Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk98 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø58,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm 198, 312, 225, 225L M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 183, 188, 175, FA, 186 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 30 mm RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: 176 ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58 Typ: 176C ABE / EG-Genehmigung: G775 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio, 195/45R15 A02) bis A10) Fiat Punto ELX Cabrio S03) 195/50R15 A01)K53)G43) 205/45R15 A01)K53) G775NT07E 820/700(800) 4/114,3/67,1 Typ: 183 ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*.., e3*98/14*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Barchetta 185/55R15 A02) bis A10) D25)S03) 195/55R15 205/50R15 A01)K34) e3*95/54*0005*07 850/700 4/98/58,1 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: 175 ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*95/54*0008*05E 1030/800 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10) D21)S03) 195/55R15 E05) 205/50ZR15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 e3*92/53*0002*00 1030/800 Typ: 182 ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 195/50R15 205/50R15 A01)K32)K33) 108 bis 113 Fiat Bravo 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Brava S03) 205/50R15 A01)K32)K33) e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: 185 ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend A91) S03) 205/50R15 A01)K15) 195/55R15 M+S A91) 96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10) Fiat Marea Weekend S03) 205/55R15 A01)K15) e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58 Typ: 178 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10) S03)K15)K20) 195/50R15 e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) S03) 195/60R15 e3*98/14*0042*10 1100/1050(1150) 4/98/58 Typ: 188 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 96 Fiat Punto 185/55R15 A01) bis A10) D24)S03) 195/50R15 e3*98/14*0048*08E 900/870(900) 4/98/58 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: 188 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0289*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 Fiat Punto Erdgas 185/55R15 A01) bis A10) D24)S03) 195/50R15 e3*2001/116*0289*02E 750/750(0) 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58 Typ: 186 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14D0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10) (Gasantrieb) S03) 195/60R15 e3*98/14*D0090*00 1100/1050 4/98/58 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 192 e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo 195/60R15 A02) bis A10) (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) S03) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/60R15 A01) K15)K23) 225/55R15 A01) K15)K23) RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 6 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 192 e3*98/14*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/60R15 A02) bis A10) (Kombi) A93) S03) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/60R15 A01) K15)K23) 225/55R15 A01) K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 198 e3*2001/116*0248*.. 198 e3*2001/116*0288*.. 198 e3*2007/46*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0)S03) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 7 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Fiat 500 175/55R15 A02) bis A10) (Serie nur 165/65R14 od. M00) S03) nur 155/80R13) 175/60R15 A01) G01)M00) 185/55R15 A01) G01) 195/50R15 G0A) 195/55R15 A01) G01) 205/45R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2001/116*0261*.. 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 77 Fiat 500 175/55R15 A02) bis A10) (außer Serie nur 165/65R14 M00)N185) T77) S03) oder nur 155/80R13) 175/60R15 M00)N185) 185/55R15 195/50R15 195/55R15 A01) G01) 205/45R15 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 8 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 225 e3*2001/116*0271*.. 225 e3*2007/46*0011*.. 225L N157 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10) A01) K01) S03) 185/65R15 A01) K01) 195/60R15 A01) K01)K04) 205/55R15 A01) K01)K02) 205/60R15 A01) K01)K02) K13) K22) 215/50R15 A01) K01)K02) 215/55R15 A01) K01)K02) 225/50R15 A01) K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 312 e3*2007/46*0064*.. 312 e3*2007/46*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 63 Fiat Panda, Panda Van 175/55R15 A02) bis A10) G3K)M00) T77) S03) 175/60R15 G9X)M00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 9 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 10 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage der Sonderräder zu entfernen. D24) Die Verwendung der Sonderräder an Achse 1 und 2 ist nur zulässig in Verbindung mit den Fiat-Stahldistanzscheiben (Fiat-Ersatzteil-Nr. 4136475, Dicke 4,7 mm). Es sind Radschrauben mit Schaftlänge mm zu verwenden. D25) Die serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) an Achse 2 müssen montiert bleiben. Sofern sie nicht vorhanden sind müssen diese nachgerüstet werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14, 165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 11 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der serienmäßig vorhandenen Knickstelle). - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen. - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen. RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 1 Seite : 12 / 12 Mobilität Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im Bereich der Reifeninnenflanke folgende Maßnahmen erforderlich: - Die hinteren Ecken des Kunststoffinnenradhauses sind abzuschrauben. Der vordere untere Teil des Kunststoffinnenradhauses ist ebenfalls abzuschrauben und bis auf Höhe des Blechinnenradhauses abzutrennen. K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu versetzen. - Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers ist entsprechend zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015 RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx