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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                 LV4 65535
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             Lk98
Radgröße:                                               6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    64 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø58,1
geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
 bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm 5240        110 Nm
BF2         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 5266        110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
312                             e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77       Fiat 500                 175/55R15                         A02) bis A10)
                (außer Serie nur         M00) N185) T77)                   BF1) S03)
                165/65R14 oder nur
                155/80R13)               175/60R15
                                         M00) N185)

                                         185/55R15

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         A01) G01)

                                         205/45R15


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
312                             e3*2001/116*0261*..
312                             e3*2007/46*0064*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Fiat 500                 175/55R15                         A02) bis A10)
                (Serie nur 165/65R14     M00)                              BF1) S03)
                od. nur 155/80R13)
                                         175/60R15
                                         A01) G01) M00)

                                         185/55R15
                                         A01) G01)

                                         195/50R15
                                         G0A)

                                         195/55R15
                                         A01) G01)

                                         205/45R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
198                             e3*2001/116*0248*..
198                             e3*2001/116*0288*..
198                             e3*2007/46*0022*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG    195/65R15                           A02) bis A10)
                                         A93)                                BF1) EF0) S03)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
225                               e3*2001/116*0271*..
225                               e3*2007/46*0011*..
225L                              N157
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15                         A01) bis A10)
                                                                             BF1) K01) S03)
                                         185/65R15

                                         195/60R15
                                         K04)

                                         205/55R15
                                         K02)

                                         205/60R15
                                         K02) K13) K22)

                                         215/50R15
                                         K02)

                                         215/55R15
                                         K02)

                                         225/50R15
                                         K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                1
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
312                              e3*2007/46*0064*..
312                              e3*2007/46*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van 175/55R15                             A02) bis A10)
                (nicht zulässig an        G3K) M00) N185) T77)              BF1) E19a) E47) S03)
                Ausführungen Panda
                Cross)                    175/60R15
                                          G9X) M00) N185)

                                         195/45R15
                                         G6F) T78)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
192                             e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo               195/60R15                          A02) bis A10)
                (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93)                               BF2) S03)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01) K15) K23)

                                         225/55R15
                                         A01) K15) K23)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
192                           e3*98/14*0089*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110      Fiat Stilo SW          195/60R15                            A02) bis A10)
                (Kombi)                A93)                                 BF2) S03)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A01) K15) K23)

                                         225/55R15
                                         A01) K15) K23)
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Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5240
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
       Zubehörkit: 5266
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
     165/70R14, 175/65R14, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G9X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
     175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000418-D0-015
Anlage-Nr. :                1
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  LV4 65535


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T78)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 25.07.2018