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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    1/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 LV4 65535
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                             Lk100
Radgröße:                                                6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                   64,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ64/Ø56,6
geprüfte Radlast:                                          580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daewoo / Chevrolet

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
KLETN,KLAT,KLEJ,KLAJ             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KLAS, CHIK                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                 M12x1,5
                                 je nach Serienausstattung auch                      110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
KL1M                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    2/6                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         KLETN
ABE / EG-Genehmigung:        H018; e13*93/81*0006*.., e13*95/54*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 74    Daewoo Nexia,           195/45R15                                   A01) bis A10)
              Daewoo Cielo,                                                       K15)S04)
              Daewoo Racer            195/50R15
                                      K17)
13*95/54*0006*06E      830/830                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLEJ
ABE / EG-Genehmigung:        H019; e13*93/81*0007*.., e13*95/54*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Daewoo Espero,          195/50R15                                   A01) bis A10)
              Daewoo Aranos,          K17)                                        S04)
              Daewoo K55
                                      205/50R15
                                      K17)
                       860/890                                                    4/100/56,5
e13*95/54*0007*05E



Typ:                         KLAT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0017*.., e4*98/14*0017*.., e4*2001/116*0017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Daewoo Lanos             195/50R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  K32)

e42001/116*0017*14E    870/840                                                    4/100/56,5



Typ:                         KLAJ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*96/27*0018*.., e4*98/14*0018*.., e4*2001/116*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 98    Daewoo Nubira            195/50R15                                  A01) bis A10)
                                                                                  K15)
                                       195/55R15

                                         205/50R15
e4*2001/116*0018*17E   950/995                                                    4/100/56,5




RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    3/6                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                             KLAS
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0063*.., e4*2001/116*0063*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 69    Daewoo Kalos, Lanos,         185/55R15                         A02) bis A10)
              Chevrolet Kalos, Lanos,
              (3- und 5- türig);           195/50R15
              Chevrolet Aveo, Wave
              (4-türig)
 55 bis 74             Chevrolet Aveo      185/55R15                         A02) bis A10)
                       (3- und 5- türig)   A01)K04)K38)K39)K40)

                                           195/45R15

                                           205/45R15
                                           A01)K39)K04)
e4*2001/116*0063*27    840/820                                               4/100/56,5



Typ:                            CHIK
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62           Chevrolet Aveo LPG         185/55R15                           A02) bis A10)
              (4-türig)
 50 bis 62    Chevrolet Aveo LPG         185/55R15                           A02) bis A10)
              (3- und 5- türig)          A01)K04)K38)K39)K40)

                                           195/45R15

                                           205/45R15
                                           A01)K39)K04)
e11*2001/116*0321*06   840/820                                               4/100/56,5



Typ:                          KL1M
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 60    Chevrolet Spark          175/55R15                             A01)bis A10)
                                       M00)K04)                              K01)

                                           185/55R15
                                           K04)K28)K42)

                                           195/50R15
                                           K04)K28)

                                           205/45R15
                                           K04)
e4*2007/46*0129*01     750/680                                               4/100/56,5




Auflagen und Hinweise



RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    4/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K17) An Achse 2 ist das innere Radhaus im Bereich der Reifenaußenflanke an das äußere Ka-
     rosserieblech anzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten

K32) -Lanos 4türig, Stufenheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Sicke bis zur
     Stoßfängeroberkante umzulegen.Der im Radhaus befindliche Kunststoffspritzschutz ist im
     Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen.
     -Lanos 3türig Schrägheck-Ausf.:
     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 20 cm oberhalb U-
     Kante des Schwellers bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die ins Radhaus stehen-
     den Kanten im Bereich der Befestigung des hinteren Stoßfängers sind nach außen zu
     formen. Bei Fahrzeugausführungen mit ins Radhaus hochgezogenem Seitenschweller (ab
     Modelljahr 2001) ist die Befestigungslasche am Radlauf nach innen zu biegen und die Be-
     festigungsschraube um ca. 5 cm nach unten zu verlegen.

K38) An Achse 1 ist im Übergangsbereich vom Radhaus zum vorderen Stoßfänger der ins
     Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K39) An Achse 2 ist ca. 100mm unter dem Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren
     Stoßfänger der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden.

K40) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die
     umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitte
       umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.


RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               13a
Seite :                    6/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Die Anlage Nr. 13a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc




RA-000418-B0-015-13a~DW-4-100-56_6-ET40.doc