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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    1/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               LV4 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                  64,0 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
MH, EX, EX-2, MZ                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
EG, FH, ER, EZ, GF               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                          110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                           110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    2/9                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                           EG
ABE / EG-Genehmigung:          H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 89    Suzuki Baleno             185/55R15                                   A02) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck,                                              E19a)
              Steilheck)                195/50R15
                                        A01)K15)
e6*98/14*0024*04E      805/880                                                     4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.. , e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  175/50R15                                   A01) bis A10)B26)
                                       M00)                                        K03)K04)K33)


                                                 195/45R15
e4*2001/116*0042*07E   810/755                                                     4/100/54



Typ:                             FH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis                 195/50R15                               A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)           K03)                                    E19a)K34)

                                                 185/55R15

e4*98/14*0047*04E      760/750                                                     4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.. ; e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/55R15                               A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                   E19a)K35)
                                           185/60R15
                                           K32)

                                                 195/50R15

                                                 195/55R15
e4*2001/116*0054*06    2WD:850/880/4WD:870/895                                     4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                             MH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis                185/60R15                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                            E19a)
                                          195/50R15
                                          A01)K03)K04)

                                          195/55R15
                                          A01) K03)K04) K37)

                                          205/50R15
                                          A01)K03)K04) K37)
e4*2001/116*0070*04   800/760                                               4/100/54



Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 75    Suzuki Swift            185/55R15                             A02) bis A10)
                                      A93)

                                          185/60R15
                                          A01)A93)K38)

                                          195/50R15
                                          A01)A93)K38)

                                          195/55R15
                                          A01)K38)

                                          205/50R15
                                          A01)K03)K04)K28)K38)
e4*2001/116*0090*08   830/830(0)                                            4/100/54




RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 68    Suzuki Swift LPG          185/55R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         185/60R15
                                         A01)A93)K38)

                                         195/50R15
                                         A01)A93)K38)

                                         195/55R15
                                         A01)K38)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)K28)K38)
e11*2007/46*0051*00   800/800(0)                                          4/100/54



Typ:                         EZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 75    Suzuki Swift            185/55R15                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         185/55R15
                                         A93)

                                         185/60R15
                                         A01)A93)K38)

                                         195/50R15
                                         A01)A93)K38)

                                         195/55R15
                                         A01)K38)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)K28)K38)
e4*2001/116*0102*05   800/830(0)                                          4/100/54




RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         EX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash           175/60R15                          A01) bis A10)
                                      K04)M00)                           K01)K28)

                                         175/65R15
                                         K04)K13)K19)M00)

                                         185/55R15
                                         K04)

                                         185/60R15
                                         K04)K13)K19)

                                         195/50R15
                                         K02)

                                         205/45R15
                                         K02)
e4*2001/116*0130*03   835/800(0)                                         4/100/54



Typ:                          EX-2
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash LPG        175/60R15                         A01) bis A10)
                                       K04)M00)                          K01)K28)

                                         175/65R15
                                         K04)K13)K19)M00)

                                         185/55R15
                                         K04)

                                         185/60R15
                                         K04)K13)K19)

                                         195/50R15
                                         K02)

                                         205/45R15
                                         K02)
e50*2007/46*0004*00   800/800(920)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    6/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         GF
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto             175/45R15                          A01) bis A10)
                                      A93a)K04)                          K01)K45)

                                         175/50R15
                                         K02)K46)M00)

                                         185/45R15
                                         K02)
e6*2001/116*0123*00   700/650(0)                                         4/100/54



Typ:                          GF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto LPG          175/45R15                         A01) bis A10)
                                       A93a)K04)                         K01)K45)

                                         175/50R15
                                         K02)K46)M00)

                                         185/45R15
                                         K02)
e11*2007/46*0054*..   700/650(0)                                         4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
     ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und in-
     nerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so daß die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil) .

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der auf-
     geweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Stoßfängerkante ist von der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten
       (bis zur Ausbuchtung) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - die obere Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers ist um ca. 5 mm nach hinten
       zu versetzen,
     - die Befestigungsmetallasche entsprechend zu kürzen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
       Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfänger ist auf eine Rest-
       breite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine
       Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
       Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Se-
       rienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
       nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu kürzen,
     - die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzu-
       legen.
RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
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Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535



K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
       Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
       100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem Be-
       reich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
     150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
     von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
       mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Rad-
       haus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah-
     men erforderlich:
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante, ist das sich der Radhauskante anschließende
       Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
     - die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
       zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc




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