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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 LV4 65535
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            Lk108
               Radausführungskennz.:
               Radgröße:                                               6½Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 47221*05




               Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø63,4
               geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5313        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5313        130 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5313        135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                           e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 103      Ford B-Max             185/60R15                            A02) bis A10)
                                                      A93a)                                BF1)

                                                        185/65R15

                                                        195/55R15
                                                        A93a)

                                                        195/60R15

                                                        205/55R15

                                                        215/50R15
                                                        A01) K04)

                                                        215/55R15
§22 47221*05




                                                        A01) K04) K13) K22)

                                                        225/50R15
                                                        A01) K03) K04) K13) K22)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JK8                              e9*2007/46*0092*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 103      Ford EcoSport             195/65R15                         A02) bis A10)
                               (Frontantrieb, bis                                          BF2) E75) EB1) S04)
                               Modelljahr 2017)          195/70R15

                                                        205/60R15

                                                        205/65R15

                                                        215/60R15
                                                        A01) K01)

                                                        225/55R15
                                                        A01) K01) K02)

                                                        225/60R15
                                                        A01) K01) K02)

                                                        235/55R15
                                                        A01) K01) K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JD3                              e1*2001/116*0210*..
               JH1                              e1*98/14*0191*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43 bis 110      Ford Fiesta               185/55R15                         A02) bis A10)
                               (3- und 5-türig)          N195)                             BF1) EF0) S01)

                                                        185/55R15 M+S

                                                        195/50R15

                                                        205/50R15
                                                        A01) K04) K28) K40) K41)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               JA8                              e9*2001/116*0069*..
               JA8-LPG                          e13*2007/46*1058*..
§22 47221*05




               JR8                              e9*2007/46*0002*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 103      Ford Fiesta, Fiesta LPG 175/65R15                           A02) bis A10)
                               (3- und 5-türig)          G95) M00)                         BF2) S01)

                                                        185/55R15
                                                        A01) A93) K03) K04)

                                                        195/50R15
                                                        A01) A93) K01) K04)

                                                        195/55R15
                                                        A01) G9K) K01) K04) K67)

                                                        195/60R15
                                                        A01) G95) K01) K04) K67) K68)

                                                        205/50R15
                                                        A01) K01) K04) K67) K68)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JGH                            e9*2007/46*3159*..
               JHH                            e9*2007/46*3142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               52 bis 114      Ford Fiesta             195/60R15                           A01) bis A10)
                               (außer Active)                                              A11) BF3) E76) K03) K04)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JHH                             e9*2007/46*3142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 103      Ford Fiesta Active       195/60R15                          A01) bis A10)
                                                                                           BF3) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JHH                            e9*2007/46*3142*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147             Ford Fiesta ST          195/60R15                         A02) bis A10)
                                                                                         BF3)
                                                       205/55R15
                                                       A01) K01) K04)

                                                       215/50R15
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               JU2                            e1*98/14*0194*..
               JU2-LPG                        e13*2007/46*1077*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 74       Ford Fusion, Fusion LPG 185/60R15                         A01) bis A10)
§22 47221*05




                                                       N195)                             BF1) K01) S01)

                                                       195/50R15
                                                       N205)

                                                       195/55R15
                                                       N205)

                                                       195/60R15
                                                       K40) K42) N205)

                                                       205/50R15
                                                       K04) K28) K40)

                                                       205/55R15
                                                       K04) K28) K40) K42)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               RL2                            e9*2001/116*0047*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70              Ford Street KA          175/55R15 M+S                     A02) bis A10)
                                                       M00)                              BF1) S01)

                                                       185/55R15 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               KAF                              e13*2007/46*1637*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               52 bis 70       Ford KA+                 175/55R15                         A02) bis A10)
                               (5-Türig, außer Active)  N185)                             BF3) M00)

                                                        175/55R15 M+S

                                                        175/60R15
                                                        N185)

                                                        175/60R15 M+S


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               KAF                             e13*2007/46*1637*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 47221*05




               63 bis 70       Ford Ka+ Active         185/55R15                          A02) bis A10)
                                                                                          BF3)
                                                        185/60R15

                                                        195/55R15

                                                        205/50R15


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               JN8                             e13*2007/46*1349*..
               JU2                             e1*98/14*0194*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 74       Ford Transit Courier,    185/60R15                         A02) bis A10)
                               Tourneo Courier          A93)                              BF2)

                                                        185/65R15

                                                        195/55R15
                                                        A93a)

                                                        195/60R15

                                                        205/55R15

                                                        215/50R15
                                                        A01) K84)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535



               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
§22 47221*05




                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5313
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5313
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 47221*05




                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5313
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen 2. Generation bis Modelljahr 2017:
                      • Typ JK8 bis EG-Genehmigungs-Nr. e9*2007/46*0092*17

               E76)   Nicht zulässig an Ausstattungsvariante Active.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 48OUE LH (links); RH (rechts) mit belüfteter
                        Scheibe Ø300x25 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G95)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G9K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/50R16,
                    195/55R15, 195/60R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
§22 47221*05




                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K40)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von der Radmitte bis zum Schweller,
                      ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis zu den
                      Befestigungsscheiben) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                         Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
                         zu den Befestigungsscheibe) abzutrennen,
                      • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
                         Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.
                      • des weiteren ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren Bereich gegenüber der inneren
                         Reifenschulter durch Erwärmung zur Mitte hin einzuformen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                10
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zum
                         Schweller ein Streifen von ca. 40 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante bis
                         zu der Befestigungsscheibe) abzutrennen,
                      • die Befestigungsbolzen des Kunststoffinnenkotflügels sind soweit zu kürzen, dass der
                         Bolzen nicht weiter ins Radhaus ragt als die Befestigungsscheibe.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad
                      vor der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K68)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
                      der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K84)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Radhausausschnitt¬kanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett
                         umzulegen
§22 47221*05




                      • der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
                         auszuschneiden

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               S04)   An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

               Die Anlage 10 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 14.05.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47221*05




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024