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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 Borbet
Radausführung:                                                Lk100
Radgröße:                                                   6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      64,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                             580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AB1                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
AJ1(a), E10, E11, E11U, E12J, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                  110 Nm
E12J1, E12T, E12U, L5, P1, P1 M12x1,5
TMG, P1F, P2, P9, W3, XP9(a),
XP9F(a)


Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla           185/55R15                             A01) bis A10)
                                                                             K35)
                                       195/50R15
                                       G84)
G072/NT03E      925/925                                                     4/100/54,1




RA-000418-B0-015-11a~TO-4-100-54-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    2/9                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         E10
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 84    Toyota Corolla           195/50R15                         A01) bis A10)
                                                                         K35)


e6*93/81*0005*01E    925/925                                             4/100/54,1



Typ:                         L5
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Paseo,            185/55R15                         A02) bis A10)
              Toyota Paseo Cabrio
                                       195/50R15

                                         195/45R15

                                         205/45R15
e6*93/81*0019*02E    750/750                                             4/100/54,1



Typ:                         E11
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                         A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                K15)
                                       195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/45R15
                                         G84)
e6*95/54*0043*05E    920/920                                             4/100/54,1



Typ:                         E11U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 81    Toyota Corolla           185/55R15                         A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                K15)
                                       195/50R15

                                         195/55R15

                                         205/45R15
                                         G84)
e11*98/14*0102*03E   920/920                                             4/100/54,1




RA-000418-B0-015-11a~TO-4-100-54-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    3/9                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         P9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55           Toyota Starlet           195/45R15                           A01) bis A10)
                                       K16)K43)

                                          195/50R15
                                          G01)K34)
e6*93/81*0020*01E      750/750                                             4/100/54,1



Typ:                         P1
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Toyota Yaris             185/55R15                           A01) bis A10)K16)

e6*98/14*0064*09E      755/755                                             4/100/54,1



Typ:                         P1F
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0248*.., e2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 64    Toyota Yaris             185/55R15                           A01) bis A10)K16)

e2*2001/116*0248*06E   755/755                                             4/100/54,1



Typ:                           P1 TMG
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110          Toyota Yaris Turbo        185/55R15                          A01) bis A10)K16)


e1*2001/116*0270*01E   755/755(0)                                          4/100/54,1



Typ:                           P2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 78    Toyota Yaris Verso         185/55R15                         A01) bis A10)K16)


e6*98/14*0066*05       830/830                                             4/100/54,1




RA-000418-B0-015-11a~TO-4-100-54-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    4/9                                                                  Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          W3
ABE / EG-Genehmigung:         bis e11*98/14*0128*03
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103          Toyota MR2                195/50R15                               A02) bis A10)E10)
              (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
              e11*98/14*0128*03)        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                        vorne                hinten             Hinweise
                                        185/55R15            205/50R15          A02) bis A10)E10)
                                                                                V00)
e11*98/14*0128*06       540/755                                                 4/100/54,1



Typ:                           E12J1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 99    Toyota Corolla Verso       195/60R15                              A02) bis A10)
                                         A90)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
E11*98/14*0178*02E      1000/970                                                4/100/54,1



Typ:                         E12U
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 141   Toyota Corolla           195/60R15                                A02) bis A10)
              (Schrägheck)             A90)

                                          205/55R15
                                          A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
e11*2001/116*0179*07E   1000/970                                                4/100/54,1



Typ:                          E12J
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81    Toyota Corolla             195/60R15                              A02) bis A10)
              (Kombi, Stufenheck, Schrä- A90)
              gheck)
                                         205/55R15
                                         A01)K15)

                                          215/55R15
                                          A01)K16)
e11*2001/116*0180*05E   1000/970                                                4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    5/9                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          E12T
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Toyota Corolla            195/60R15                         A02) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)       A90)

                                         205/55R15
                                         A01)K15)

                                         215/55R15
                                         A01)K16)
e11*2001/116*0181*07E   1000/970                                          4/100/54,1



Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Toyota Aygo             175/50R15                           A02) bis A10)
                                      M00)

E11*2001/116*0236*07    695/695                                           4/100/54,1



Typ:                         AB1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Toyota Aygo             175/50R15                           A02) bis A10)
                                      M00)

e11*2007/46*0055*00     695/695                                           4/100/54,1



Typ:                          XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 98    Toyota Yaris,            185/60R15                          A02) bis A10)
              Toyota Yaris TS          A93)

                                         195/55R15
                                         A01)K04)K74)
E11*2001/116*0248*05    835/825                                           4/100/54,1



Typ:                         XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 74    Toyota Yaris            185/60R15                           A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/55R15
                                         A01)K04)K74)
E11*2001/116*0249*04    895/825                                           4/100/54,1




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Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    6/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         AJ1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 72    Toyota IQ               175/65R15                         A02) bis A10)
                                      M00)

                                        185/60R15
                                        A01)K01)K04)

                                        195/55R15
                                        A01)K01)K04)

                                        195/60R15
                                        A01)K01)K04)

                                        205/55R15
                                        A01)K01)K04)

                                        215/50R15
                                        A01)K01)K04)

                                        225/50R15
                                        A01)K01)K04)
e6*2001/116*0119*02   670/630                                           4/100/54,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung aus-
     gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
     sen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G84) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 oder
     185/65R14 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich :
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis ca. 100 mm un-
       terhalb der seitlichen Schutzleiste komplett umzulegen
     - das innere Radhaus, ist oberhalb der Radhausausschnittkante auf einer Länge von ca.
       125 mm vor und hinter der Radmitte, an das äußere Karosserieblech durch Dengeln an-
       zulegen.
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. Der in diesem
       Bereich befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden und die dahinter liegende Blechla-
       sche nach oben umzulegen.

K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge
       von ca. 80 mm entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
     - Die Befestigungslasche zur Befestigung des Stoßfängers ist bis zum Schraubenkopf zu
       kürzen oder umzulegen.

K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
       und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.

K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Über-
     gang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfän-
     gers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.




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V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des je-
     weiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
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