Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø54,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment MH, EX, EX-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm EG, FH, ER, EZ, GF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,25 MM bis NT06 110 Nm Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ab NT07 110 Nm Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: EG ABE / EG-Genehmigung: H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 89 Suzuki Baleno 185/55R15 A02) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, E19a) Steilheck) 195/50R15 A01)K15) e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54 Typ: MM ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.. , e4*2001/116*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen + 39 bis 69 Wagon R 175/50R15 A01) bis A10)B26) M00) K03)K04)K33) 195/45R15 e4*2001/116*0042*07E 810/755 4/100/54 Typ: FH ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 61 Suzuki Ignis 195/50R15 A01) bis A10) (nur Frontantrieb) K03) E19a)K34) 185/55R15 e4*98/14*0047*04E 760/750 4/100/54 Typ: ER ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.. ; e4*2001/116*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 79 Suzuki Liana 185/55R15 A01) bis A10) (nur Frontantrieb) E19a)K35) 185/60R15 K32) 195/50R15 195/55R15 e4*2001/116*0054*06 2WD:850/880/4WD:870/895 4/100/54 RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: MH ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 73 Suzuki Ignis 185/60R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb) E19a) 195/50R15 A01)K03)K04) 195/55R15 A01) K03)K04) K37) 205/50R15 A01)K03)K04) K37) e4*2001/116*0070*04 800/760 4/100/54 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/60R15 A01)A93)K38) 195/50R15 A01)A93)K38) 195/55R15 A01)K38) 205/50R15 A01)K03)K04)K28)K38) e4*2001/116*0090*08 830/830(0) 4/100/54 RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 68 Suzuki Swift LPG 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/60R15 A01)A93)K38) 195/50R15 A01)A93)K38) 195/55R15 A01)K38) 205/50R15 A01)K03)K04)K28)K38) e11*2007/46*0051*00 800/800(0) 4/100/54 Typ: EZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0102*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 75 Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/55R15 A93) 185/60R15 A01)A93)K38) 195/50R15 A01)A93)K38) 195/55R15 A01)K38) 205/50R15 A01)K03)K04)K28)K38) e4*2001/116*0102*05 800/830(0) 4/100/54 RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: EX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 63 Suzuki Splash 175/60R15 A01) bis A10) K04)M00) K01)K28) 175/65R15 K04)K13)K19)M00) 185/55R15 K04) 185/60R15 K04)K13)K19) 195/50R15 K02) 205/45R15 K02) e4*2001/116*0130*03 835/800(0) 4/100/54 Typ: EX-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 63 Suzuki Splash LPG 175/60R15 A01) bis A10) K04)M00) K01)K28) 175/65R15 K04)K13)K19)M00) 185/55R15 K04) 185/60R15 K04)K13)K19) 195/50R15 K02) 205/45R15 K02) e50*2007/46*0004*00 800/800(920) RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: GF ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Alto 175/45R15 A01) bis A10) A93a)K04) K01)K45) 175/50R15 K02)K46)M00) 185/45R15 K02) e6*2001/116*0123*00 700/650(0) 4/100/54 Typ: GF ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 Suzuki Alto LPG 175/45R15 A01) bis A10) A93a)K04) K01)K45) 175/50R15 K02)K46)M00) 185/45R15 K02) e11*2007/46*0054*.. 700/650(0) 4/100/54 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und in- nerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so daß die Öse nach innen weist (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil) . E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der auf- geweiteten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Stoßfängerkante ist von der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten (bis zur Ausbuchtung) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen, - die obere Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers ist um ca. 5 mm nach hinten zu versetzen, - die Befestigungsmetallasche entsprechend zu kürzen. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen, - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfänger ist auf eine Rest- breite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch eine Blechschraube zu befestigen, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf Se- rienbreite zu kürzen. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu kürzen, - die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich umzu- legen. RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 3b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen, - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von 100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem Be- reich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen. K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca. 150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Rad- haus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante umzulegen. K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnah- men erforderlich: - im Bereich der Stoßfängeroberkante, ist das sich der Radhauskante anschließende Blech um 10 mm nach außen zu drücken, - die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc RA-000418-B0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.doc