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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    1/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Rades:                               einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            Lk100
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   64,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                         580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
MH, EX, EX-2, MZ, NZ             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
EG, FH, ER, EZ, GF, FZ           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                           110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                            110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                           EG
ABE / EG-Genehmigung:          H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 89    Suzuki Baleno             185/55R15                                   A02) bis A10)
              (Stufenheck, Schrägheck,                                              E19a)
              Steilheck)                195/50R15
                                        A01)K15)
e6*98/14*0024*04E      805/880                                                     4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.. , e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  175/50R15                                   A01) bis A10)B26)
                                       M00)                                        K03)K04)K33)


                                                 195/45R15
e4*2001/116*0042*07E   810/755                                                     4/100/54



Typ:                             FH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis                 195/50R15                               A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)           K03)                                    E19a)K34)

                                                 185/55R15

e4*98/14*0047*04E      760/750                                                     4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/55R15                               A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                   E19a)K35)
                                           185/60R15
                                           K32)

                                                 195/50R15

                                                 195/55R15
e4*2001/116*0054*06    2WD:850/880/4WD:870/895                                     4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                             MH
ABE / EG-Genehmigung:            e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis                185/60R15                                A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                   E19a)
                                          195/50R15
                                          A01)K03)K04)

                                                 195/55R15
                                                 A01) K03)K04) K37)

                                                 205/50R15
                                                 A01)K03)K04) K37)
e4*2001/116*0070*04   800/760                                                      4/100/54



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                                     e4*2001/116*0102*..
MZ                                     e11*2007/46*0051*..
MZ                                     e4*2001/116*0090*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75             Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15                         A02) bis A10)
                      LPG                        A01) A93)K04) K38)

                                                 185/60R15
                                                 A01) A93)K04) K38)

                                                 195/50R15
                                                 A01) A93)K03) K04) K38)

                                                 195/55R15
                                                 A01) A93)K03) K04) K26) K38)

                                                 205/50R15
                                                 A01) K01)K02) K26) K38)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3b
Seite :                    4/9                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                               e4*2001/116*0130*..
EX                               e4*2007/46*0283*..
EX-2                             e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash LPG 175/55R15                            A02) bis A10)
                                          A01) K01)K04) K28) M00) T77)

                                           175/60R15
                                           A01) K01)K04) K28) M00)

                                           175/65R15
                                           A01) K01)K04) K13) K19) K28) M00)

                                           185/55R15
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           185/60R15
                                           A01) K01)K04) K13) K19) K28)

                                           195/50R15
                                           A01) K01)K02) K28)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                                 e11*2007/46*0054*..
GF                                 e6*2001/116*0123*..
GF                                 e6*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Alto, Alto LPG       175/50R15                          A02) bis A10)
                                            A01) K01)K02) K45) K46) M00)

                                           185/45R15
                                           A01) K01)K02) K45)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                             e4*2007/46*0198*..
FZ                             e4*2007/46*0294*..
NZ                             e4*2007/46*0155*..
NZ                             e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift            175/60R15                         A02) bis A10)
                                        A01) K01)M00)

                                         175/65R15
                                         A01) K01)M00)

                                         185/60R15
                                         A01) K01)K16) K23)

                                         195/55R15
                                         A01) K01)K04) K16) K23)

                                         195/60R15
                                         A01) K01)K04) K16) K23)

                                         205/50R15
                                         A01) K01)K04) K16) K23)

                                         205/55R15
                                         A01) K01)K04) K16) K23) K28)

                                         215/50R15
                                         A01) K01)K02) K16) K23) K28)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
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K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Stoßfängerkante ist von der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach
         unten (bis zur Ausbuchtung) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
     - die obere Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers ist um ca. 5 mm nach
         hinten zu versetzen,
     - die Befestigungsmetallasche ist entsprechend zu kürzen.



RA-000418-C0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
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K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
     150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
     von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - im Bereich der Stoßfängeroberkante ist das sich der Radhauskante anschließende
         Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
     - die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
         zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
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Anlage-Nr. :               3b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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