Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. / No. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. / Attachment : 4c Seite / Page: 1/5 Mobilität Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH Teiletyp / Part type : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm zyl.Mass Bef.-Bohrung: 10.00 mm Durchm. Bef.-Bohrung: 14.70 mm Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60° Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Impact-Reifen: 175/50R15[580] Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs- hersteller anbindung Radlast rollumfang stand Rover 4/100/56,0 6 ½ x15 35 470 1815 siehe unten Fahrzeugtypen Handelsbezeichnung Bremskontur Ergebnis Bemerkung i.O. n.i.O. XW Rover 200, 400 x RT Rover 400, 45 x RF Rover 200, 25 x Verwendungsbereich 20.08.2009 ELG NN 02.07.2009 KWG NN 14.01.2009 Wol Vorlage in DB erfasst 13.03.08 Ssl akt. +überarbeitet (RT,RF: kW –Ausf. sortiert), a-num. Aufl.; E04) hinzu 13.02.2008 Lb NN 25.08.2006 Lb KW-von-bis-Form 13.03.2006 lb NN, Hersteller gibt es nicht mehr RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. / No. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. / Attachment : 4c Seite / Page: 2/5 Mobilität Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH Teiletyp / Part type : LV4 65535 04.08.2005 Lb akt. RT und RF 2001/116 Nr. 06.10.2004 Lb akt 08.10.2003 Lb akt.: RT und RF neue kW Zahlen, Anzugsdrehmoment auf 110 Nm gesetzt 23.09.2002 Lb akt. 04.09.2000 Lb Typ RTAuflagen 12)13)14) in Tabelle gestrichen 20.07.2000 Lb erstellt, Grundlage 7x15 et 38 und Prüfergebnisse Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en Fahrzeughersteller oder Marke : Rover Group Limited Coventry (UK) bzw. Rover Group Lim- ited, International Headquarters, Warwick Technology Park, Warwick (England) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment RF, RT, XW Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 ------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------ Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: F377 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 103 Rover 214, Rover 414, 185/55R15 -81 U=1785 A02) bis A10) Rover 216, Rover 416, Rover 418, Rover 420, Rover Cabrio, Rover Cou- pe, Rover 220, Rover Tour- ing F377/NT12E 900/790 4/100/56 Typ: XW ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 107 Rover 1.6 185/55R15 -81 U=1785 A02) bis A10) (2türig, Coupe, Cabrio) e11*93/81*0030*02E 830/790 4/100/56 RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. / No. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. / Attachment : 4c Seite / Page: 3/5 Mobilität Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH Teiletyp / Part type : LV4 65535 Typ: RT ABE / EG-Genehmigung: H093; e11*93/81*0014*.., e11*2001/116*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Rover 400, Rover 45 185/55R15 -82 U=1785 A02) bis A10) E04) G03) 195/50R15 -82 U=1760 G03) 195/55R15 -84 U=1815 195/60R15 -88 U1876 M5,5-7 E05) 205/50R15 -85 U=1790 A01) G03) L21) 63 bis 100 Rover 400, Rover 45 195/55R15 -84 U=1815 A02) bis A10) E04) (Serienbereifung ab15-Zoll) 195/60R15 -88 U1876 M5,5-7 E05) 205/50R15 -85 U=1790 A01) G03) L21) H093/NT02 940/840(966) 4/100/56 e11*93/81*0014*21 940/840 e11*2001/116*0014*22E Typ: RF ABE / EG-Genehmigung: H224; e11*93/81*0016*.., e11*2001/116*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 107 Rover 200 185/55R15 -81 U=1785 Serie A01) bis A10) E04) K33) 195/50R15 -81 U=1760 55 bis 107 Rover 25 205/50R15 -85 U=1790 [118kW + ZR +Ausf. K32) Streetwise =Serie 16“] H224/NT01 915/750 4/100/56 e11*93/81*0016*21 915/750 e11*2001/116*0016*22E ------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------ Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. / No. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. / Attachment : 4c Seite / Page: 4/5 Mobilität Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH Teiletyp / Part type : LV4 65535 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet sind, ist die Auflage G01) zu beachten. RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. / No. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. / Attachment : 4c Seite / Page: 5/5 Mobilität Auftraggeber / Customer : Borbet GmbH Teiletyp / Part type : LV4 65535 K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel (Spritzschutz nach hinten) im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.(Rover 200/25, MG ZS, Rover 75) K33) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. (Rover 200/25/MR ZR, RF) L21) Zwecks ausreichenden Freigangs bei vollem Lenkeinschlag ist die Lenkeinschlag- begrenzung Rover-Teilenummer Z 103456 einzubauen. Rover 400/45, Typ RT ----Auflagentexte-Ende---- Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc RA-000418-B0-015-04c~RO-4-100-56-ET35.doc