Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø57,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
19E, 19E-299, 1E, 1EX0, 1H, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
1HX0, 1HX0F, 1HX1, 35I, 35I- M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
299, 6E, 6ES, 6KV, 6N, 6NF,
6X, 9KV
Typ: 19E
ABE / EG-Genehmigung: D186; D186/1; D186/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 82 Golf, Jetta 185/55R15 A01) bis A10)
K12)
95 bis 102 Golf, Jetta 16V 195/50R15
4/100/57,1
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 19E-299
ABE / EG-Genehmigung: E083
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 72 Golf, 185/55R15 A01) bis A10)
Golf syncro K12)
Jetta, 195/50R15
Jetta syncro
4/100/57,1
Typ: 35I
ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 100 Passat, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant
195/55R15 M+S
205/50R15
A01)K12)
E657/1/NT14 960/1020 4/100/57,1
Typ: 35I-299
ABE / EG-Genehmigung: E960
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Passat syncro, 195/55R15 A02) bis A10)
Passat Variant syncro E05)
205/50R15
E960/NT14 940/1060 4/100/57,1
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Vento, Golf Variant 185/55R15 M+S A01) bis A10)
K12)
195/50R15
205/50R15
K18)
F804/NT17E 920/880 4/100/57,1
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 1HX0F
ABE / EG-Genehmigung: F894
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Kombi 185/55R15 M+S A01) bis A10)
K12)
195/50R15
205/50R15
K18)
F894/Nt06 890/800 4/100/57,1
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Golf, Vento, Golf Syncro, 185/55R15 M+S A01) bis A10)
Golf Variant, Golf Variant E05) K12)
Syncro
195/50R15
205/50R15
K18)
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10)
K12)
195/50R15
205/50R15
K18)
G407/NT08E 960/800 4/100/57,1
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 A01) bis A10)
K12)
195/50R15
205/50R15
K18)
e1*98/14*0070*10E 950/810 4/100/57
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Golf syncro, 185/55R15 A02) bis A10)
Golf Variant syncro
195/50R15
205/50R15
G156/NT12E 950/980 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 92 Polo 195/45R15 A02) bis A10)
E20)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
e1*98/14*0069*11E 850/780 4/100/57,1
Typ: 6NF
ABE / EG-Genehmigung: G951
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 55 Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K16)K55)
205/45R15
A01)K15)
G951/NT06E 780/730 4/100/57,1
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 6KV
ABE / EG-Genehmigung: H249 ; e9*93/81*0008*.. , e9*98/14*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 81 Polo Classic, 185/55R15 A01) bis A10)
Polo Variant F23)
195/50R15
205/50R15
K68)
e9*98/14*0008*16E 900/895 (778) 4/100/57,1
Typ: 9KV
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0007*.. , e9*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Caddy 185/55R15 A01) bis A10)
K16)K18)F23)
195/50R15
e9*98/14*0007*15E 890/950 (950) 4/100/57
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00) E20)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0085*17E 820/690(700) 4/100/57
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00) E20)
195/45R15
195/50R15
A01)G01)K15)
205/45R15
e1*2001/116*0114*14E 730/590(-) 4/100/57
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 6ES
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Lupo GTI 195/45R15 A02) bis A10)
205/45R15
e1*2001/116*0147*08E 770/670 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
F23) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und Stabilisator
an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne bzw. mit unter-
schiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K55) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2, sind im Bereich von
Stoßfängeroberkante bis 150 mm nach unten, folgende Maßnahmen erforderlich:
- Der Kunststoffspritzschutz ist auf einer Breite von ca. 40 mm, gemessen von der Rad-
hauskante nach innen, auszuschneiden.
- Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist komplett zu kürzen und die dahinterliegende
Blechkante umzulegen.
K68) An Achse 2 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger der ins Rad-
haus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden oder nach Erwärmen nach
außen zuformen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc
RA-000418-B0-015-06a~VW-4-100-57-ET35.doc