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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Borbet
Radausführung:                                                 Lk98
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                        64,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø58,1
geprüfte Radlast:                                              580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke      :   FIAT (I)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
176, 176C, 178, 182, 185, 192, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
198, 312, 225, 225L            M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
183, 188, 175, FA, 186         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
                               M12x1,25, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2 / 12                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            176
ABE / EG-Genehmigung:           G488; e3*96/27*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 98    Fiat Punto,                195/45R15                          A02) bis A10)
              Fiat Punto Cabrio                                             S03)
                                         195/50R15
                                         A01)K53)G43)

                                           205/45R15
                                           A01)K53)
e3*96/27*0022*06   850/750                                                  4/98/58



Typ:                           176C
ABE / EG-Genehmigung:          G775
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 65    Fiat Punto S Cabrio,        195/45R15                         A02) bis A10)
              Fiat Punto ELX Cabrio                                         S03)
                                           195/50R15
                                           A01)K53)G43)

                                           205/45R15
                                           A01)K53)
G775NT07E          820/700(800)                                             4/114,3/67,1



Typ:                         183
ABE / EG-Genehmigung:        G954; e3*95/54*0005*.., e3*98/14*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Barchetta               185/55R15                             A02) bis A10)
                                                                            D25)S03)
                                           195/55R15

                                           205/50R15
                                           A01)K34)
e3*95/54*0005*07   850/700                                                  4/98/58,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         175
ABE / EG-Genehmigung:        G730; e3*93/81*0001*.. , e3*95/54*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 142    Fiat Coupe             195/55R15 M+S                      A02) bis A10)
                                                                         D21)S03)
                                           195/55R15
                                           E05)

                                           205/50ZR15

                                           205/50R15

                                           205/55R15

                                           215/50R15
e3*95/54*0008*05E   1030/800



Typ:                         FA
ABE / EG-Genehmigung:        e3*92/53*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 102 bis 140   Fiat Coupe              195/55R15 M+S                     A02) bis A10)
                                                                         D21)S03)
                                           195/55R15
                                           E05)

                                           205/50ZR15

                                           205/50R15

                                           205/55R15

                                           215/50R15
e3*92/53*0002*00    1030/800



Typ:                         182
ABE / EG-Genehmigung:        G983; e3*96/27*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83     Fiat Bravo             185/55R15                          A02) bis A10)
               Fiat Brava                                                S03)

                                           195/50R15

                                           205/50R15
                                           A01)K32)K33)
 108 bis 113         Fiat Bravo            195/55R15                     A02) bis A10)
                     Fiat Brava                                          S03)
                                           205/50R15
                                           A01)K32)K33)
e3*96/27*0019*09E   970/920(1000)                                        4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    4 / 12                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         185
ABE / EG-Genehmigung:        e3*93/81*0003*.., e3*95/54*0003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 83    Fiat Marea,              195/55R15                           A02) bis A10)
              Fiat Marea Weekend       A91)                                S03)

                                           205/50R15
                                           A01)K15)

                                           195/55R15 M+S
                                           A91)
 91; 108            Fiat Marea,            195/55R15                       A02) bis A10)
                    Fiat Marea Weekend     A91)                            S03)

                                           205/50R15
                                           A01)K15)

                                           195/55R15 M+S
                                           A91)
 96; 110; 113       Fiat Marea,            195/60R15                       A02) bis A10)
                    Fiat Marea Weekend                                     S03)
                                           205/55R15
                                           A01)K15)
e3*93/81*0003*11E   1060/1060(1100)                                        4/98/58



Typ:                           178
ABE / EG-Genehmigung:          e3*96/27*0033*.., e3*98/14*0033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 76    Fiat Palio Weekend         185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                                                           S03)K15)K20)
                                           195/50R15
e3*98/14*0033*14    950/950(1050)                                          4/98/58



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0042*.., e3*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 88    Fiat Multipla            185/65R15                           A02) bis A10)
                                                                           S03)
                                           195/60R15
e3*98/14*0042*10    1100/1050(1150)                                        4/98/58



Typ:                         188
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 96    Fiat Punto               185/55R15                           A01) bis A10)
                                                                           D24)S03)
                                           195/50R15

e3*98/14*0048*08E   900/870(900)                                           4/98/58



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 12                                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                           188
ABE / EG-Genehmigung:          e3*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44           Fiat Punto Erdgas         185/55R15                                   A01) bis A10)
                                                                                    D24)S03)
                                                 195/50R15

e3*2001/116*0289*02E   750/750(0)                                                   4/98/58



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*D050*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 76    Fiat Multipla            185/65R15                                    A02) bis A10)
              (Gasantrieb)                                                          S03)
                                       195/60R15
e3*98/14*D050*01       1100/1050                                                    4/98/58



Typ:                         186
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14D0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 76    Fiat Multipla           185/65R15                                     A02) bis A10)
              (Gasantrieb)                                                          S03)
                                      195/60R15
e3*98/14*D0090*00      1100/1050                                                    4/98/58



