Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG, BJ, BJD, DE, DE1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
DEE, DW, EC, NA, NB, NBD M12x1,5
RA-000418-C0-015-11~MA-4-100-54-ET40.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 11
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BG
ABE / EG-Genehmigung: F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 94 Mazda 323F, 185/55R15 A01) bis A10)
Mazda 323 K30)
(Stufenheck und 195/50R15
Schrägheck)
F276/Nt04E 860/820 4/100/54,1
Typ: NA
ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda MX-5 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
A01)K30)
e2*93/81*0163*00E 620/645 4/100/54,1
Typ: EC
ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Mazda MX-3 195/55R15 A01) bis A10)
K30)
205/50R15
95 bis 98 Mazda MX-3 205/55R15
e2*96/79*0027*00E 895/710 4/100/54,1
RA-000418-C0-015-11~MA-4-100-54-ET40.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 C, 185/55R15 A01) bis A10)
Mazda 323 S, K30)
Mazda 323 P 195/50R15
195/55R15
205/45R15
205/50R15
K03)K04)
65 bis 84 Mazda 323 F 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
195/55R15
205/45R15
205/50R15
A01)K03)K04)K30)
G878/NT05 950/830 4/100/54,1
e13*96/27*0023*04E 945/820
Typ: NB
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 185/55R15 A02) bis A10)E04)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
e11*98/14*0083*05E 655/665 4/100/54,0
Typ: NBD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 185/55R15 A02) bis A10)E04)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1
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Nr. : RA-000418-C0-015
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Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: DW
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 55 Mazda Demio 195/45R15 A02) bis A10)
e11*97/27*0093*02E 780/755 4/100/54,0
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 195/50R15 A01) bis A10)
K15)
195/55R15
205/50R15
K26)
e11*98/14*0094*07E 960/890 4/100/54,0
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 72 Mazda 323 195/50R15 A01) bis A10)
K15)
195/55R15
205/50R15
e11*98/14*0181*00E 960/865 4/100/54,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e13*2001/116*0254*..
DE1 e13*2001/116*0255*..
DEE e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A01) A93)K03)
205/45R15
205/50R15
A01) K03)K16) K23)
RA-000418-C0-015-11~MA-4-100-54-ET40.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
RA-000418-C0-015-11~MA-4-100-54-ET40.docx
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 11
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K30) Durch Nacharbeit der Radhausausschnittkanten an Achse 2 ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.
Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
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