Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk108
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (D) bzw. Ford (UK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AAL, ABET, ABFT, ABL, AFF, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
AFL, ALF, ALL, ANL, AWF, M12x1,5
BAP, BAW, BCV, BFP, BFW,
BNC, BNE4, BNG, BNG 4, BNP,
BNW, DAW, DAX, DBW, DBX,
DFW, DNW, DNX, ECT, GAA,
GAF, GAL, GB4, GBC, GBG,
GBG 4, GBP, GFR, GGR, JA8,
JA8-LPG, JAS, JBS, JD3, JH1,
JR8, JU2, JU2-LPG, JK8, RBT,
RL2
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: GAA
ABE / EG-Genehmigung: B824; B824/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 71 Escort 195/50R15 A01) bis A10)
K01)K02)K11)K12)L21)
205/50R15
71 Escort XR 3
77 Escort XR3i
Typ: GBC
ABE / EG-Genehmigung: C689; C689/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Sierra 195/50R15 A01) bis A10)
G01) K31)S01)
195/55R15
195/60R15
G01)
205/50R15
110 Sierra 195/60R15
G01)
205/50R15
825/925
Typ: BNC
ABE / EG-Genehmigung: C690; C690/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 85 Sierra Kombi, C, CL, 195/60R15 A01) bis A10)
Ghia K31)S01)
205/50R15
205/55R15
A01)K12)
825/1050 4/108/63,4
Typ: BNC
ABE / EG-Genehmigung: C691
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 84 Sierra (Kombi) 195/60R15 A02) bis A10)
S01)
205/50R15
205/55R15
A01)K12)
825/1050 4/108/63,4
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: ABET
ABE / EG-Genehmigung: D574
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 Escort RS Turbo 195/50R15 A01) bis A10)
K11)K12)
205/50R15
4/108/63,4
Typ: GB4
ABE / EG-Genehmigung: D745
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Sierra XR 4x4 205/50R15 A01) bis A10)
K31)S01)
D745 875/925 4/108/63,4
Typ: ALF
ABE / EG-Genehmigung: E076; E076/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 66 Escort (Cabrio) 195/50R15 A01) bis A10)
K01)K02)K11)K12)L21)
205/50R15
66 bis 77 Escort Cabrio,
XR 3i
4/108/63,4
Typ: GAF
ABE / EG-Genehmigung: E040; E 040/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 66 Escort 195/50R15 A01) bis A10)
K01)K02)K11)K12)L21)
205/50R15
66 bis 77 Escort (XR3i)
4/108/63,4
Typ: AWF
ABE / EG-Genehmigung: E085; E085/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 66 Escort (Kombi) 195/50R15 A01) bis A10)
K01)K02)K11)K12)L21)
205/50R15
4/108/63,4
Typ: AFF
ABE / EG-Genehmigung: E086 und E086/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 77 Orion 195/50R15 A01) bis A10)
K01)K02)K11)K12)L21)
205/50R15
4/108/63,4
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BNE4
ABE / EG-Genehmigung: E092
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 Sierra 4x4 205/50R15 A01) bis A10)
K31)S01)
4/108/63,4
Typ: ABFT
ABE / EG-Genehmigung: E115
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 Escort RS Turbo 195/50R15 A01) bis A10)
K11)K12)
205/50R15
Typ: GBG
ABE / EG-Genehmigung: E 400; E 400/1; E 400/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 88 Sierra 195/50R15 A01) bis A10)
G01) K31)S01)
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
K12)
107 Sierra 195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
K12)
E400/NT01 850/950 4/108/63,4
Typ: BNG 4
ABE / EG-Genehmigung: E433; E433/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 110 Sierra Kombi 195/55R15 A01) bis A10)
XR 4x4 K31)S01)
205/50R15
875/1025 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: GBG 4
ABE / EG-Genehmigung: E434; E434/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 110 Sierra XR 4x4 195/55R15 A01) bis A10)
K31)S01)
205/50R15
900/950 4/108/63,4
Typ: BNG
ABE / EG-Genehmigung: E401; E401/1; E401/2
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 107 Sierra (Kombi) 195/60R15 A01) bis A10)
K31)S01)
205/50R15
NT01 1000/1160 4/108/63,4
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: F508; F508/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
96 XR3i 205/50R15
110 Escort RS 2000 K12)K18)
F508/1/NT09E 935/900 4/108/63,4
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: F509; F509/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
96 XR3i 205/50R15
