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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               11d
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     LV4 65535
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Borbet
Radausführung:                                                 Lk100
Radgröße:                                                    6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       64,10 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast:                                              580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
LC, MC, MCT, PA, PAG, PB,          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         110 Nm
PBT, TB, TBI, IA                   M12x1,5


Typ:                         LC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 77    Accent                   185/55R15                              A01) bis A10)
                                                                              K15)K18)K20)
                                                                              S02)
e4*98/14*0037*14E   870/850                                                   4/100/54




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Nr. :                      RA-000418-C0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TB                             e4*98/14*0066*..
TBI                            e4*2001/116*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81       Hyundai Getz             175/55R15                            A02) bis A10)
                                         M00)T77)

                                          185/55R15
                                          A01) K16)

                                          195/50R15
                                          A01) K03)K16)

                                          205/45R15
                                          A01) K03)K16)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                             e4*2001/116*0103*..
MCT                            e4*2001/116*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82       Hyundai Accent          175/60R15                             A02) bis A10)
                                        M00)

                                          185/55R15

                                          185/60R15

                                          195/50R15
                                          A01) K03)

                                          195/55R15
                                          A01) K03)K45)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PA                               e4*2001/116*0131*..
PAG                              e11*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG       175/50R15                           A02) bis A10)
                                          A01) G3Z)K01) K04) K13) M00) T75)

                                          185/45R15
                                          A01) K01)K04) T75)




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                             e11*2001/116*0333*..
PBT                            e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20             175/60R15                             A02) bis A10)
                                        A01) A93)K01) K04) M00) N185)         S08)

                                           185/60R15
                                           A01) A93a)K01) K04)

                                           195/55R15
                                           A01) K01)K04)

                                           205/50R15
                                           A01) K01)K04)

                                           205/55R15
                                           A01) K01)K04) K21) K49)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                                 e11*2007/46*1008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10                 175/55R15                         A02) bis A10)
                (mit kleinsten Serienreifen A01) K01)K04) M00)
                175/..)
                                            185/55R15
                                            A01) K01)K04) K13) K25) K28)

                                           195/50R15
                                           A01) K01)K02) K28)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


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G3Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14,
     175/50R15, 175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               11d
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.

T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



Die Anlage Nr. 11d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




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