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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1 / 10                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               LV4 65535
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  64,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda




RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AB, BA2, BA4, CA4, CA5, EC8, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                             110 Nm
EC9, ED2, ED3, ED4, ED6,      M12x1,5
ED7, ED9, EE8, EE9, EG2,
EG3, EG4, EG5, EG6, EG8,
EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, EJ6,
EJ8, EJ9, EK1, EK3, EK4, EM2,
EP1, EP2, EP4, EU5, EU6,
EU7, EU8, EU9, GD1, GD5,
GE2, GE3, GE6, GG1, GG2,
GG3, GG5, GG6, GP1, HW,
MA8, MA9, MB1, MB2, MB3,
MB4, MB7, MB8, MB9, MC1,
MC3

Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
AB                             C932
BA2                            D993
BA4                            E605
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110     Honda Prelude           195/50R15                          A01) bis A10)
                                                                           K02a)K03a)
                                          205/50R15
                                          K14)
                                                                           4/100//56


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
CA4                            D990
CA5                            D991
CA5                            D991/1
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 101     Honda Accord,           195/50R15                          A01) bis A10)
                Honda Accord Aerodeck                                      K02a)K03a)
                                        205/50R15
                                        K14)
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG2                            G069
EG2                            e6*93/81*0017*..
EH6                            G070
EH6                            e6*93/81*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 118     Honda CRX                195/50R15                         A02) bis A10)

                                          205/50R15

                                                                           4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
ED2                            E713
ED3                            E965
ED3                            F311
ED4                            E714
ED6                            F180
ED7                            E718
ED9                            E715
EC8                            E716
EC9                            E717
EE8                            F468
EE9                            F469
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 110     Honda Civic             195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                          K02a)K03a)K14)
                                                                          4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG3                            F876
EG4                            F877
EG5                            F878
EG8                            F875
EH9                            F883
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92      Honda Civic             195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                          K02a)K03a)K14)
                                                                          4/100//56


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG6                            F879
EG9                            F884
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118            Honda Civic             195/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01)K49)K50)K55)
                                                                          4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EJ1                            G623
EJ2                            G624
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92      Honda Civic             185/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                                                          4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         HW
ABE / EG-Genehmigung:        F340
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 90    Honda Concerto             195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                           K03a)K15)
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MA8                            G916
MA8                            e11*93/81*0018*..
MA9                            G917
MA9                            e11*93/81*0022*..
MB1                            G918
MB1                            e11*93/81*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MB2                            e11*96/27*0067*..
MB3                            e11*96/27*0068*..
MB4                            e11*96/27*0069*..
MB7                            e11*96/27*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 85      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         G21)

                                         205/50R15
                                                                           4/100//56




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Nr. :                      RA-000418-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                             ABE / EG-Genehmigung:
EJ9                                e6*93/81*0006*..
EK3                                e6*93/81*0007*..
EK1                                e6*93/81*0008*..
EJ6                                e6*93/81*0013*..
EJ8                                e6*93/81*0014*..
EK4                                e6*93/81*0009*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 118         Honda Civic              185/55R15                         A02) bis A10)

                                              195/50R15

                                              195/55R15
                                              A01)G01)K15)

                                              205/50R15
                                              A01)K15)
                                                                               4/100//56



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
MB8                                 e11*96/79*0087*..
MB9                                 e11*96/79*0088*.., e11*98/14*0088*..
MC1                                 e11*96/79*0089*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92          Honda Civic Aerodeck     185/55R15                         A02) bis A10)

                                              195/50R15

                                              195/55R15
                                              A01) G01)

                                              205/50R15
                                                                               4/100//56



Typ:                          MC3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*96/79*0091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 77    Honda Civic Aerodeck      185/55R15                              A02) bis A10)

                                              195/50R15

                                              195/55R15

                                              205/50R15
e6*96/79*0091*01E                                                              4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
EU5                               e11*98/14*0158*..
EU6                               e11*98/14*0159*..
EU7                               e11*98/14*0160*..
EU8                               e11*98/14*0161*..
EU9                               e11*98/14*0189*..
EP1                               e11*98/14*0173*..
EP2                               e11*98/14*0174*..
EP4                               e11*98/14*0188*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81         Honda Civic             195/60R15                          A02) bis A10)

                                             205/55R15
                                                                              4/100//56



Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              195/60R15                              A02) bis A10)

                                             205/55R15

e6*98/14*0080*03   830/800                                                    4/100/56,1



Typen:                            ABE / EG-Genehmigung:
GD5                               e6*98/14*0087*..
GD1                               e6*98/14*0088*..
GE2                               e6*2001/116*0101*..
GE3                               e6*2001/116*0102*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61         Honda Jazz               185/55R15                         A01) bis A10)
                                            K40)

                                             195/50R15
                                             K40)

                                             195/55R15
                                             G01)K41)

                                             205/50R15
                                             K26)K41)
                   800/730                                                    4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7 / 10                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GE6                             e6*2001/116*0126*..
GE6                             e6*2007/46*0011*..
GG1                             e6*2001/116*0125*..
GG1                             e6*2007/46*0010*..
GG2                             e6*2001/116*0127*..
GG2                             e6*2007/46*0015*..
GG3                             e6*2001/116*0128*..
GG3                             e6*2007/46*0016*..
GG5                             e6*2001/116*0131*..
GG5                             e6*2007/46*0013*..
GG6                             e6*2001/116*0132*..
GG6                             e6*2007/46*0014*..
GP1                             e6*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 73       Honda Jazz, Jazz Hybrid 175/60R15                             A02) bis A10)
                                         A01) G3S)K01) K04) K12) M00)

                                          175/65R15
                                          A01) G3S)K01) K04) K12) K54) M00)

                                          185/55R15

                                          185/60R15
                                          A01) G3S)K01) K04) K12) K54)

                                          195/55R15
                                          A01) G3S)K01) K04) K12)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     185/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 zu
     sorgen.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
         der Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
         versetzen.




RA-000418-C0-015-04~HO-4-100-56-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    10 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor
         der Radmitte um- und eng anzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers - Blech und Kunststoff - ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante zu kürzen,
     - die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante 150
         mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche
         Befestigungsschraube für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

K49) An Achse 1 sind die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung des
     Kunststoffinnenkotflügels zu entfernen, die Blechlaschen hochzubiegen und der
     Innenkotflügel mit den Spreiznieten wieder zu befestigen. Die Stellung der Spreiznieten ist
     dann waagerecht.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 100 mm unterhalb der Zierleiste
     bis zum Stoßfänger komplett anzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche
     des Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.

K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante
         Stoßfänger komplett umzulegen,
     - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu
         entfernen,
     - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger ist
         auszuschneiden oder warm nach außen einzuformen.

K55) An Achse 2 ist die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist um ca. 10 mm
     zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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