110 Escort RS 2000 K12)K18)
F509/1/NT09E 935/900 4/108/63,4
Typ: GAL
ABE / EG-Genehmigung: G146
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
96 XR3i
110 Escort RS 2000 205/50R15
K12)K18)
G146/NT08E 935/900 4/108/63,4
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 6 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: F538
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96 Escort Cabrio 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
F538/NT13E 935/860
Typ: GBP
ABE / EG-Genehmigung: G274
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) S01)
195/60R15
G12)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
125 Mondeo V6-24V 195/60R15
205/50ZR15
205/55R15
A01)K16)
195/55R15 M+S
G274/NT10E 1030/910 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: G387
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 100 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10)
(4-türig Kombi) S01)
195/60R15
G12)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
125 Mondeo V6-24V 195/60R15
(4-türig Kombi)
205/50ZR15
205/55R15
A01)K16)
195/55R15 M+S
G387/NT09E 1050/1050 4/108/63,4
Typ: GGR
ABE / EG-Genehmigung: G968
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Scorpio Limousine 195/65R15 A02) bis A10)
S01)
205/60R15
215/60R15
A01)K16)K18)K50)
152 Scorpio Limousine 195/65R15 M+S
205/60R15
205/60R15
205/65R15
A01)E05)K16)K18)K50)
215/60R15
A01)K16)K18)K50)
G968/NT05E 1055/1150 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 8 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: GFR
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0018*.. , e1*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Scorpio Limousine 195/65R15 A02) bis A10)
S01)
205/60R15
215/60R15
A01)K16)K18)K50)
152 Scorpio Limousine 195/65R15 M+S
205/60R15
205/60R15
205/65R15
A01)E05)K16)K18)K50)
215/60R15
A01)K16)K18)K50)
e1*95/54*0018*05E 1055/1150 4/108/63,4
Typ: JAS
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0008*.. , e13*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 76 Fiesta (5-türer) 195/45R15 A01) bis A10)
T78) K16)K18)
K50)K73)S01)
205/45R15
K03)
e13*95/54*0008*14E 860/750(780) 4/108/63,4
Typ: JBS
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0009*.. , e13*95/54*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 76 Fiesta (3-türer) 195/45R15 A01) bis A10)
K16)K18)
205/45R15 K50)K73)S01)
K03)
e13*95/54*0009*14E 850/740 4/108/63,4
Typ: ABL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 3-türig 195/50R15 A01) bis A10)
(Fließheck) K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 9 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: AFL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 4-türig 195/50R15 A01) bis A10)
(Stufenheck) K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
e11*93/81*0052*02E 930/860 4/108/63,4
Typ: AAL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort 5-türig Fließheck 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
e11*93/81*0053*06E 935/845 4/108/63,4
Typ: ANL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 85 Escort Kombi 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
e11*93/81*0054*06E 920/900 4/108/63,4
Typ: ALL
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 85 Escort Cabrio 195/50R15 A01) bis A10)
K12) S01)
205/50R15
K12)K18)
e11*93/81*0055*01E 935/860 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 10 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BFP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Stufenheck) 195/55R15 A02) bis A10)
S01)
195/60R15
G12)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
125 Mondeo V6-24V 195/60R15
(Stufenheck)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
195/55R15 M+S
151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S
(Stufenheck)
e1*95/54*0045*06E 030/910(980) 4/108/63,4
Typ: BAP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo (Fließheck) 195/55R15 A02) bis A10)
S01)
195/60R15
G12)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
125 Mondeo V6-24V 195/60R15
(Fließheck)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
