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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    1/7                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                                Lk108
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                             580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
44Q,44                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        100 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
B4,81,85,89,89Q                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                          110 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm

Typ:                          81
 ABE / EG-Genehmigung:        A875/2
Motorleistung  Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 100    Audi 90                 195/50R15                             A01) bis A10)
 85 bis 100    Audi Coupé                                                    K12)L21)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    2/7                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          85
ABE / EG-Genehmigung:         B818
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   80 Quattro,                195/50R15                         A01) bis A10)
              90 Quattro,                                                  K12)
              80 Quattro Coupé           195/55R15

                                         195/60R15
                                         G01)

                                         205/50R15

                                         215/50R15


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 101   Audi 100                  195/60R15                          A01) bis A10)
              (Limousine u. Avant)                                         K28)E41)
                                        205/60R15

                                         215/50R15
C727/NTE       1050/930                                                    4/108/57,0
C727/1/NT09E   1050/980



Typ:                           44Q
ABE / EG-Genehmigung:          D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 101   Audi 100-Quattro,         205/60R15                          A01) bis A10)
              Audi 200 Quattro                                             K28)
              (Limousine u. Avant)

D403/1/NT04E   1030/1050                                                   4/108/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    3/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          89
ABE / EG-Genehmigung:         E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 101   Audi 80 Limousine,       195/50R15                         A02) bis A10)
              Audi 90 Limousine
                                       195/55R15

                                                195/60R15
                                                A01)G01)

                                                205/50R15
                                                A01)K28)K31)

                                                215/50R15
                                                A01)K28)K31)
118                        Audi 80 Limousine,   195/55R15
                           Audi 90 Limousine
                                                195/60R15

                                                205/50R15
                                                A01)K28)K31)

                                                215/50R15
                                                A01)K28)K31)
123 bis 125                Audi 80 Limousine,   205/50R15
                           Audi 90 Limousine    A01)K28)K31)

                                                215/50R15
                                                A01)K28)K31)

                                                195/55R15 M+S
E251/NT05 und E251/1/NT13E950/830                                        4/108/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    4/7                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 85    Audi Coupé              195/55R15                            A02) bis A10)
              (3-Gang Automatik)
                                      205/50R15

                                                  205/55R15

                                                  215/50R15

                                                  225/50R15
 82 bis 128          Audi Coupé                   195/65R15

                                                  205/55R15

 66 bis 128          Audi Cabriolet               205/60R15

                                                  225/50R15
                                                  A01)G01)

                                                  185/65R15 M+S
                                                  E05)
E251/1NT13E         1100/870                                               4/108/57,1



Typ:                           89
ABE / EG-Genehmigung:          e1*92/53*0002*.. , e1*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 128   8G7,                       195/65R15                         A02) bis A10)
              8G (Audi Cabrio)
                                         205/55R15

                                                  205/60R15

                                                  185/65R15 M+S
                                                  E05)
e1*92/53*0002*09E   1075/870(nur NT01:1100/870)                            4/108/57,1




RA-000418-B0-015-09~AU-4-108-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    5/7                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 59 bis 101   Audi 80 quattro Lim.,     195/50R15                         A02) bis A10)
              Audi 90 quattro Lim.
                                        195/55R15

                                         195/60R15
                                         A01)G01)

                                         205/50R15
                                         A01)K28)K31)

                                         215/50R15
                                         A01)K28)K31)
118 bis 125     Audi 90 quattro Lim.     205/50R15
                                         A01)K28)K31)

                                         215/50R15
                                         A01)K28)K31)
98 bis 128      Audi Coupe quattro       205/60R15

                                         205/55R15
                                         A01)G01)

                                         225/50R15
                                         A01)G01)

                                         185/65R15 M+S

E399/1/NT08     1080/950                                                  4/108/57


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889; F899/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 128   Audi 80,                  195/65R15                         A02) bis A10)
              Audi 80 quattro,
              (Limousine u. Avant)      205/60R15

                                         205/55R15

                                         185/65R15 M+S

F889/1/NT04E   1050/1100                                                  4/108/57,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

RA-000418-B0-015-09~AU-4-108-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    6/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
     und folgenden Fahrzeuggestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

RA-000418-B0-015-09~AU-4-108-57-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               9
Seite :                    7/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugen mit dem Stoßfänger des Audi 90 sind an Achse 2 die in den Radlauf ste-
     henden Enden der Chromleiste um ca. 10 mm zu kürzen.

L21) Nur möglich an Fahrzeugen mit runder Spurstange und dazugehörigem Spurstangenkopf.




Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-09~AU-4-108-57-ET35.doc




RA-000418-B0-015-09~AU-4-108-57-ET35.doc