Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk98 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø58,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 930, 955 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 30 mm Typ: 930 ABE / EG-Genehmigung: G731; e3*96/27*0029*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 95 Alfa Romeo 145/146 195/50R15 A01) bis A10) S03)D27)K33) 195/55R15 K14) 103 bis 114 Alfa Romeo 145/146 195/50R15 M+S 195/55R15 K14) e3*96/27*0029*05E 950/900 4/98/58 RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: 955 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0278* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Rei Auflagen und Hinweise (kW) 99 Alfa Romeo Mito 185/65R15 A02) bis A10) S03) 195/60R15 e3*2001/116*0278* 05 950/850(950) 4/98/58 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 1b Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. D27) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre- chend zu kürzen. K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten. Die Anlage Nr. 1b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc RA-000418-B0-015-01b~AR-4-98-58-ET35.doc