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
192                                     e3*98/14*0089*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110             Fiat Stilo                 195/60R15                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck 3-/ 5-türig)   A93)                              S03)

                                                  195/65R15
                                                  A93)

                                                  205/60R15
                                                  A93)

                                                  215/60R15
                                                  A01) K15)K23)

                                                  225/55R15
                                                  A01) K15)K23)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 12                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
192                            e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW            195/60R15                           A02) bis A10)
                (Kombi)                  A93)                                S03)

                                           195/65R15
                                           A93)

                                           205/60R15
                                           A93)

                                           215/60R15
                                           A01) K15)K23)

                                           225/55R15
                                           A01) K15)K23)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
198                               e3*2001/116*0248*..
198                               e3*2001/116*0288*..
198                               e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG      195/65R15                         A02) bis A10)
                                           A93)                              EF0)S03)

                                           205/60R15
                                           A93)

                                           215/55R15

                                           215/60R15

                                           225/55R15




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 12                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2001/116*0261*..
312                              e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                  175/55R15                          A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14 od. M00)                                S03)
                nur 155/80R13)
                                          175/60R15
                                          A01) G01)M00)

                                           185/55R15
                                           A01) G01)

                                           195/50R15
                                           G0A)

                                           195/55R15
                                           A01) G01)

                                           205/45R15



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
312                               e3*2001/116*0261*..
312                               e3*2007/46*0064*..
312                               e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                   175/55R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur 165/65R14 M00)N185) T77)                    S03)
                oder nur 155/80R13)
                                           175/60R15
                                           M00)N185)

                                           185/55R15

                                           195/50R15

                                           195/55R15
                                           A01) G01)

                                           205/45R15




RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 12                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
225                                 e3*2001/116*0271*..
225                                 e3*2007/46*0011*..
225L                                N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15                           A02) bis A10)
                                             A01) K01)                         S03)

                                            185/65R15
                                            A01) K01)

                                            195/60R15
                                            A01) K01)K04)

                                            205/55R15
                                            A01) K01)K02)

                                            205/60R15
                                            A01) K01)K02) K13) K22)

                                            215/50R15
                                            A01) K01)K02)

                                            215/55R15
                                            A01) K01)K02)

                                            225/50R15
                                            A01) K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2007/46*0064*..
312                             e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Fiat Panda, Panda Van    175/55R15                             A02) bis A10)
                                         G3K)M00) T77)                         S03)

                                            175/60R15
                                            G9X)M00)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 12                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
        werden.


A91)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung
        des Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 12                                                   Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

D21)    Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,7 mm) sind vor Montage
        der Sonderräder zu entfernen.

D24)    Die Verwendung der Sonderräder an Achse 1 und 2 ist nur zulässig in Verbindung mit
        den Fiat-Stahldistanzscheiben (Fiat-Ersatzteil-Nr. 4136475, Dicke 4,7 mm). Es sind
        Radschrauben mit Schaftlänge mm zu verwenden.

D25)    Die serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) an Achse 2 müssen montiert
        bleiben. Sofern sie nicht vorhanden sind müssen diese nachgerüstet werden.

E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G43)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur der Reifengröße 155/70R13 oder 165/65R13
        ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0A)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3K)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
        165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser
        Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G9X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
        175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.



RA-000418-C0-015-01~FI-4-98-58-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 12                                                     Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K32)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind im Radhaus im
        Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
       - Am vorderen Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
         entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
         serienmäßig vorhandenen Knickstelle).

K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
        Bereich der Reifenaußenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
       - Am hinteren Kunststoffinnenradhaus ist die oberste Befestigungsschraube zu
         entfernen und die obere Ecke des Kunststoffinnenradhauses abzutrennen (entlang der
         serienmäßig vorhandenen Knickstelle).
       - Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 70 mm unterhalb der seitlichen
         Stoßleiste bis zum Stoßfänger umzulegen.
       - Die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist im weiteren Verlauf der
         Bördelkante auf einer Länge von 50 mm bis auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K34)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind im Radhaus im
        Bereich der Reifeninnenflanke folgende Maßnahmen erforderlich:
       - Die hinteren Ecken des Kunststoffinnenradhauses sind abzuschrauben. Der vordere
         untere Teil des Kunststoffinnenradhauses ist ebenfalls abzuschrauben und bis auf
         Höhe des Blechinnenradhauses abzutrennen.

K53)    An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - Die obere Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 10 mm nach hinten zu
         versetzen.
       - Die ins Radhaus ragende Blechlasche der oberen Stoßfängerbefestigung ist nach
         oben umzulegen. Die in diesem Bereich befindliche Kunststoffkante des Stoßfängers
         ist entsprechend zu kürzen.

M00)       Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
           Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
           Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
           Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03)       Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
           zu entfernen.

T77)       Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 .
           Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen
           auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

K23)       An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
           klemmen bzw. auszuschneiden.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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