Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. / No. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. / Attachment : 4c
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Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH
Teiletyp / Part type : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 10.00 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 14.70 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Impact-Reifen: 175/50R15[580]
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Rover 4/100/56,0 6 ½ x15 35 470 1815 siehe unten
Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Ergebnis Bemerkung
i.O. n.i.O.
XW Rover 200, 400 x
RT Rover 400, 45 x
RF Rover 200, 25 x
Verwendungsbereich
20.08.2009 ELG NN
02.07.2009 KWG NN
14.01.2009 Wol Vorlage in DB erfasst
13.03.08 Ssl akt. +überarbeitet (RT,RF: kW –Ausf. sortiert), a-num. Aufl.; E04)
hinzu
13.02.2008 Lb NN
25.08.2006 Lb KW-von-bis-Form
13.03.2006 lb NN, Hersteller gibt es nicht mehr
RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc
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Nr. / No. : RA-000418-B0-015
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Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH
Teiletyp / Part type : LV4 65535
04.08.2005 Lb akt. RT und RF 2001/116 Nr.
06.10.2004 Lb akt
08.10.2003 Lb akt.: RT und RF neue kW Zahlen, Anzugsdrehmoment auf 110 Nm
gesetzt
23.09.2002 Lb akt.
04.09.2000 Lb Typ RTAuflagen 12)13)14) in Tabelle gestrichen
20.07.2000 Lb erstellt, Grundlage 7x15 et 38 und Prüfergebnisse
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group Limited Coventry (UK) bzw. Rover Group Lim-
ited, International Headquarters, Warwick Technology Park,
Warwick (England)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
RF, RT, XW Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ: XW
ABE / EG-Genehmigung: F377
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103 Rover 214, Rover 414, 185/55R15 -81 U=1785 A02) bis A10)
Rover 216, Rover 416,
Rover 418, Rover 420,
Rover Cabrio, Rover Cou-
pe, Rover 220, Rover Tour-
ing
F377/NT12E 900/790 4/100/56
Typ: XW
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 107 Rover 1.6 185/55R15 -81 U=1785 A02) bis A10)
(2türig, Coupe, Cabrio)
e11*93/81*0030*02E 830/790 4/100/56
RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc
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Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH
Teiletyp / Part type : LV4 65535
Typ: RT
ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 Rover 400, Rover 45 185/55R15 -82 U=1785 A02) bis A10) E04)
G03)
195/50R15 -82 U=1760
G03)
195/55R15 -84 U=1815
195/60R15 -88 U1876 M5,5-7
E05)
205/50R15 -85 U=1790
A01) G03) L21)
63 bis 100 Rover 400, Rover 45 195/55R15 -84 U=1815 A02) bis A10) E04)
(Serienbereifung ab15-Zoll)
195/60R15 -88 U1876 M5,5-7
E05)
205/50R15 -85 U=1790
A01) G03) L21)
H093/NT02 940/840(966) 4/100/56
e11*93/81*0014*21 940/840
e11*2001/116*0014*22E
Typ: RF
ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 107 Rover 200 185/55R15 -81 U=1785 Serie A01) bis A10) E04)
K33)
195/50R15 -81 U=1760
55 bis 107 Rover 25
205/50R15 -85 U=1790
[118kW + ZR +Ausf. K32)
Streetwise =Serie 16“]
H224/NT01 915/750 4/100/56
e11*93/81*0016*21 915/750
e11*2001/116*0016*22E
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc
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Teiletyp / Part type : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet sind,
ist die Auflage G01) zu beachten.
RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc
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Nr. / No. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. / Attachment : 4c
Seite / Page: 5/5 Mobilität
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Teiletyp / Part type : LV4 65535
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel (Spritzschutz nach hinten) im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.(Rover 200/25, MG ZS, Rover 75)
K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich
hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. (Rover 200/25/MR ZR, RF)
L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlag-
begrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Rover 400/45, Typ RT
----Auflagentexte-Ende----
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc
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