Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, EX, EX-2, MZ, NZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
EG, FH, ER, EZ, GF, FZ Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,25
MM bis NT06 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT07 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 89 Suzuki Baleno 185/55R15 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, E19a)
Steilheck) 195/50R15
A01)K15)
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
Typ: MM
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.. , e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
+
39 bis 69 Wagon R 175/50R15 A01) bis A10)B26)
M00) K03)K04)K33)
195/45R15
e4*2001/116*0042*07E 810/755 4/100/54
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Suzuki Ignis 195/50R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) K03) E19a)K34)
185/55R15
e4*98/14*0047*04E 760/750 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/55R15 A01) bis A10)
(nur Frontantrieb) E19a)K35)
185/60R15
K32)
195/50R15
195/55R15
e4*2001/116*0054*06 2WD:850/880/4WD:870/895 4/100/54
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 185/60R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb) E19a)
195/50R15
A01)K03)K04)
195/55R15
A01) K03)K04) K37)
205/50R15
A01)K03)K04) K37)
e4*2001/116*0070*04 800/760 4/100/54
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
LPG A01) A93)K04) K38)
185/60R15
A01) A93)K04) K38)
195/50R15
A01) A93)K03) K04) K38)
195/55R15
A01) A93)K03) K04) K26) K38)
205/50R15
A01) K01)K02) K26) K38)
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Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EX e4*2001/116*0130*..
EX e4*2007/46*0283*..
EX-2 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash, Splash LPG 175/55R15 A02) bis A10)
A01) K01)K04) K28) M00) T77)
175/60R15
A01) K01)K04) K28) M00)
175/65R15
A01) K01)K04) K13) K19) K28) M00)
185/55R15
A01) K01)K04) K28)
185/60R15
A01) K01)K04) K13) K19) K28)
195/50R15
A01) K01)K02) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GF e11*2007/46*0054*..
GF e6*2001/116*0123*..
GF e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto, Alto LPG 175/50R15 A02) bis A10)
A01) K01)K02) K45) K46) M00)
185/45R15
A01) K01)K02) K45)
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e4*2007/46*0198*..
FZ e4*2007/46*0294*..
NZ e4*2007/46*0155*..
NZ e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 175/60R15 A02) bis A10)
A01) K01)M00)
175/65R15
A01) K01)M00)
185/60R15
A01) K01)K16) K23)
195/55R15
A01) K01)K04) K16) K23)
195/60R15
A01) K01)K04) K16) K23)
205/50R15
A01) K01)K04) K16) K23)
205/55R15
A01) K01)K04) K16) K23) K28)
215/50R15
A01) K01)K02) K16) K23) K28)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
(zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Stoßfängerkante ist von der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach
unten (bis zur Ausbuchtung) auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen,
- die obere Befestigungsschraube des hinteren Stoßfängers ist um ca. 5 mm nach
hinten zu versetzen,
- die Befestigungsmetallasche ist entsprechend zu kürzen.
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
- der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
eine Blechschraube zu befestigen,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
Serienbreite zu kürzen.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
mm zu kürzen.
- Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
umzulegen.
K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.
K37) An Achse 2 sind die Radhauskanten und die Kotflügelverbreiterungen im Bereich von ca.
150 mm vor bis ca. 200 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf eine Restbreite
von ca. 10 mm umzulegen bzw. zu kürzen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
K46) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- im Bereich der Stoßfängeroberkante ist das sich der Radhauskante anschließende
Blech um 10 mm nach außen zu drücken,
- die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend
zu kürzen.
RA-000418-C0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 3b
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 3b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000418-C0-015-03b~SU-4-100-54-ET35.docx