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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    1/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64/Ø56,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
EG2, EG3, EG4, EG5, EG6,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
EG8, EG9, EH6, EH9, EJ1, EJ2, M12x1,5
EM2, EP1, EP2, EP4, EU5,
EU6, EU7, EU8, EU9, GD1,
GD5, GE2, GE3, GE6, GG1,
GG2, GG3, GG5, GG6, MA8,
MA9, MB1, MB2, MB3, MB4,
MB7




RA-000418-B0-015-12~HO-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    2/7                                                             Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG2                            G069
EG2                            e6*93/81*0017*..
EH6                            G070
EH6                            e6*93/81*0016*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92 bis 118     Honda CRX                195/50R15                         A02) bis A10)

                                          205/50R15

                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG3                            F876
EG4                            F877
EG5                            F878
EG8                            F875
EH9                            F883
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                          195/50R15
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EG6                            F879
EG9                            F884
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 118            Honda Civic             195/50R15                          A02) bis A10)

                                          195/55R15
                                                                           4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EJ1                            G623
EJ2                            G624
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 92      Honda Civic             185/55R15                          A02) bis A10)

                                          195/50R15
                                                                           4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MA8                            G916
MA8                            e11*93/81*0018*..
MA9                            G917
MA9                            e11*93/81*0022*..
MB1                            G918
MB1                            e11*93/81*0023*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93      Honda Civic             185/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                                                          4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
MB2                            e11*96/27*0067*..
MB3                            e11*96/27*0068*..
MB4                            e11*96/27*0069*..
MB7                            e11*96/27*0071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 85      Honda Civic             185/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         G21)

                                         205/50R15
                                                                          4/100//56



Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
EU5                            e11*98/14*0158*..
EU6                            e11*98/14*0159*..
EU7                            e11*98/14*0160*..
EU8                            e11*98/14*0161*..
EU9                            e11*98/14*0189*..
EP1                            e11*98/14*0173*..
EP2                            e11*98/14*0174*..
EP4                            e11*98/14*0188*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 81      Honda Civic             195/60R15                         A02) bis A10)



                                                                          4/100//56




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         EM2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0080*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 92    Civic Coupe              195/60R15                                 A02) bis A10)


e6*98/14*0080*03      830/800                                                    4/100/56,1



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
GD5                                  e6*98/14*0087*..
GD1                                  e6*98/14*0088*..
GE2                                  e6*2001/116*0101*..
GE3                                  e6*2001/116*0102*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 61            Honda Jazz               185/55R15                         A01) bis A10)
                                               K40)

                                                195/50R15
                                                K40)

                                                195/55R15
                                                G01)K41)

                                                205/50R15
                                                K41)
                                                                                 4/100//56



Typen:                               ABE / EG-Genehmigung:
GE6                                  e6*2001/116*0126*..
GG1                                  e6*2001/116*0125*..
GG2                                  e6*2001/116*0127*..
GG3                                  e6*2001/116*0128*..
GG5                                  e6*2001/116*0131*..
GG6                                  e6*2001/116*0132*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66                   Honda Jazz              175/60R15                          A01) bis A10)
                                              G22)K03)M00)                       K04)

                                                175/65R15
                                                G22)K03)K54)M00)

                                                185/55R15
                                                K01)

                                                185/60R15
                                                G22)K01)K12)K54)

                                                195/55R15
                                                G22)K01)K12)
e6*2001/116*0127*02   820/780(0)                                                 4/100/56,1



Auflagen und Hinweise

RA-000418-B0-015-12~HO-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    5/7                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.


RA-000418-B0-015-12~HO-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeugpa-
     pieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen ist,
     oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G22) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
       Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150 mm vor der
       Radmitte um- und eng anzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers -Blech und Kunststoff- ist im Bereich der Stoß-
       fängeroberkante zu kürzen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
     - Die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist, ab der Oberkante 150
       mm nach unten zu kürzen und die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube
       für den Kunststoffinnenkotflügel nach unten zu versetzen. Der Kunststoffinnenkotflügel
       ist in diesem Bereich auszuschneiden.

RA-000418-B0-015-12~HO-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               12
Seite :                    7/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K54) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 30° vor der Radmitte bis Oberkante Stoß-
       fänger komplett umzulegen,
     - die beiden oberen Spreiznieten zur Befestigung der Kunststoffradhäuser sind zu entfer-
       nen,
     - die Kunststoffradhäuser sind in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen,
     - die ins Radhaus ragende Ausbuchtung im Bereich Oberkante Stoßfänger, ist auszu-
       schneiden oder warm nach außen einzuformen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-12~HO-4-100-56-ET40.doc




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