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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                            Lk100
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   64,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ64/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                         580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AB1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
E12J1, E12T, E12U, E9, E9F, M12x1,5
L5, P1, P1 TMG, P1F, P2, P8,
P9, T16, T17, T18, W1, W3,
XP9(a), XP9F(a)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         W1
ABE / EG-Genehmigung:        D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 91    Toyota MR2               185/55R15                         A02) bis A10)

                                       195/50R15

                                       205/50R15
D883/NT03     690/850                                                    4/100/54,1


Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 92    Celica 1,6 GT            195/50R15                         A02) bis A10)

E195/NT4E     860/860                                                    4/100/54,1



Typ:                         E9
ABE / EG-Genehmigung:        E659
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 92    Corolla                  185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                       195/50R15
E659/NT06     815/850                                                    4/100/54,1



Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 75    Toyota Carina II         195/50R15                         A02) bis A10)

                                       195/55R15
E868/NT5E     875/895                                                    4/100/54,1



Typ:                           E9F
ABE / EG-Genehmigung:          E896
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Corolla 4WD       185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K15)K42)
                                       195/50R15

                                       195/55R15
E896/NT03     830/900                                                    4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            T18
ABE / EG-Genehmigung:           F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica (1.6l)       195/50R15                         A02) bis A10)

                                         195/55R15

                                         205/50R15
                                         A01)K12)

                                         205/55R15
                                         A01)K12)
F411/NT3E          890/860                                                 4/100/54,1



Typ:                         P8
ABE / EG-Genehmigung:        F437
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet             175/50R15                         A01) bis A10)
                                         M00)                              K34)

                                         195/45R15
F437               750/750                                                 4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla             195/50R15                         A01) bis A10)
                                         G84)                              K35)

                                         205/50R15
                                         K76)
G072/NT03          925/925                                                 4/100/54,1



Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla           195/50R15                           A01) bis A10)
                                                                           K35)
                                         205/50R15
                                         K76)
e6*93/81*0005*01   925/925                                                 4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    4 / 12                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          L5
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Paseo,             185/55R15                         A02) bis A10)
              (Coupe, Cabrio)
                                        195/50R15
                                        A01)K03)

                                         195/45R15

                                         205/45R15
e6*93/81*0019*02    750/750                                               4/100/54,1


Typ:                         P9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet           175/50R15                          A01) bis A10)
                                       M00)K16)K43)

                                         195/45R15
                                         K16)K43)

                                         195/50R15
                                         G01)K34)
e6*93/81*0020*01    750/750                                               4/100/54,1



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                          A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                 K15)
                                       195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         205/45R15
                                         G84)
e6*95/54*0043*05E   1060/1060                                             4/100/54,1




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         E11U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                           A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                  K15)
                                       195/50R15

                                          195/55R15

                                          205/50R15

                                          205/45R15
                                          G84)
e11*98/14*0102*03E     920/920                                             4/100/54,1


Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                          205/45R15
e6*98/14*0064*09E      755/755                                             4/100/54,1


Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0248*.. , e2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris             185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                          205/45R15
E2*98/14*0248*04       755/755                                             4/100/54,1
e2*2001/116*0248*06E



Typ:                           P1 TMG
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Toyota Yaris Turbo        185/55R15                          A01) bis A10)
                                                                           K16)
                                          205/45R15
e1*2001/116*0270*01E   755/755(0)                                          4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         205/45R15                         A01) bis A10)
                                                                           K51)

e6*98/14*0066*05       830/830                                             4/100/54,1




RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    6 / 12                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          W3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                195/50R15                               A02) bis A10)E10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
              e11*98/14*0128*03)        205/50R15
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                        Vorderachse          Hinterachse        Hinweise
                                        185/55R15            205/50R15          A02) bis A10)E10)
                                                                                V00)
                                          195/50R15           215/45R15         A02) bis A10)E10)
                                                                                V00n)
e11*98/14*0128*06       540/755                                                 4/100/54,1



Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       195/60R15                              A02) bis A10)
                                         A91)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
E11*98/14*0178*02E      1000/970                                                4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.. , e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           195/60R15                                A02) bis A10)
              (Schrägheck)             A91)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                                4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    7 / 12                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.. , e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81    Toyota Corolla             195/60R15                         A02) bis A10)
              (Kombi, Stufenheck, Schrä- A91)
              gheck)
                                         205/55R15
                                         A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
e11*2001/116*0180*05E   1000/970                                           4/100/54,1



Typ:                          E12T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0181*.. , e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla            195/60R15                          A02) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)       A91)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                           4/100/54,1


Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Toyota Aygo             175/50R15                            A01) bis A10)
                                      M00)                                 K04)K15)

                                          195/45R15
E11*2001/116*0236*06    695/695                                            4/100/54,1



Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Toyota Aygo             175/50R15                            A01) bis A10)
                                      M00)                                 K04)K15)

                                          195/45R15
e11*2007/46*0055*00     695/695                                            4/100/54,1




RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    8 / 12                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris,            185/60R15                         A01) bis A10)
              Toyota Yaris TS          A93)K74)

                                         195/55R15
                                         A93)K04)K74)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)K75)
E11*2001/116*0248*05   835/825                                           4/100/54,1



Typ:                         XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Toyota Yaris            185/60R15                          A01) bis A10)
                                      A93)K74)

                                         195/55R15
                                         A93)K04)K74)

                                         205/50R15
                                         K03)K04)K75)
E11*2001/116*0249*04   895/825                                           4/100/54,1


Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               175/65R15                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K01)K04)

                                         185/60R15

                                         195/55R15

                                         195/60R15

                                         205/55R15

                                         215/50R15

                                         225/50R15
e6*2001/116*0119*02    670/630                                           4/100/54,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.
RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    9 / 12                                                     Mobilität
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Teiletyp :                 LV4 65535



A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
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E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus-
     gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
     sen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder
     185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich :
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm un-
       terhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen


RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
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     - das innere Radhaus, ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
       125 mm vor und hinter der Radmitte, an das äußere Karosserieblech durch Dengeln an-
       zulegen.
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
       Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechla-
       sche nach oben umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
     - Die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu
       kürzen oder umzulegen.

K42) An Achse 1 ist der Innenkotflügel hinten oberhalb der letzten Befestigungsschraube abzu-
     trennen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
       und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.

K51) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von oberhalb der seitlichen Schwellerverbreiterung
       bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm),
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist oberhalb der Aussparung für die Be-
       festigungsschraube des hinteren Stoßfängers auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über-
     gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän-
     gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
       umzulegen.
     - die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf-
       zuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
       hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers und
       dessen Befestigung ist in diesem Bereich entsprechend mit nach außen auszustellen.

K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 1 zu gewährleisten, ist im linken Radhaus der waagerechte Teil der Kunststoffmo-
     torraumverkleidung abzutrennen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               3a
Seite :                    12 / 12                                                      Mobilität
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Teiletyp :                 LV4 65535


V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
     weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
     der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
     de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstel-
     lers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
     schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
     Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc




RA-000418-B0-015-03a~TO-4-100-54-ET35.doc