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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         LV4 65535
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                     Borbet
Radausführung:                                                     Lk98
Radgröße:                                                       6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             98 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                           64,0 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 BOØ64/Ø58,1
geprüfte Radlast:                                                 580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
930, 955                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     110 Nm
                                         M12x1,25, Schaftlänge 30 mm

Typ:                          930
ABE / EG-Genehmigung:         G731; e3*96/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 95    Alfa Romeo 145/146       195/50R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  S03)D27)K33)
                                             195/55R15
                                             K14)
103 bis 114         Alfa Romeo 145/146       195/50R15 M+S

                                             195/55R15
                                             K14)
e3*96/27*0029*05E   950/900                                                       4/98/58




RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               1b
Seite :                    2/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          955
ABE / EG-Genehmigung:         e3*2001/116*0278*
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rei                    Auflagen und Hinweise
(kW)
 99           Alfa Romeo Mito          185/65R15                        A02) bis A10)
                                                                        S03)
                                        195/60R15

e3*2001/116*0278* 05   950/850(950)                                     4/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.



RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
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Anlage-Nr. :               1b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

D27) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten.



Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc




RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc