012*20E 1160/1000 4/100/60
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: K56
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E05) ER1)K35)S04)
Serie 185/65R14-86 ww.
195/60R15-87)
205/50R15
215/50R15
205/55R15
G01)
61 bis 84 Laguna Grand Tour 225/50R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E44)ER1)K35)K36)S04)
Serie 195/65R14-89/90 )
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R15 225/50R15 A01) bis A10)
E44)ER1)K35)K36)S04)
61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/60R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E45)ER1)K35)K36)S04)
Serie 195/60R15-88) 185/65R15 M+S
61 bis 102 Laguna Grand Tour 195/65R15 A01) bis A10)
(4-Loch Fahrzeuge mit E43)ER1)K35)K36)S04)
Serie 195/65R15-91) 205/60R15
e2*98/14*0011*21E 4/100/60
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Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0010*.. , e2*98/14*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 108 Megane 185/60R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll E05) K15)S04)
ww.16Zoll)
195/55R15
205/50R15
K39)
e2*98/14*0010*30E 950/860 4/100/60
Typ: DA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0009*.., e2*98/14*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Coach 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww. 14Zoll oder ww.15Zoll)
195/50R15
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
72 bis 108 Megane Coach 195/55R15 A01) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 15Zoll K15)S04)
ww.16Zoll) 205/50R15
K39)
72 bis 79 Megane Coach 185/60R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie E05) S04)
185/60R15)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)K39)
103 Megane Coach 185/55R15 M+S A02) bis A10)
S04)
e2*98/14*0009*26 950/860 4/100/60
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Megane Scenic 195/55R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
205/50R15
47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
205/55R15
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 bzw. E05) E48)S04)
195/60R15 )
195/60R15
205/55R15
4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb E05) S04)
Fahrzeugausf. ab EG-
Genehmigungs Nr. 195/60R15
e2*98/14*0068*12 Serie
185/65R15 bzw. 195/60R15 205/55R15
bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: LA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0072*.. , e2*98/14*0072*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 84 Megane Classic 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13Zoll G24) S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll)
195/50R15
A01)K15)
195/55R15
A01)G25)K15)
205/50R15
A01)G24)K15)K39)
59 bis 85 Megane Classic 185/60R15
(Fahrzeuge mit Serie nur E05)
15Zoll)
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)
e2*98/14*0072*27E 950/870 4/100/60
Typ: EA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0103*.. , e2*98/14*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Megane Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie 13 Zoll S04)
ww.14Zoll und ww. 15Zoll) 195/50R15
195/55R15
G25)
205/50R15
A01)K15)K39)
79 bis 102 Megane Cabriolet 185/55R15
(Fahrzeuge mit Serie nur
15Zoll) 185/60R15
A01) K15)
195/50R15
195/55R15
A01)K15)
205/50R15
A01)K15)K39)
103 bis 108 Megane Cabriolet 185/55R15 M+S
e2*98/14*0103*24E 890/860 4/100/60
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 8 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: B
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0126*.. , e2*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 79 Clio 185/55R15 A02) bis A10)
G2W)
195/45R15
195/50R15
205/45R15
205/50R15
G2W)
40 bis 80 Clio 185/55R15
(ab Facelift 2001 bzw. ab G2W)
e2*98/14*0126*18)
195/45R15
195/50R15
120 bis 133 Clio 2.0 16V 195/50R15
E51)
185/55R15 M+S
e2*98/14*0126*64 860/820 4/100/60
Typ: KA
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 85 Megane Grandtour 185/60R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
e2*98/14*0192*17E 950/950 4/100/60
Typ: KC
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0164*.., e2*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 70 Renault Kangoo 4x4 185/65R15 A02) bis A10)
(Serienreifen 185/65R15)
195/60R15
e2*93/81*0164*51E 935/1025(0) 4/100/60
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 9 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
A01) K52)
225/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
A01) K52)K66)
225/55R15
A01) K66)
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 10 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Renault Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
205/60R15
A93)
205/65R15
A93)G5W)
215/60R15
A93)
225/55R15
225/60R15
G5W)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 11 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 175/60R15 A02) bis A10)
A93)M00) N185) T81)
175/65R15
A93)M00) N185)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93)
195/55R15
A01) A93)K03) K04)
205/50R15
A01) A93)K01) K04) K68)
205/55R15
A01) A93)K01) K04) K68) K69)
215/50R15
A01) A93)K01) K04) K68) K69)
225/50R15
A01) K01)K04) K68) K69)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 12 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 102 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)E68)
(3. Generation, Fahrzeuge A93)E55)M00)
mit Serie nur 15Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2001/116*0327*45 950/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)E68)
(3. Generation, Fahrzeuge A93)E55)M00)
mit Serie nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)K04)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
215/50R15
A01)K01)K04)
e2*2007/46*0008*14 950/900(0) 4/100/60
RA-000418-C0-015-08~RE-4-100-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 13 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
N e2*2001/116*0359*..
