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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 LV4 65535
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            Lk108
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   72,5 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5313        110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5313        130 Nm
BF3         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              5313        135 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                           e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 103      Ford B-Max             185/60R15                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF1)

                                        185/65R15

                                        195/55R15
                                        A93a)

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
                                        A01) K04)

                                        215/55R15
                                        A01) K04) K13) K22)

                                        225/50R15
                                        A01) K03) K04) K13) K22)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JK8                            e9*2007/46*0092*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103      Ford EcoSport           195/65R15                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb)                                            BF2) E19a) EF0) S04)
                                        195/70R15

                                        205/60R15

                                        205/65R15

                                        215/60R15
                                        A01) K01)

                                        225/55R15
                                        A01) K01) K02)

                                        225/60R15
                                        A01) K01) K02)

                                        235/55R15
                                        A01) K01) K02)
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JD3                              e1*2001/116*0210*..
JH1                              e1*98/14*0191*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 110      Ford Fiesta               185/55R15                         A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          N195)                             BF1) EF0) S01)

                                         185/55R15 M+S

                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01) K04) K28) K40) K41)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA8                              e9*2001/116*0069*..
JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
JR8                              e9*2007/46*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15                           A02) bis A10)
                (3- und 5-türig)          G95) M00)                         BF2) S01)

                                         185/55R15
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         195/50R15
                                         A01) A93) K01) K04)

                                         195/55R15
                                         A01) G9K) K01) K04) K67)

                                         195/60R15
                                         A01) G95) K01) K04) K67) K68)

                                         205/50R15
                                         A01) K01) K04) K67) K68)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JHH                           e9*2007/46*3142*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 103      Ford Fiesta            195/60R15                            A01) bis A10)
                                                                            BF3) K03) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JU2                            e1*98/14*0194*..
JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15                         A01) bis A10)
                                        N195)                             BF1) K01) S01)

                                        195/50R15
                                        N205)

                                        195/55R15
                                        N205)

                                        195/60R15
                                        K40) K42) N205)

                                        205/50R15
                                        K04) K28) K40)

                                        205/55R15
                                        K04) K28) K40) K42)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RL2                            e9*2001/116*0047*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
70              Ford Street KA          175/55R15 M+S                     A02) bis A10)
                                        M00)                              BF1) S01)

                                        185/55R15 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
KAF                           e13*2007/46*1637*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 63       Ford KA+               175/55R15                          A02) bis A10)
                                                                          BF3) M00)
                                        175/60R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JN8                            e13*2007/46*1349*..
JU2                            e1*98/14*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 74       Ford Transit Courier,   185/60R15                         A02) bis A10)
                Tourneo Courier         A93)                              BF2)

                                        185/65R15

                                        195/55R15
                                        A93a)

                                        195/60R15

                                        205/55R15

                                        215/50R15
                                        A01) K84)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5313
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5313
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5313
       Anzugsmoment: 135 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G95)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder
       diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
       Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
     195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
       ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
       Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
          zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
          Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
       • des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren
          Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
          Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
          zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
       • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
          Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
       vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett
          umzulegen
       • der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
          auszuschneiden

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
       sind zu entfernen.

S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                10
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Die Anlage 10 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2018