Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø57,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Toledo 195/50R15 A01) bis A10)
K60)K61)F23)
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 110 Ibiza 185/55R15 A01) bis A10)
K38) F23)
195/50R15
K38)
205/50R15
K16)
G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.. , e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 110 Ibiza, 185/55R15 A01) bis A10)
Cordoba K38) F23)
195/50R15
K38)
205/50R15
K16)K55)
40 bis 81 Cordoba Vario 185/55R15 A01) bis A10)
F23)
195/50R15
205/50R15
K55)
e9*98/14*0001*21E 900/810 4/100/57
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Cordoba 185/55R15 A01) bis A10)
K38) F23)
195/50R15
K38)
205/50R15
K16)K55)
G613/NT11E 850/750 4/100/57,18
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 9KS
ABE / EG-Genehmigung: H307; e9*93/81*0006*.. , e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Seat Inca 185/55R15 A01) bis A10)
F23)K59)
195/50R15
e9*98/14*0006*15E 890/950 4/100/57
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.. , e1*98/14*0049*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 175/50R15 A02) bis A10)
M00)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*98/14*0049*09E 800/680 4/100/57
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 175/50R15 A02) bis A10)
M00)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e9*98/14*0037*09E 800/690 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter-
schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K38) Sofern die Radhausauschnittkanten an Achse 2 nicht bereits serienmäßig angestellt sind
(Breite ca. 15 mm), sind diese von der Oberkante des Schwellers bis zum Stoßfänger
komplett umzulegen.
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
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Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K55) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Rad-
haus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach
außen zuformen.
K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Rad-
hausausschnittkanten über den gesamten Bereich umzulegen. Zusätzlich ist die in das
Radhaus weisende Kante des Stoßfängers um ca. 5 mm zu kürzen.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die waagerechte Radhauskante an Achse 2 ist umzulegen,
- Des weiteren sind an Achse 2 die Radhausausschnittkanten ausgehend von der Ober-
kante der seitlichen Zierleiste auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten umzulegen,
- Die in das Radhaus hineinragenden Kanten der seitlichen Kunststoffblende sind eben-
falls abzuschneiden. Das Teil muss dann im oberen Bereich mit dem Kotflügelblech ver-
klebt werden, da die seitliche Befestigung mit abgeschnitten werden muss,
- Die ins Radhaus stehende Ausbuchtung im Übergangsbereich waagerechte Radhaus-
kante vordere Radhauskante (Einfederbereich) ist nach oben einzuformen.
K61) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante im oberen Bereich - ca. 100 mm vor und hin-
ter der Radmitte - umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend nach-
zuarbeiten und zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc
RA-000418-B0-015-06b~SE-4-100-57-ET35.doc