Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk98
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø58,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
176, 176C, 178, 192, 198, 169, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
225, 225L, 312 M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
183, 188, 175, FA, 186, 182, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
185 M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 176
ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10)
Fiat Punto Cabrio S03)
195/50R15
A01)K53)G43)
205/45R15
A01)K53)
e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58
Typ: 176C
ABE / EG-Genehmigung: G775
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio 195/45R15 A02) bis A10)
Fiat Punto ELX Cabrio S03)
195/50R15
A01)K53)G43)
205/45R15
A01)K53)
G775NT07E 820/700(800) 4/114,3/67,1
Typ: 183
ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*.., e3*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Barchetta 185/55R15 A02) bis A10)
D25)S03)
195/55R15
205/50R15
A01)K34)
215/45R15
A01)K34)
e3*95/54*0005*07 850/700 4/98/58,1
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 175
ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50ZR15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*95/54*0008*05E 1030/800
Typ: FA
ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50ZR15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*92/53*0002*00 1030/800
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03)
195/50R15
205/50R15
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03)
205/50R15
A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend S03)
205/55R15
A01)K15)
e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58
Typ: 178
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10)
S03)K15)K20)
195/50R15
e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
S03)
195/60R15
e3*98/14*0042*10 1100/1050(1150) 4/98/58
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Fiat Punto 185/55R15 A01) bis A10)
D24)S03)
195/50R15
e3*98/14*0048*08E 900/870(900) 4/98/58
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
(Gasantrieb) S03)
195/60R15
e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
(Gasantrieb) S03)
195/60R15
e3*98/14*D0090*00 1100/1050 4/98/58
Typ: 192
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo, 195/65R15 A02) bis A10)
Fiat Stilo SW A91)S03)
195/60R15
205/60R15
e3*98/14*0089*11E 1030/960(1050) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo 195/65R15 A02) bis A10)
A93) S03)
205/60R15
A93)
215/55R15
215/60R15
225/55R15
e3*2001/116*0248*17 1090/880(980) 4/98/58
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*00022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Fiat Bravo Pan 195/65R15 A02) bis A10)
A93) S03)
205/60R15
A93)
215/55R15
215/60R15
225/55R15
e3*2007/46*00022*.. 1060/870(0) 4/98/58
Typ: 198
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Fiat Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10)
(Gasantrieb) A93) S03)
205/60R15
A93)
215/55R15
215/60R15
225/55R15
e3*2001/116*0288*00 1000/860(960) 4/98/58
Typ: 312
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Fiat 500 185/55R15 A02) bis A10)
S03)
195/50R15
205/45R15
e3*2001/116*0261*10 830/640(740) 4/98/58
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 57 Fiat Fiorino 185/65R15 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/60R15
K04)
205/55R15
K02)
205/60R15
K02)K13)K23)
215/50R15
K02)
215/55R15
K02)
225/50R15
K02)
e3*2001/116*0271*09 950/950(0) 4/98/58
Typ: 225
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Fiat Fiorino Quobo 185/65R15 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/60R15
K04)
205/55R15
K02)
205/60R15
K02)K13)K23)
215/50R15
K02)
215/55R15
K02)
225/50R15
K02)
e3*2007/46*0011*01 950/950(0) 4/98/58
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 225L
ABE / EG-Genehmigung: N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 55 Fiat Fiorino (LKW) 185/65R15 A01) bis A10)
K04) K01)S03)
195/60R15
K04)
205/55R15
K02)
205/60R15
K02)K13)K23)
215/50R15
K02)
215/55R15
K02)
225/50R15
K02)
N157NT6 900/950(980) 4/98/58
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
D24) Die Verwendung der Sonderräder an Achse 1 und 2 ist nur zulässig in Verbindung mit
den Fiat-Stahldistanzscheiben (Fiat-Ersatzteil-Nr. 4136475, Dicke 4,7 mm). Es sind Rad-
schrauben mit Schaftlänge mm zu verwenden.
D25) Die serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) an Achse 2 müssen montiert bleiben.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
F09) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13 aus-
gerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach
hinten zu versetzen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhauses ist die oberste Befestigungsschraube zu entfer-
nen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der se-
rienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind im Radhaus im Be-
reich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen
und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmä-
ßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoß-
leiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bör-
delkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.).
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Be-
reich der Reifeninnenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die hinteren Ecken des Kunststoffinnenradhauses sind abzuschrauben. Der vordere un-
tere Teil des Kunststoffinnenradhauses ist ebenfalls abzuschrauben und bis auf Höhe
des Blechinnenradhauses abzutrennen.
K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu ver-
setzen.
- Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach oben
umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist ent-
sprechend zu kürzen.
K82) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des inneren Blechradhauses ans äußere Radhausblech
einzuformen und zwar im Bereich von oberhalb Radmitte bis Höhe seitlicher Schutzleiste.
K83) An Achse 2 rechts ist die Verkleidung über dem Tankeinfüllstutzen zu entfernen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc
RA-000418-B0-015-01~FI-4-98-58-ET35.doc