Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 1 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,6 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 2 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/NB, A-H/SW, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm Calibra-A, Combo-C, Combo-C- M12x1,5, Schaftlänge 30 mm CNG, Combo-C-Van, Combo-C- Van-CNG, Corsa-C, GMIB, GMIC, GMIH, GMIJ, J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F- Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Corsa-B, S93, S93Coupe, S-D, S-D/VAN, S-D/V, T92, T92/Conv, T92/Kombi, T98, T98/CNG, T98/Kombi, T98/NB, T98C, X01/Z12XE MT, X01Monocab, X-C/Roadster Typ: Calibra-A ABE / EG-Genehmigung: F406 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Calibra 195/55R15 A02) bis A10) E04) 195/60R15 205/55R15 215/50R15 F406/NT15E 915/830 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra Caravan 195/50R15 A02) bis A10) E43) E42) 195/55R15 E43) 205/50R15 F854/NT15E 900/860 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 3 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra 195/50R15 A02) bis A10) E43) 195/55R15 E43) 205/50R15 F857/NT14E 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Astra 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 G065/NT11E 900/765 4/100/56,5 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Astra Cabrio GL 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 G372/NT08E 850/800 4/100/56,5 Typ: Opel Corsa-B ABE / EG-Genehmigung: G290 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 80 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10) M00) K03a)K04a)K69) 195/45R15 G290/NT08 775/680 4/100/56,5 Typ: S93 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0053*.., e1*98/14*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 78 Corsa -B 175/50R15 A01) bis A10) M00) K03)K04)K69) 195/45R15 e1*96/27*0053*10E 840/700(745) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 4 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.., e1*95/54*0014*.., e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 185/55R15 A02) bis A10) Vauxhall Tigra-A 195/45R15 G01)A01) e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.., e1*98/14*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Astra-F-Caravan 195/50R15 A02) bis A10) E42) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,5 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.., e1*98/14*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Astra-F, 195/50R15 A02) bis A10) Astra-F-CC 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0074*04 900/800 (900) 4/100/56,6 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 5 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 195/65R15 G10) 205/50R15 G2T) 205/55R15 205/60R15 G10) 215/50R15 A01)K15)K18) 225/50R15 A01)K15)K18) e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5 Typ: T98 ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0086*.., e1*98/14*0086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Schrägheck 3-, 5-türig) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K43) 225/50R15 A01)K04)K15)K43) e1*98/14*0086*21E 1035/820(895) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 6 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T98/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G-Caravan 185/65R15 A02) bis A10) (Kombi) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K04) e1*98/14*0087*17E 1035/885(960) 4/100/56,5 Typ: T98/CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0216*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Opel Astra-G-Caravan CNG185/65R15 A02) bis A10) (Kombi) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 215/50R15 225/50R15 A01)K04) e1*2001/116*0216*03 885/1000 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 7 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: T98/NB ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 92 Opel Astra-G 185/65R15 A02) bis A10) (Stufenheck 4-türig) E05) 195/50R15 195/55R15 195/60R15 205/50R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K43) 225/50R15 A01)K04)K15)K43) e1*98/14*0101*17E 1035/820(895) 4/100/56,5 Typ: T98C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 92 Astra-G-Coupe, 185/65R15 M+S A02) bis A10) Astra-G-Cabrio 195/60R15 205/55R15 A01)K43) 215/50R15 A01)K43) 225/50R15 A01)K04)K15)K43) e1*98/14*0132*15E 915/845 (905) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 8 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Corsa-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 43 bis 92 Corsa C 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 A01)K58) 205/45R15 A01)K58) e1*98/14*0148*12E 880/760(805) 4/100/56,5 Typ: X01/Z12XE MT ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 59 Corsa C Dual Fuel 185/55R15 A02) bis A10) E20) 195/50R15 A01)K58) 205/45R15 A01)K58) e11*2001/116*0215*02 770/705 (750) 4/100/56,5 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0179*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0179*21E min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 71 Combo-C-CNG 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0327*06 835/1110(1110) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 9 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: Combo-C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Combo-C 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*2007/46*0291*02 min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-Van ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Combo 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*2007/46*0129*04E min780/960(960)max910/1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-Van-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 Combo-C-Van-CNG 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*2007/46*0131*02E 825(1110(1110) 4/100/56,5 Typ: Combo-C-CNG ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0293*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Combo-C CNG 185/60R15 A01) bis A10) K58) 195/55R15 205/50R15 e1*2001/116*0327*01E 835/1110(1110) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 10 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Meriva-A 185/60R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K03)K04) e1*2001/116*0215*17E 1005/950(975) 4/100/56,5 Typ: GMIC ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Meriva LPG 185/60R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 A01)K03)K04) e50*2007/46*0002*04E 960/950(975) 4/100/56,5 Typ: X-C/Roadster ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0227*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Tigra 185/55R15 A02) bis A10) A93) 185/60R15 195/55R15 195/60R15 51 bis 92 Tigra 205/50R15 A01) bis A10) K04) 205/55R15 e11*2001/116*0227*08E 895/680(0) 4/100/56,5 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 11 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. GMIH e50*2001/116*0007*.. GMIJ e50*2001/116*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Astra 185/65R15 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93)N195) EF0) Kombi, StationWagon; 4- Loch) 195/60R15 A93) 195/65R15 A93) 205/60R15 A93) 215/55R15 215/60R15 225/55R15 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 12 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. S-D/Van e1*2007/46*0505*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 175/65R15 A02) bis A10) , Corsa D LPG A93)M00) N185) (4-Loch) 175/65R15 M+S A93)M00) W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93)N195) 185/65R15 M+S A93) 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/55R15 225/50R15 A01) K04) 225/55R15 A01) G5L)K04) RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 13 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam 175/65R15 A02) bis A10) A93)M00) N185) EF0) 175/65R15 M+S A93)M00) W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93a)N195) 185/65R15 M+S A93a) 195/60R15 A93a) 205/55R15 A93a) 215/55R15 225/50R15 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 14 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam Rocks 175/65R15 A02) bis A10) A93)M00) N185) EF0) 175/65R15 M+S A93)M00) W185) 185/60R15 A93)N195) 185/60R15 M+S A93) 185/65R15 A93a)N195) 185/65R15 M+S A93a) 195/60R15 A93a) 205/55R15 A93a) 205/60R15 215/55R15 225/50R15 225/55R15 A01) K19)K87) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 15 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 16 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E43) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/70R14 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 17 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K58) An Achse 2 sind die Kanten der Kunststoffverbreiterungen im Bereich vom Schweller bis Übergang zum hinteren Stoßfänger auf eine Restbreite von ca. 5 mm zu kürzen. K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination an Achse 2 sicherzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoffverbreiterungsschale ist abzuschrauben und an den mittleren drei Befestigungsstellen mit 3 mm Unterlegscheiben zu unterlegen. - Die betreffenden Kunststoffmuttern sind auf eine Resthöhe von 3 mm und die herausragenden Schraubenspitzen so zu kürzen, dass sie nicht herausragen. - Die Radhausblechkante ist ab dem Stoßfänger auf ca. 350 mm Länge um ca. 5 mm nach außen zu formen. (Kontrollmöglichkeit: Tangente an der Reifenflanke zeigt gerade noch innen an der verformten Blechkante vorbei.) RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 13 Seite : 18 / 18 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 13 mit den Blättern 1 bis 18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015 RA-000418-C0-015-13~OP-4-100-56_5-ET40.docx