Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
echnische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø54,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
LC, MC, MCT, PA, PAG, PB, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
TB, TBI M12x1,5
Typ: LC
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Accent 185/55R15 A01) bis A10)
K15)K18)K20)
S02)
e4*98/14*0037*14E 870/850 4/100/54
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: TB
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81 Getz 185/55R15 A01) bis A10)
E20)K03)
195/50R15
K16)K04)
e4*98/14*0066*16E 900/830 4/100/54
Typ: TBI
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 78 Getz 185/55R15 A01) bis A10)
E20)K03)
195/50R15
K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E 860/830 4/100/54
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/60R15 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
175/60R15
A93)M00)
185/55R15
A93)
195/55R15
205/50R15
A01) K03)
e4*2001/116*0103*10E 910/850(0) 4/100/54
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/60R15 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
175/60R15
A93)M00)
185/55R15
A93)
195/55R15
205/50R15
A01) K03)
e4*2001/116*0110*08 910/850(0) 4/100/54
Typ: PA
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49; 57 i10 175/50R15 A01) bis A10)
K13)M00) K01)K04)
185/45R15
e4*2001/116*0131*03 830/750(0) 4/100/54
Typ: PAG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 57 i10 LPG 175/50R15 A01) bis A10)
K13)M00) K01)K04)
185/45R15
e11*2001/116*0357*01 750/740(0) 4/100/54
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: PB
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 175/60R15 A01) bis A10)
A93)M00) K01)K04)
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
K21)K49)
e11*2001/116*0333*02 920/840(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
chend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 11d
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach
hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm
vor der Radmitte aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc
RA-000418-B0-015-11d~HY-4-100-54-ET40.doc