Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     1/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                 LV4 65535
               Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             Borbet
               Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                            Lk100
               Radausführungskennz.:
               Radgröße:                                               6½Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
               Lochzahl:                                                    4
§22 47221*05




               Mittenlochdurchmesser:                                   64,10 mm
               Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                         BOØ64,0/Ø54,1
               geprüfte Radlast: *)                                      580 kg
                Reifenabrollumfang:                                      2000 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                     moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5309        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            5309        120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     2/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               MC                             e4*2001/116*0103*..
               MCT                            e4*2001/116*0110*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               71 bis 82       Hyundai Accent          175/60R15                         A02) bis A10)
                                                       M00)                              BF1)

                                                       185/55R15

                                                       185/60R15

                                                       195/50R15
                                                       A01) K03)

                                                       195/55R15
                                                       A01) K03) K45)
§22 47221*05




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                            e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai Bayon           185/65R15                         A02) bis A10)
                               (Serien Reifen                                            A11) BF1) E57)
                               185/65R15, 195/55R16 195/60R15
                               oder 215/45R17)
                                                       205/60R15
                                                       A01) K01)

                                                       215/55R15
                                                       A01) K01)

                                                       225/55R15
                                                       A01) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               TB                            e4*98/14*0066*..
               TBI                           e4*2001/116*0123*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               46 bis 81       Hyundai Getz           175/55R15                          A02) bis A10)
                                                      M00) T77)                          BF1)

                                                       185/55R15
                                                       A01) K16)

                                                       195/50R15
                                                       A01) K03) K16)

                                                       205/45R15
                                                       A01) K03) K16)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     3/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               IA                              e11*2007/46*1008*..
               IA                              e5*2007/46*1086*..
               IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               49 bis 64       Hyundai I10              175/55R15                         A01) bis A10)
                               (mit kleinsten           K04) M00)                         BF1) K01)
                               Serienreifen 175/..)
                                                        185/55R15
                                                        K04) K13) K25) K28)

                                                        195/50R15
                                                        K02) K28)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               PA                              e4*2001/116*0131*..
               PAG                             e11*2001/116*0357*..
§22 47221*05




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG      175/50R15                         A01) bis A10)
                                                        G3Z) K13) M00)                    BF1) K01) K04) T75)

                                                        185/45R15


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AC3                             e5*2007/46*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               46 bis 62       Hyundai i10, i10 N-Line 175/55R15                          A02) bis A10)
                                                        M00)                              A93) BF1) EF0)

                                                        185/50R15
                                                        A01) K01)

                                                        185/55R15
                                                        A01) K01)

                                                        195/50R15
                                                        A01) K01) K04)

                                                        205/45R15
                                                        A01) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     4/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PB                            e11*2001/116*0333*..
               PBT                           e11*2007/46*0129*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Hyundai i20           175/60R15                            A01) bis A10)
                                                     A93) M00) N185)                      BF1) K01) K04) S08)

                                                        185/60R15
                                                        A93a)

                                                        195/55R15

                                                        205/50R15

                                                        205/55R15
                                                        K21) K49)
§22 47221*05




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e11*2007/46*1600*..
               GB                              e5*2007/46*1087*..
               GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/60R15                           A01) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1) K01)
                               Fahrzeugausführungen 185/65R15
                               die serienmäßig AUCH
                               mit 16- oder 17-Zoll     195/60R15
                               Reifen ausgerüstet sind K04)
                               oder diese in den COC
                               Papieren eingetragen     205/55R15
                               haben)                   K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e11*2007/46*1600*..
               GB                              e5*2007/46*1087*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active       185/60R15                         A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1)
                               Fahrzeugausführungen 185/65R15
                               die serienmäßig AUCH A01) K14) K59) K60)
                               mit 16- oder 17-Zoll
                               Reifen ausgerüstet sind
                               oder diese in den COC
                               Papieren eingetragen
                               haben)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     5/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
               GB                               e5*2007/46*1087*..
               GB-HME                           e13*2007/46*1603*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/60R15                            A01) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                                BF1) K01)
                               Fahrzeugausführungen 185/65R15
                               die serienmäßig NUR
                               mit 15 Zoll Reifen        195/60R15
                               ausgerüstet sind)         K04)

                                                        205/55R15
                                                        K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
§22 47221*05




               GB                               e5*2007/46*1087*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active        185/60R15                         A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                                BF1)
                               Fahrzeugausführungen 185/65R15
                               die serienmäßig NUR       A01) K14) K59) K60)
                               mit 15 Zoll Reifen
                               ausgerüstet sind)



               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                           e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai i20            185/65R15                            A02) bis A10)
                                                      A93)                                 A11) BF1)

                                                        195/60R15
                                                        A01) A93) K01)

                                                        205/60R15
                                                        A01) A93a) K01) K04)

                                                        215/55R15
                                                        A01) A93a) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     6/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1                            e4*2018/858*00225*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               24 bis 28       Hyundai Inster          185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       A93)                              BF2) EF0)

                                                       185/65R15
                                                       A93)

                                                       195/60R15
                                                       A93a)

                                                       205/55R15
                                                       A01) K01) K04)

                                                       205/60R15
                                                       A01) K01) K04)

                                                       215/55R15
§22 47221*05




                                                       A01) K01) K04)

                                                       225/50R15
                                                       A01) K01) K02)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     7/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 47221*05




                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5309
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: 5309
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
                      195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassensind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     8/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535



               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G3Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14,
                    175/50R15, 175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                    Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
§22 47221*05




               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000418-F0-015
               Anlage-Nr. :                11d
               Seite :                     9/9
               Auftraggeber :              Borbet GmbH
               Teiletyp :                  LV4 65535


               K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
                      komplett umzulegen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      auszuschneiden.
§22 47221*05




               K49)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
                      der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
                      entfernen.

               T75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 11d mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 14.05.2025
               Anlage 0
               Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
               Seite 9 von 9

               Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                  Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                  abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                  Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                  Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                  Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                  Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                  Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                  Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                  Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                  Vorderachse:
                  Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 47221*05




                  Hinterachse:
                  Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




               V:23.10.2024