N e2*2007/46*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/45R15
A93)G6F)
195/50R15
A93)
205/45R15
A93)
205/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AH e2*2007/46*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 66 Renault Twingo 185/55R15 A02) bis A10)
A01) K01)
195/50R15
A01) K01)
195/55R15
A01) K01)
205/50R15
A01) K01)K04)
215/50R15
A01) K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
175/60R15 195/55R15 A01) bis A10)
K01)M00) V00)
185/55R15 205/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) V00)
195/55R15 215/50R15 A01) bis A10)
K01) K04) V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 14 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch) A01) A93)K04)
205/55R15
A01) A93)K04)
205/60R15
A01) A93)G01) K04)
215/55R15
A01) K04)
225/55R15
A01) G01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Renault Clio 185/60R15 A02) bis A10)
(4. Generation) A93) E69)EF0)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01) K01)K04)
205/60R15
A01) K01)K04)
215/55R15
A01) K01)K04) K28)
225/50R15
A01) K01)K02) K28)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 15 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A93)
Serienreifen)
195/70R15
A01) G01)
205/60R15
A93)
205/65R15
A01) G01)
215/55R15
A01) G01)
215/60R15
A01) G01)
215/65R15
A01) G01)K86)
225/60R15
A01) G01)K86)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Renault Zoe 185/60R15 A02) bis A10)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01) K03)K04)
215/55R15
A01) K01)K04)
225/50R15
A01) K01)K04)
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E43) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 195/65R15-91 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist.
E44) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 195/65R14-89 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist.
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist.
E48) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/65R15 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist.
E51) Als Sommerbereifung nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur
die Sommer-Reifengröße 195/45R16 oder 205/45R16 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt eingetragen haben .
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 18 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
E55) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 185/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite
von 1719 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite
von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1160 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G24) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung ausgerüstet oder nur solche
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist sind, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G25) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 oder 185/65R14 oder
185/60R15 nicht bereits serienmäßig eingetragen ist, sind die Auflagen A01) und G01)
zu beachten.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000418-C0-015-08~RE-4-100-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 19 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1
nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
mehrere Maßnahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich von 100 mm unterhalb der
Zierleiste bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante auf eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
RA-000418-C0-015-08~RE-4-100-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 20 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K36) Zusätzlich zur Auflage K35) sind an Achse 2 folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die umlegte Radhauskante ist um ca. 10 mm aufzuweiten.
- Die im Bereich der Stoßfängeroberkante ins Radhaus ragende Kunststofflasche des
Stoßfängers ist zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
bis 100 mm unterhalb der Befestigungsschraube auszuschneiden und neu zu
befestigen.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Der Stoßfänger ist ab Oberkante auf einer Länge von 90 mm auf eine Restbreite von
10 mm zu kürzen.
- Der hinter der Radmitte montierte Kunststoffinnenkotflügel ist zu entfernen und die
dahinterliegende Blechlasche zur Befestigung des Stoßfängers bis zum
Schraubenkopf komplett abzutrennen.
- Die Radhausausschnittkanten an Achse 2 sind im Bereich 100 mm vom Stoßfänger
nach vorne hin ganz eng anzulegen.
K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg
abzuschneiden.
K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die
ins Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den
Kunststoffinnenkotflügel anzulegen.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K86) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von ca. 100 mm oberhalb des Schwellers
bis Oberkante Stoßfänger um 8 mm zu kürzen,
- die Blechradhauskante ist im selben Bereich um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000418-C0-015-08~RE-4-100-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 8
Seite : 21 / 21 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8 mit den Blättern 1 bis 21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000418-C0-015-08~RE-4-100-60-ET35.docx