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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    1/5                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Borbet
Radausführung:                                                 Lk100
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        64,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              BOØ64/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                              580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   195/50R15                              A01) bis A10)
                                                                              K60)K61)F23)

e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57




RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    2/5                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 110   Ibiza                      185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)                              F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)
G406/NT13E          850/750(780)                                           4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza,                   185/55R15                           A01) bis A10)
              Cordoba                  K38)                                F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)K55)
 40 bis 81          Cordoba Vario        185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                           F23)
                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         K55)
e9*98/14*0001*21E   900/810                                                4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                    185/55R15                         A01) bis A10)
                                         K38)                              F23)

                                         195/50R15
                                         K38)

                                         205/50R15
                                         K16)K55)
G613/NT11E          850/750                                                4/100/57,18




RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               6b
Seite :                    3/5                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         9KS
ABE / EG-Genehmigung:        H307; e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 66    Seat Inca               185/55R15                          A01) bis A10)
                                                                         F23)K59)
                                         195/50R15
e9*98/14*0006*15E   890/950                                              4/100/57



Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    175/50R15                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         195/45R15

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e1*98/14*0049*09E   800/680                                              4/100/57



Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    175/50R15                         A02) bis A10)
                                       M00)

                                         195/45R15

                                         195/50R15
                                         A01)G01)K15)

                                         205/45R15
e9*98/14*0037*09E   800/690                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
     an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter-
     schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
     (Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
     komplett umzulegen.



RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               6b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Rad-
     haus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach
     außen zuformen.

K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Rad-
     hausausschnittkanten über den gesamten Bereich umzulegen. Zusätzlich ist die in das
     Radhaus weisende Kante des Stoßfängers um ca. 5 mm zu kürzen.

K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die waagerechte Radhauskante an Achse 2 ist umzulegen,
     - Des weiteren sind an Achse 2 die Radhausausschnittkanten ausgehend von der Ober-
       kante der seitlichen Zierleiste auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten umzulegen,
     - Die in das Radhaus hineinragenden Kanten der seitlichen Kunststoffblende sind eben-
       falls abzuschneiden. Das Teil muss dann im oberen Bereich mit dem Kotflügelblech ver-
       klebt werden, da die seitliche Befestigung mit abgeschnitten werden muss,
     - Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus-
       kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.

K61) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante im oberen Bereich - ca. 100 mm vor und hin-
     ter der Radmitte - umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend nach-
     zuarbeiten und zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.


Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc




RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc