Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 1 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk108 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Ford (D) bzw. Ford (UK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AAL, ABET, ABFT, ABL, AFF, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm AFL, ALF, ALL, ANL, AWF, M12x1,5 BAP, BAW, BCV, BFP, BFW, BNC, BNE4, BNG, BNG 4, BNP, BNW, DAW, DAX, DBW, DBX, DFW, DNW, DNX, ECT, GAA, GAF, GAL, GB4, GBC, GBG, GBG 4, GBP, GFR, GGR, JA8, JA8-LPG, JAS, JBS, JD3, JH1, JR8, JU2, JU2-LPG, JK8, RBT, RL2 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 2 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: GAA ABE / EG-Genehmigung: B824; B824/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 71 Escort 195/50R15 A01) bis A10) K01)K02)K11)K12)L21) 205/50R15 71 Escort XR 3 77 Escort XR3i Typ: GBC ABE / EG-Genehmigung: C689; C689/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Sierra 195/50R15 A01) bis A10) G01) K31)S01) 195/55R15 195/60R15 G01) 205/50R15 110 Sierra 195/60R15 G01) 205/50R15 825/925 Typ: BNC ABE / EG-Genehmigung: C690; C690/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 85 Sierra Kombi, C, CL, 195/60R15 A01) bis A10) Ghia K31)S01) 205/50R15 205/55R15 A01)K12) 825/1050 4/108/63,4 Typ: BNC ABE / EG-Genehmigung: C691 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 84 Sierra (Kombi) 195/60R15 A02) bis A10) S01) 205/50R15 205/55R15 A01)K12) 825/1050 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 3 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: ABET ABE / EG-Genehmigung: D574 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 Escort RS Turbo 195/50R15 A01) bis A10) K11)K12) 205/50R15 4/108/63,4 Typ: GB4 ABE / EG-Genehmigung: D745 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Sierra XR 4x4 205/50R15 A01) bis A10) K31)S01) D745 875/925 4/108/63,4 Typ: ALF ABE / EG-Genehmigung: E076; E076/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 66 Escort (Cabrio) 195/50R15 A01) bis A10) K01)K02)K11)K12)L21) 205/50R15 66 bis 77 Escort Cabrio, XR 3i 4/108/63,4 Typ: GAF ABE / EG-Genehmigung: E040; E 040/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 66 Escort 195/50R15 A01) bis A10) K01)K02)K11)K12)L21) 205/50R15 66 bis 77 Escort (XR3i) 4/108/63,4 Typ: AWF ABE / EG-Genehmigung: E085; E085/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 66 Escort (Kombi) 195/50R15 A01) bis A10) K01)K02)K11)K12)L21) 205/50R15 4/108/63,4 Typ: AFF ABE / EG-Genehmigung: E086 und E086/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 Orion 195/50R15 A01) bis A10) K01)K02)K11)K12)L21) 205/50R15 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 4 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BNE4 ABE / EG-Genehmigung: E092 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Sierra 4x4 205/50R15 A01) bis A10) K31)S01) 4/108/63,4 Typ: ABFT ABE / EG-Genehmigung: E115 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 97 Escort RS Turbo 195/50R15 A01) bis A10) K11)K12) 205/50R15 Typ: GBG ABE / EG-Genehmigung: E 400; E 400/1; E 400/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 88 Sierra 195/50R15 A01) bis A10) G01) K31)S01) 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 K12) 107 Sierra 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 K12) E400/NT01 850/950 4/108/63,4 Typ: BNG 4 ABE / EG-Genehmigung: E433; E433/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 110 Sierra Kombi 195/55R15 A01) bis A10) XR 4x4 K31)S01) 205/50R15 875/1025 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 5 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: GBG 4 ABE / EG-Genehmigung: E434; E434/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 110 Sierra XR 4x4 195/55R15 A01) bis A10) K31)S01) 205/50R15 900/950 4/108/63,4 Typ: BNG ABE / EG-Genehmigung: E401; E401/1; E401/2 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 49 bis 107 Sierra (Kombi) 195/60R15 A01) bis A10) K31)S01) 205/50R15 NT01 1000/1160 4/108/63,4 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: F508; F508/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 96 XR3i 205/50R15 110 Escort RS 2000 K12)K18) F508/1/NT09E 935/900 4/108/63,4 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: F509; F509/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 96 XR3i 205/50R15 110 Escort RS 2000 K12)K18) F509/1/NT09E 935/900 4/108/63,4 Typ: GAL ABE / EG-Genehmigung: G146 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Escort, Orion 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 96 XR3i 110 Escort RS 2000 205/50R15 K12)K18) G146/NT08E 935/900 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 6 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: ALL ABE / EG-Genehmigung: F538 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 96 Escort Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) F538/NT13E 935/860 Typ: GBP ABE / EG-Genehmigung: G274 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 100 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10) (Stufenheck, Fließheck) S01) 195/60R15 G12) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 125 Mondeo V6-24V 195/60R15 205/50ZR15 205/55R15 A01)K16) 195/55R15 M+S G274/NT10E 1030/910 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 7 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: G387 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 100 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10) (4-türig Kombi) S01) 195/60R15 G12) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 125 Mondeo V6-24V 195/60R15 (4-türig Kombi) 205/50ZR15 205/55R15 A01)K16) 195/55R15 M+S G387/NT09E 1050/1050 4/108/63,4 Typ: GGR ABE / EG-Genehmigung: G968 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Scorpio Limousine 195/65R15 A02) bis A10) S01) 205/60R15 215/60R15 A01)K16)K18)K50) 152 Scorpio Limousine 195/65R15 M+S 205/60R15 205/60R15 205/65R15 A01)E05)K16)K18)K50) 215/60R15 A01)K16)K18)K50) G968/NT05E 1055/1150 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 8 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: GFR ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0018*.. , e1*95/54*0018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Scorpio Limousine 195/65R15 A02) bis A10) S01) 205/60R15 215/60R15 A01)K16)K18)K50) 152 Scorpio Limousine 195/65R15 M+S 205/60R15 205/60R15 205/65R15 A01)E05)K16)K18)K50) 215/60R15 A01)K16)K18)K50) e1*95/54*0018*05E 1055/1150 4/108/63,4 Typ: JAS ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0008*.. , e13*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 76 Fiesta (5-türer) 195/45R15 A01) bis A10) T78) K16)K18) K50)K73)S01) 205/45R15 K03) e13*95/54*0008*14E 860/750(780) 4/108/63,4 Typ: JBS ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0009*.. , e13*95/54*0009*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 76 Fiesta (3-türer) 195/45R15 A01) bis A10) K16)K18) 205/45R15 K50)K73)S01) K03) e13*95/54*0009*14E 850/740 4/108/63,4 Typ: ABL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0051*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 3-türig 195/50R15 A01) bis A10) (Fließheck) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) e11*93/81*0051*02E 925/835 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 9 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: AFL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 4-türig 195/50R15 A01) bis A10) (Stufenheck) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) e11*93/81*0052*02E 930/860 4/108/63,4 Typ: AAL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort 5-türig Fließheck 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) e11*93/81*0053*06E 935/845 4/108/63,4 Typ: ANL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0054*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 85 Escort Kombi 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) e11*93/81*0054*06E 920/900 4/108/63,4 Typ: ALL ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 85 Escort Cabrio 195/50R15 A01) bis A10) K12) S01) 205/50R15 K12)K18) e11*93/81*0055*01E 935/860 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 10 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BFP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0045*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo (Stufenheck) 195/55R15 A02) bis A10) S01) 195/60R15 G12) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 125 Mondeo V6-24V 195/60R15 (Stufenheck) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 195/55R15 M+S 151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S (Stufenheck) e1*95/54*0045*06E 030/910(980) 4/108/63,4 Typ: BAP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0046*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo (Fließheck) 195/55R15 A02) bis A10) S01) 195/60R15 G12) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 125 Mondeo V6-24V 195/60R15 (Fließheck) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 195/55R15 M+S 151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S (Fließheck) e1*95/54*0046*06E 030/915(985) 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 11 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BNP ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mondeo 195/55R15 A02) bis A10) (4-türig Kombi) T85) S01) 195/60R15 G12) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 125 Mondeo V6-24V 195/60R15 (4-türig Kombi) 205/50R15 205/55R15 A01)K16) 195/55R15 M+S 151 Mondeo V6-24V 195/60R15 M+S (4-türig Kombi) e1*95/54*0047*06E 1030/1030(1100) 4/108/63,4 Typ: RBT ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 36 bis 51 Ka 195/45R15 A01) bis A10) S01)F21)K03)K76)L22) 70 Ka 185/55R15 M+S A02) bis A10) S01) e9*95/54*0019*19E 720/610 4/108/63,4 Typ: ECT ABE / EG-Genehmigung: e13*95/54*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Puma 195/50R15 A02) bis A10)S01) e13*95/54*0024*09E 770/670 4/108/63,4 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 12 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: DAW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)S01)E44) T82) 195/55R15 A01)K32) 195/50R15 A01)G9W)K32)T82) 195/60R15 A01)G12)K32) 205/50R15 A01)K32) 96 Focus (5-türig) 195/60R15 A01)K32) 205/55R15 A01)K18)K26)K32)K50) e13*97/27*0037*18E 965/865(915) 4/108/63,3 Typ: DBW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0038*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (3-türig) 185/55R15 A02) bis A10)E44) S01) 195/55R15 A01)K32) 195/50R15 A01)G9W)K32)T82) 195/60R15 A01)G12)K32) 205/50R15 A01)K32) 96 Focus (3-türig) 195/60R15 A01)K32) 205/55R15 A01)K18)K26)K32)K50) e13*97/27*0038*17E 950/850(900) 4/108/63,3 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 13 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: DNW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (Kombi 5-türig) 185/55R15 A02) bis A10)E44) T82) S01) 195/55R15 A01)K32) 195/50R15 A01)G9W)K32)T82) 195/60R15 A01)G12)K32) 205/50R15 A01)K32) 96 Focus (Kombi 5-türig) 195/60R15 A01)K32) 205/55R15 A01)K18)K26)K32)K50) e13*97/27*0040*17E 960/960(1010) 4/108/63,3 Typ: DFW ABE / EG-Genehmigung: e13*97/27*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Focus (Sedan 4-türig) 185/55R15 A02) bis A10)S01)E44) 195/55R15 A01)K32) 195/50R15 A01)K32)G9W) 195/60R15 A01)K32)G12) 205/50R15 A01)K32) 96 Focus (Sedan 4-türig) 195/60R15 A01)K32) 205/55R15 A01)K18)K50)K32)K26) e13*97/27*0039*16 960/880(930) 4/108/63,3 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 14 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BCV ABE / EG-Genehmigung: e9*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Cougar 195/60R15 M+S A02) bis A10)S01) 205/60R15 125 bis 151 Cougar 195/60R15 M+S e9*96/79*0027*06E 1075/945(935) 4/108/63,3 Typ: DNX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0056*.. , e13D98/14*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32) (Kombi, ww. Gasantrieb) S01) 195/60R15 205/55R15 K18)K50)K26) e13*98/14*0056*01 885/960(1010) 4/108/63,3 e13*98/14D0056*04E Typ: DAX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0057*.. , e13D98/14*0057*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32) (5-türig, ww. Gasantrieb) S01) 195/60R15 205/55R15 K18)K50)K26) 4/108/63,3 Typ: DBX ABE / EG-Genehmigung: e13*98/14*0058*.. , e13D98/14*0058*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 86 Focus 195/55R15 A01) bis A10)K32) (3-türig, ww. Gasantrieb) S01) 195/60R15 205/55R15 K18)K50)K26) 4/108/63,3 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 15 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: BAW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10) (Fließheck, ww. Gasantrieb) S01) 205/55R15 A01)K16) e1*98/14*0124*00E 965/905(975) 4/108/63,4 Typ: BFW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0125*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10) (Stufenheck ww. S01) Gasantrieb) 205/55R15 A01)K16) e1*98/14*0125*00E 965/905(975) 4/108/63,4 Typ: BNW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 Mondeo 195/60R15 A02) bis A10) (Kombi, ww. Gasantrieb) S01) 205/55R15 A01)K16) e1*98/14*0126*00E 985/1030(1100) 4/108/63,4 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD3 e1*2001/116*0210*.. JH1 e1*98/14*0191*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 110 Ford Fiesta 185/55R15 A02) bis A10) (3- und 5-türig) N195) EF0)S01) 185/55R15 M+S 195/50R15 205/50R15 A01) K04)K28) K40) K41) RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 16 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: JD3 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0210*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Fiesta (3-türig) 195/50R15 A01) bis A10)E44) K03)K04) 205/50R15 S01) 110 Fiesta (3-türig) 185/55R15 M+S A01) bis A10)E44) K03)K04)S01) 195/50R15 205/50R15 e1*2001/116*0210*16E 900/800(850) 4/108/63,3 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JU2 e1*98/14*0194*.. JU2-LPG e13*2007/46*1077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15 A02) bis A10) A01) G6T)K01) N195) S01) 195/50R15 A01) G9U)K01) N205) 195/55R15 A01) G9T)K01) N205) 195/60R15 A01) G6R)K01) K40) K42) N205) 205/50R15 A01) G6S)K01) K04) K28) K40) 205/55R15 A01) G6T)K01) K04) K28) K40) K42) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RL2 e9*2001/116*0047*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Ford Street KA 175/55R15 M+S A02) bis A10) M00) S01) 185/55R15 M+S RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 17 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA8 e9*2001/116*0069*.. JA8-LPG e13*2007/46*1058*.. JR8 e9*2007/46*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 103 Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15 A02) bis A10) (3- und 5-türig) G95)M00) S01) 185/55R15 A01) A93)K03) K04) 195/50R15 A01) A93)K01) K04) 195/55R15 A01) G9K)K01) K04) K67) 195/60R15 A01) G95)K01) K04) K67) K68) 205/50R15 A01) K01)K04) K67) K68) RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 18 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Ford B-Max 185/60R15 A02) bis A10) A93a)G8A) N195) 185/65R15 N195) 195/55R15 A93a)G8B) 195/60R15 205/55R15 G8A) 215/50R15 A01) G8A)K04) 215/55R15 A01) K04)K13) K22) 225/50R15 A01) G8A)K03) K04) K13) K22) RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 19 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JK8 e9*2007/46*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Ford EcoSport 195/65R15 A02) bis A10) S04) 195/70R15 205/60R15 205/65R15 215/60R15 A01) K01) 225/55R15 A01) K01)K02) 225/60R15 A01) K01)K02) 235/55R15 A01) K01)K02) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 20 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E44) Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Sommerbereifungen oder größer ausgerüstet sind, sind die hier aufgeführten Reifengrößen nur als Winterbereifung (M+S) zulässig. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 21 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 F21) An Achse 2 sind die serienmäßigen Federwegsbegrenzer gegen die Federwegsbegrenzer von Ford, Bestell-Nr. 1037324, Kennz.: 96FB-5 K570-AE (sechs Ringe), zu ersetzen. Die beschriebene Fahrwerksänderung ist auf Anbaubestätigung mit einzutragen. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G12) Bei Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R16, 195/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R16, 195/60R15, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/60R15, 205/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G95) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 22 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16, 195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/60R15, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R14, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/65R14, 195/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 23 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist in einem Bereich von 45° nach vorn und hinten ausgehend von der senkrechten Radmittenebene umzulegen. Gegebenenfalls vorhandene Kunststoffteile sind in diesem Bereich auszuschneiden. Auf ausreichende Befestigung dieser Teile ist dann zu achten. - Die nach innen gerichtete Halterung der vorderen Stoßstange muss nach vorn gebogen werden. K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um- und eng anzulegen. K40) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller, ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 24 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen, - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe. - des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen, - die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe. K50) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Lasche nach außen zu treiben. K67) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45- Grad vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen. K68) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K73) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich oberhalb der Radhauskante durch dengeln an den äußeren Kotflügel anzulegen. K76) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoffradhauskanten sind komplett zu kürzen. - Die Blechradhauskante ist im Bereich der mittleren Kunststoffkotflügelbefestigung nachzuarbeiten. L21) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 905 9757 eingebaut werden. L22) Es muss der Bausatz "Lenkeinschlagbegrenzung" Ford-Bestellnummer 5052322 eingebaut werden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 10 Seite : 25 / 25 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T78) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015 RA-000418-C0-015-10~FO-4-108-63_3-ET35.docx