Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 12c Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø56,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FA,FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm M12x1,5 Typ: FA ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*96/27*0021*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 82 Kia Sephia 185/55R15 A02) bis A10) (4-türig Stufenheck, B23) 4-türig Schrägheck) 195/50R15 G485/NT06 860/860 4/100/56 e13*96/27*0021*03E 860/860 RA-000418-B0-015-12c~KI-4-100-56-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 12c Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: FB ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.. , e4*98/14*0024*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 84 Kia Shuma, 185/55R15 A02) bis A10) Kia Shuma II (4-türig Stufenheck, 195/50R15 4-türig Schrägheck) 195/55R15 A01)K34) e4*98/14*0024*11E 870/900 4/100/56 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. RA-000418-B0-015-12c~KI-4-100-56-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 12c Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B23) Es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des Felgenhorns zu achten. Falls erforderlich ist die Halteklammer zu richten. K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß- nahmen erforderlich. Stufenheck : - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängerober- kante umzulegen. - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür- zen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. Schrägheck: - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke im hinteren Radhausblech umzulegen. Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-12c~KI-4-100-56-ET40.doc 16) Es ist auf fachgerechte Befestigung des Handbremsseils (an Achse 2) im Bereich des Felgenhorns zu achten. Die Halteklammer ist entsprechend zu richten. 17) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß- nahmen erforderlich. Stufenheck : - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängerober- kante umzulegen. - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kür- zen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. Schrägheck: - die Radhausausschnittkanten sind von der seitlichen Stoßleiste bis zur seitlichen Sicke im hinteren Radhausblech umzulegen. RA-000418-B0-015-12c~KI-4-100-56-ET40.doc