195/55R15 M+S
151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S
(Fließheck)
e1*95/54*0046*06E 030/915(985) 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 11 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BNP
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10)
(4-türig Kombi) T85) S01)
195/60R15
G12)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
125 Mondeo V6-24V 195/60R15
(4-türig Kombi)
205/50R15
205/55R15
A01)K16)
195/55R15 M+S
151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S
(4-türig Kombi)
e1*95/54*0047*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4
Typ: RBT
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
36 bis 51 Ka 195/45R15 A01) bis A10)
S01)F21)K03)K76)L22)
70 Ka 185/55R15 M+S A02) bis A10)
S01)
e9*95/54*0019*19E 720/610 4/108/63,4
Typ: ECT
ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Puma 195/50R15 A02) bis A10)S01)
e13*95/54*0024*09E 770/670 4/108/63,4
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 12 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: DAW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)S01)E44)
T82)
195/55R15
A01)K32)
195/50R15
A01)G9W)K32)T82)
195/60R15
A01)G12)K32)
205/50R15
A01)K32)
96 Focus (5-türig) 195/60R15
A01)K32)
205/55R15
A01)K18)K26)K32)K50)
e13*97/27*0037*18E 965/865(915) 4/108/63,3
Typ: DBW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (3-türig) 185/55R15 A02) bis A10)E44)
S01)
195/55R15
A01)K32)
195/50R15
A01)G9W)K32)T82)
195/60R15
A01)G12)K32)
205/50R15
A01)K32)
96 Focus (3-türig) 195/60R15
A01)K32)
205/55R15
A01)K18)K26)K32)K50)
e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 13 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: DNW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (Kombi 5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)E44)
T82) S01)
195/55R15
A01)K32)
195/50R15
A01)G9W)K32)T82)
195/60R15
A01)G12)K32)
205/50R15
A01)K32)
96 Focus (Kombi 5-türig) 195/60R15
A01)K32)
205/55R15
A01)K18)K26)K32)K50)
e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3
Typ: DFW
ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Focus (Sedan 4-türig) 185/55R15 A02) bis A10)S01)E44)
195/55R15
A01)K32)
195/50R15
A01)K32)G9W)
195/60R15
A01)K32)G12)
205/50R15
A01)K32)
96 Focus (Sedan 4-türig) 195/60R15
A01)K32)
205/55R15
A01)K18)K50)K32)K26)
e13*97/27*0039*16 960/880(930) 4/108/63,3
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 14 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BCV
ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Cougar 195/60R15 M+S A02) bis A10)S01)
205/60R15
125 bis 151 Cougar 195/60R15 M+S
e9*96/79*0027*06E 1075/945(935) 4/108/63,3
Typ: DNX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.. , e13D98/14*0056*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32)
(Kombi, ww. Gasantrieb) S01)
195/60R15
205/55R15
K18)K50)K26)
e13*98/14*0056*01 885/960(1010) 4/108/63,3
e13*98/14D0056*04E
Typ: DAX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.. , e13D98/14*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32)
(5-türig, ww. Gasantrieb) S01)
195/60R15
205/55R15
K18)K50)K26)
4/108/63,3
Typ: DBX
ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.. , e13D98/14*0058*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32)
(3-türig, ww. Gasantrieb) S01)
195/60R15
205/55R15
K18)K50)K26)
4/108/63,3
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 15 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BAW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0124*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10)
(Fließheck, ww. Gasantrieb) S01)
205/55R15
A01)K16)
e1*98/14*0124*00E 965/905(975) 4/108/63,4
Typ: BFW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0125*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10)
(Stufenheck ww. S01)
Gasantrieb) 205/55R15
A01)K16)
e1*98/14*0125*00E 965/905(975) 4/108/63,4
Typ: BNW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi, ww. Gasantrieb) S01)
205/55R15
A01)K16)
e1*98/14*0126*00E 985/1030(1100) 4/108/63,4
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3 e1*2001/116*0210*..
