Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk98
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø58,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : FIAT (I)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
198, 312, 225, 225L M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
183, 188, 175, FA, 186 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 176
ABE / EG-Genehmigung: G488; e3*96/27*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 98 Fiat Punto, 195/45R15 A02) bis A10)
Fiat Punto Cabrio S03)
195/50R15
A01)K53)G43)
205/45R15
A01)K53)
e3*96/27*0022*06 850/750 4/98/58
Typ: 176C
ABE / EG-Genehmigung: G775
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 65 Fiat Punto S Cabrio, 195/45R15 A02) bis A10)
Fiat Punto ELX Cabrio S03)
195/50R15
A01)K53)G43)
205/45R15
A01)K53)
G775NT07E 820/700(800) 4/114,3/67,1
Typ: 183
ABE / EG-Genehmigung: G954; e3*95/54*0005*.., e3*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 Barchetta 185/55R15 A02) bis A10)
D25)S03)
195/55R15
205/50R15
A01)K34)
e3*95/54*0005*07 850/700 4/98/58,1
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 175
ABE / EG-Genehmigung: G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50ZR15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*95/54*0008*05E 1030/800
Typ: FA
ABE / EG-Genehmigung: e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
102 bis 140 Fiat Coupe 195/55R15 M+S A02) bis A10)
D21)S03)
195/55R15
E05)
205/50ZR15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
e3*92/53*0002*00 1030/800
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Bravo 185/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03)
195/50R15
205/50R15
A01)K32)K33)
108 bis 113 Fiat Bravo 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Brava S03)
205/50R15
A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E 970/920(1000) 4/98/58
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 185
ABE / EG-Genehmigung: e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 83 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
91; 108 Fiat Marea, 195/55R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend A91) S03)
205/50R15
A01)K15)
195/55R15 M+S
A91)
96; 110; 113 Fiat Marea, 195/60R15 A02) bis A10)
Fiat Marea Weekend S03)
205/55R15
A01)K15)
e3*93/81*0003*11E 1060/1060(1100) 4/98/58
Typ: 178
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 76 Fiat Palio Weekend 185/55R15 M+S A01) bis A10)
S03)K15)K20)
195/50R15
e3*98/14*0033*14 950/950(1050) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 88 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
S03)
195/60R15
e3*98/14*0042*10 1100/1050(1150) 4/98/58
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 96 Fiat Punto 185/55R15 A01) bis A10)
D24)S03)
195/50R15
e3*98/14*0048*08E 900/870(900) 4/98/58
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: 188
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 Fiat Punto Erdgas 185/55R15 A01) bis A10)
D24)S03)
195/50R15
e3*2001/116*0289*02E 750/750(0) 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
(Gasantrieb) S03)
195/60R15
e3*98/14*D050*01 1100/1050 4/98/58
Typ: 186
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14D0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 76 Fiat Multipla 185/65R15 A02) bis A10)
(Gasantrieb) S03)
195/60R15
e3*98/14*D0090*00 1100/1050 4/98/58
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo 195/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-/ 5-türig) A93) S03)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
A01) K15)K23)
225/55R15
A01) K15)K23)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
192 e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110 Fiat Stilo SW 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) S03)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/60R15
A01) K15)K23)
225/55R15
A01) K15)K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
198 e3*2001/116*0248*..
198 e3*2001/116*0288*..
198 e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121 Fiat Bravo, Bravo LPG 195/65R15 A02) bis A10)
A93) EF0)S03)
205/60R15
A93)
215/55R15
215/60R15
225/55R15
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Fiat 500 175/55R15 A02) bis A10)
(Serie nur 165/65R14 od. M00) S03)
nur 155/80R13)
175/60R15
A01) G01)M00)
185/55R15
A01) G01)
195/50R15
G0A)
195/55R15
A01) G01)
205/45R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2001/116*0261*..
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77 Fiat 500 175/55R15 A02) bis A10)
(außer Serie nur 165/65R14 M00)N185) T77) S03)
oder nur 155/80R13)
175/60R15
M00)N185)
185/55R15
195/50R15
195/55R15
A01) G01)
205/45R15
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
225 e3*2001/116*0271*..
225 e3*2007/46*0011*..
225L N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70 Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15 A02) bis A10)
A01) K01) S03)
185/65R15
A01) K01)
195/60R15
A01) K01)K04)
205/55R15
A01) K01)K02)
205/60R15
A01) K01)K02) K13) K22)
215/50R15
A01) K01)K02)
215/55R15
A01) K01)K02)
225/50R15
A01) K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
312 e3*2007/46*0064*..
312 e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63 Fiat Panda, Panda Van 175/55R15 A02) bis A10)
G3K)M00) T77) S03)
175/60R15
G9X)M00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
D21) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
D24) Die Verwendung der Sonderräder an Achse 1 und 2 ist nur zulässig in Verbindung mit
den Fiat-Stahldistanzscheiben (Fiat-Ersatzteil-Nr. 4136475, Dicke 4,7 mm). Es sind
Radschrauben mit Schaftlänge mm zu verwenden.
D25) Die serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) an Achse 2 müssen montiert
bleiben. Sofern sie nicht vorhanden sind müssen diese nachgerüstet werden.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G43) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13
ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
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Seite : 11 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
- Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.
RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 12 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
Bereich der Reifeninnenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die hinteren Ecken des Kunststoffinnenradhauses sind abzuschrauben. Der vordere
untere Teil des Kunststoffinnenradhauses ist ebenfalls abzuschrauben und bis auf
Höhe des Blechinnenradhauses abzutrennen.
K53) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu
versetzen.
- Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach
oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers
ist entsprechend zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx