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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 LV4 65535
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                             Lk98
               Radausführungskennz.:
               Radgröße:                                               6½Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     98 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 47221*05




               Mittenlochdurchmesser:                                   64,00 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø58,1
               geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FIAT

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        5240        110 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                        5266       110 Nm
                               Schaftlänge 26 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               312                             e3*2001/116*0261*..
               312                             e3*2007/46*0064*..
               312                             e3*2007/46*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 77       Fiat 500                 175/55R15                         A02) bis A10)
                               (außer Serie nur         M00) N185) T77)                   A11) BF1) EF0) S03)
                               165/65R14 oder nur
                               155/80R13)               175/60R15
                                                        M00) N185)

                                                        185/55R15

                                                        195/50R15

                                                        195/55R15
                                                        G1N)
§22 47221*05




                                                        205/45R15


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               312                             e3*2001/116*0261*..
               312                             e3*2007/46*0064*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51              Fiat 500                 175/55R15                         A02) bis A10)
                               (Serie nur 165/65R14     M00)                              BF1) S03)
                               od. nur 155/80R13)
                                                        175/60R15
                                                        A01) G01) M00)

                                                        185/55R15
                                                        A01) G01)

                                                        195/50R15
                                                        G0A)

                                                        195/55R15
                                                        A01) G01)

                                                        205/45R15


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               FA1                           e3*2018/858*00001*..
               FA1                           e3*2018/858*00012*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               43              Fiat 500               185/65R15                           A02) bis A10)
                               (Elektro)                                                  BF1) S03)
                                                      195/60R15

                                                        205/55R15
                                                        A01) K03) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               198                             e3*2001/116*0248*..
               198                             e3*2001/116*0288*..
               198                             e3*2007/46*0022*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 121      Fiat Bravo, Bravo LPG    195/65R15                           A02) bis A10)
                                                        A93)                                BF1) EF0) S03)

                                                        205/60R15
                                                        A93)

                                                        215/55R15

                                                        215/60R15

                                                        225/55R15
§22 47221*05




               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               225                               e3*2001/116*0271*..
               225                               e3*2007/46*0011*..
               225L                              N157
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               54 bis 70       Fiat Fiorino, Fiorino Qubo 185/60R15                         A01) bis A10)
                                                                                            BF1) EF0) K01) S03)
                                                        185/65R15

                                                        195/60R15
                                                        K04)

                                                        205/55R15
                                                        K02)

                                                        205/60R15
                                                        K02) K13) K22)

                                                        215/50R15
                                                        K02)

                                                        215/55R15
                                                        K02)

                                                        225/50R15
                                                        K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               312                              e3*2007/46*0064*..
               312                              e3*2007/46*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 70       Fiat Panda, Panda Van 175/55R15                             A02) bis A10)
                               (nicht zulässig an        G8D) M00) N185) T77)              A11) BF1) E19a) E47) EF0)
                               Ausführungen Panda                                          S03)
                               Cross)                    175/60R15
                                                         GDV) M00) N185)

                                                        195/45R15
                                                        G6F) T78)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               192                             e3*98/14*0089*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 47221*05




               59 bis 110      Fiat Stilo               195/60R15                          A02) bis A10)
                               (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93)                               BF2) S03)

                                                        195/65R15
                                                        A93)

                                                        205/60R15
                                                        A93)

                                                        215/60R15
                                                        A01) K15) K23)

                                                        225/55R15
                                                        A01) K15) K23)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               192                           e3*98/14*0089*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 110      Fiat Stilo SW          195/60R15                            A02) bis A10)
                               (Kombi)                A93)                                 BF2) S03)

                                                        195/65R15
                                                        A93)

                                                        205/60R15
                                                        A93)

                                                        215/60R15
                                                        A01) K15) K23)

                                                        225/55R15
                                                        A01) K15) K23)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 47221*05




                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: 5240
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
                      Zubehörkit: 5266
§22 47221*05




                      Anzugsmoment: 110 Nm

               E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

               E47)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Fiat Panda Cross.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G0A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 155/80R13 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G1N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               G8D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/65R14,
                    165/70R14, 175/65R14, 185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GDV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14,
                    175/65R15, 185/55R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 47221*05




               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                      bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                1
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535



               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
                      entfernen.

               T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 47221*05




               T78)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 850 kg bei LI 78 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 425 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 1 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 14.05.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47221*05




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024