Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 1 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø56,6
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, Calibra-A, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
Combo-C, Combo-C-CNG, Cor- M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
sa-C, GMIB, GMIC, GMIH,
GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel
Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio,
Opel Astra-F-Caravan, Opel
Astra-F-CC, Opel Corsa-B, S93,
S93Coupe, S-D, T92, T92/Conv,
T92/Kombi, T98, T98/CNG,
T98/Kombi, T98/NB, T98C,
X01/Z12XE MT, X01Monocab,
X-C/Roadster
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Calibra-A
ABE / EG-Genehmigung: F406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Calibra 195/55R15 A02) bis A10) E04)
195/60R15
205/55R15
215/50R15
F406/NT15E 915/830 4/100/56,6
Typ: Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung: F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra Caravan 195/50R15 A02) bis A10)
E43) E42)
195/55R15
E43)
205/50R15
215/45R15
F854/NT15E 900/860 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung: F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 110 Astra 195/50R15 A02) bis A10)
E43)
195/55R15
E43)
205/50R15
215/45R15
F857/NT14E 900/765 4/100/56,6
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 3 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung: G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 100 Astra 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
215/45R15
G065/NT11E 900/765 4/100/56,5
Typ: Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung: G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 85 Astra Cabrio GL 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
215/45R15
G372/NT08E 850/800 4/100/56,5
Typ: Opel Corsa-B
ABE / EG-Genehmigung: G290
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 80 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K03a)K04a)K69)
195/45R15
G290/NT08 775/680 4/100/56,5
Typ: S93
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 78 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)
195/45R15
e1*96/27*0053*10E 840/700(745) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 4 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.., e1*95/54*0014*.., e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A02) bis A10)
Vauxhall Tigra-A
195/45R15
G01)A01)
e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5
Typ: T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Astra-F-Caravan 195/50R15 A02) bis A10)
E42)
195/55R15
205/50R15
215/45R15
e1*98/14*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,5
Typ: T92
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Astra-F, 195/50R15 A02) bis A10)
Astra-F-CC
195/55R15
205/50R15
215/45R15
e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6
Typ: T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra-F-Cabrio 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
215/45R15
e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 5 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: J96
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.., e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/55R15 A02) bis A10)
Opel Vectra-B-CC
195/60R15
G09)
195/65R15
G10)
205/50R15
G18)
205/55R15
205/60R15
G10)
215/50R15
A01)K15)K18)
225/50R15
A01)K15)K18)
e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5
Typ: J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10)
195/60R15
195/65R15
G10)
205/50R15
G18)
205/55R15
205/60R15
G10)
215/50R15
A01)K15)K18)
225/50R15
A01)K15)K18)
e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 6 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T98
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10)
(Schrägheck 3-, 5-türig) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K43)
225/50R15
A01)K04)K15)K43)
e1*98/14*0086*21E 1035/820(895) 4/100/56,5
Typ: T98/Kombi
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
A01)K04)
e1*98/14*0087*17E 1035/885(960) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 7 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T98/CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Opel Astra-G-Caravan CNG 185/65R15 A02) bis A10)
(Kombi) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
215/50R15
225/50R15
A01)K04)
e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5
Typ: T98/NB
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10)
(Stufenheck 4-türig) E05)
195/50R15
195/55R15
195/60R15
205/50R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K43)
225/50R15
A01)K04)K15)K43)
e1*98/14*0101*17E 1035/820(895) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 8 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: T98C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 92 Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A02) bis A10)
Astra-G-Cabrio
195/60R15
205/55R15
A01)K43)
215/50R15
A01)K43)
225/50R15
A01)K04)K15)K43)
e1*98/14*0132*15E 915/845 (905) 4/100/56,5
Typ: Corsa-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
43 bis 92 Corsa C 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)K58)
205/45R15
A01)K58)
e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5
Typ: X01/Z12XE MT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A02) bis A10) E20)
195/50R15
A01)K58)
205/45R15
A01)K58)
e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 9 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: Combo-C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10)
K58)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0179*121 min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: Combo-C-CNG
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 71 Combo-C-CNG 185/60R15 A01) bis A10)
K58)
195/55R15
205/50R15
e1*2001/116*0327*06 835/1110(1110) 4/100/56,5
Typ: X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Meriva-A 185/60R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
A01)K03)K04)
e1*2001/116*0215*15 1005/950(975) 4/100/56,5
Typ: GMIC
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 77 Meriva LPG 185/60R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
A01)K03)K04)
e50*2007/46*0002*02 960/950(975) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 10 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: X-C/Roadster
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 92 Tigra 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
185/60R15
195/55R15
195/60R15
51 bis 92 Tigra 205/50R15 A01) bis A10)
K04)
205/55R15
e11*2001/116*0227*08 895/680(0) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Astra (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e1*2001/116*0261*18E 980/860(925) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0344*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e1*2007/46*0344*01 985/860(930) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 11 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Astra H DUAL-FUEL 185/65R15 A02) bis A10)
(4-Loch) E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e11*2001/116*0246*00E 890/860(925) 4/100/56,5
Typ: GMIH
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra LPG (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e50*2007/46*0007*02 930/930 4/100/56,5
Typ: A-H/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra Station Wagon 185/65R15 A02) bis A10)
(4-Loch) E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e1*2001/116*0293*13 990/940(1000) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 12 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: A-H/SW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra Station Wagon 185/65R15 A02) bis A10)
(4-Loch) E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e1*2007/46*0341*01 990/940(1000) 4/100/56,5
Typ: A-H
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Astra Caravan Dual-Fuel, 185/65R15 A02) bis A10)
Astra Estate Dual-Fuel E05)
(Kombi 4-Loch)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e11*2001/116*0247*00 900/940(1000) 4/100/56,5
Typ: GMIJ
ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Astra Station Wagon LPG 185/65R15 A02) bis A10)
(4-Loch) E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e50*2007/46*0008*01 940/940(0) 4/100/56,5
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 13 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: A-H/C
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Astra GTC (4-Loch) 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
195/60R15
E05)
195/65R15
205/60R15
e4*2001/116*0094*15 955/955(1050) 4/100/56,5
Typ: S-D
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0379*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74 Corsa (4-Loch) 185/60R15 M+S A02) bis A10)
185/65R15
195/60R15
205/60R15
215/55R15
e1*2001/116*0379*11 955/800(845) 4/100/56,5
Typ: GMIB
ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 66 Corsa (4-Loch) 185/60R15 M+S A02) bis A10)
185/65R15
195/60R15
205/60R15
215/55R15
e50*2001/116*0001*04 855/800(0) 4/100/56,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 14 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 15 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
E42) Nicht zulässig für Fz.-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Bereifungsgröße 165R14
ausgerüstet sind.
E43) Diese Reifengröße ist bei Fahrzeugausführungen mit 110 kW Motorleistung nicht zuläs-
sig, sofern serienmäßig nur die Bereifungsgröße 205/50R15 als Sommerbereifung in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) ge-
nehmigt/eingetragen ist.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G09) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet
sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
185/70R14 ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G18) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 175/70R14 nicht bereits serienmäßig einge-
tragen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
nahmen erforderlich sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
sein.
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 16 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K58) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzu-
stellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei Befe-
stigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. Die betreffenden Kunststoff-
muttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so
zu kürzen, dass sie nicht herausragen. Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf
ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente
an der Reifenflanke zeigt gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.)
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 13
Seite : 17 / 17 Mobilität
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
RA-000418-B0-015-13~OP-4-100-56-ET40.doc