JH1 e1*98/14*0191*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110 Ford Fiesta 185/55R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) N195) EF0)S01)
185/55R15 M+S
195/50R15
205/50R15
A01) K04)K28) K40) K41)
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 16 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JD3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Fiesta (3-türig) 195/50R15 A01) bis A10)E44)
K03)K04)
205/50R15 S01)
110 Fiesta (3-türig) 185/55R15 M+S A01) bis A10)E44)
K03)K04)S01)
195/50R15
205/50R15
e1*2001/116*0210*16E 900/800(850) 4/108/63,3
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2 e1*98/14*0194*..
JU2-LPG e13*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15 A02) bis A10)
A01) G6T)K01) N195) S01)
195/50R15
A01) G9U)K01) N205)
195/55R15
A01) G9T)K01) N205)
195/60R15
A01) G6R)K01) K40) K42) N205)
205/50R15
A01) G6S)K01) K04) K28) K40)
205/55R15
A01) G6T)K01) K04) K28) K40) K42)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RL2 e9*2001/116*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 Ford Street KA 175/55R15 M+S A02) bis A10)
M00) S01)
185/55R15 M+S
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 17 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8 e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG e13*2007/46*1058*..
JR8 e9*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10)
(3- und 5-türig) G95)M00) S01)
185/55R15
A01) A93)K03) K04)
195/50R15
A01) A93)K01) K04)
195/55R15
A01) G9K)K01) K04) K67)
195/60R15
A01) G95)K01) K04) K67) K68)
205/50R15
A01) K01)K04) K67) K68)
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 18 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Ford B-Max 185/60R15 A02) bis A10)
A93a)G8A) N195)
185/65R15
N195)
195/55R15
A93a)G8B)
195/60R15
205/55R15
G8A)
215/50R15
A01) G8A)K04)
215/55R15
A01) K04)K13) K22)
225/50R15
A01) G8A)K03) K04) K13) K22)
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 19 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8 e9*2007/46*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Ford EcoSport 195/65R15 A02) bis A10)
S04)
195/70R15
205/60R15
205/65R15
215/60R15
A01) K01)
225/55R15
A01) K01)K02)
225/60R15
A01) K01)K02)
235/55R15
A01) K01)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 20 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E44) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Sommerbereifungen oder
größer ausgerüstet sind, sind die hier aufgeführten Reifengrößen nur als
Winterbereifung (M+S) zulässig.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 21 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
F21) An Achse 2 sind die serienmäßigen Federwegsbegrenzer gegen die
Federwegsbegrenzer von Ford, Bestell-Nr. 1037324, Kennz.: 96FB-5 K570-AE (sechs
Ringe), zu ersetzen. Die beschriebene Fahrwerksänderung ist auf Anbaubestätigung
mit einzutragen.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder
diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16,
195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/55R16, 195/60R15, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/60R15, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 22 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14,
205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G9W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R14,
195/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 23 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkante ist in einem Bereich von 45° nach vorn und hinten
ausgehend von der senkrechten Radmittenebene umzulegen. Gegebenenfalls
vorhandene Kunststoffteile sind in diesem Bereich auszuschneiden. Auf ausreichende
Befestigung dieser Teile ist dann zu achten.
- Die nach innen gerichtete Halterung der vorderen Stoßstange muss nach vorn
gebogen werden.
K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen.
K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum
Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser
vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 24 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
- des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der
inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
- die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche
nach außen zu treiben.
K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-
Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.
K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K73) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich oberhalb der Radhauskante durch
dengeln an den äußeren Kotflügel anzulegen.
K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Kunststoffradhauskanten sind komplett zu kürzen.
- Die Blechradhauskante ist im Bereich der mittleren Kunststoffkotflügelbefestigung
nachzuarbeiten.
L21) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 905 9757
eingebaut werden.
L22) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 5052322
eingebaut werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 10
Seite : 25 / 25 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx