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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               LV4 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
FW, JA, JM, M, P, R, W           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Megane Scenic               185/60R15                         A02) bis A10)
              (Serie 175/70R14)                                             E46)S04)
                                          195/55R15

 47 bis 84             Megane Scenic                     195/60R15          A02) bis A10)
                       (Serie 185/70R14)                                    E47)S04)

 47 bis 103            Megane Scenic                     185/65R15          A02) bis A10)
                       (Serie 185/65R15                  E05)               E45)S04)
                       bzw. 195/60R15 )
                                                         195/60R15
e2*98/14*0068*11       1050/1000                                            4/100/60



Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           ab e2*98/14*0068*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 103   Megane Scenic               185/65R15                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb           E05)                              S04)
               Fahrzeugausf. ab
               EG-Genehmigungs Nr.:       195/60R15
               e2*98/14*0068*12
               Serie 185/65R15            205/55R15
              bzw. 195/60R15
              bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E      1050/1000                                            4/100/60



Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 99    Megane, 3- und 5-türig,   195/65R15 M+S                       A02) bis A10)E04)
              Megane Limousine,         A93)
              Megane Cabriolet,
              Megane Break              205/60R15

                                                         215/60R15
                                                         A01)K03)
e2*98/17*0272*39       1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                      4/100/60



Typ:                          JM
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 83    Megane Scenic            195/65R15                            A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)                                 E04)
               nur 15 Zoll)
                                       205/60R15
e2*2001/116*0274*32E   1130/1025                                            4/100/60




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    3/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Modus                   185/60R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)K68)
e2*2001/116*0319*30   930/860(0)                                         4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Modus                   185/60R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)K68)
e2*2007/46*0007*00    910/890(0)                                         4/100/60



Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Clio                     175/65R15                         A02) bis A10)E04)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)E05)M00)
               nur 15 Zoll)
                                       185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*17   950/880(0)                                         4/100/60




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Clio                     175/65R15                           A02) bis A10)E04)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)E05)M00)
               nur 15 Zoll)
                                       185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*..    950/880(0)                                           4/100/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                  195/60R15                            A02) bis A10)
              (4-Loch)
                                      205/55R15
                                      A01)K04)
e2*2001/116*0364*09   960/950                                              4/100/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                     195/60R15                         A02) bis A10)
              (4-Loch)
                                         205/55R15
                                         A01)K04)
N196 NT03             882/980                                              4/100/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
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E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
     fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.

E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
     Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
     zeuges genehmigt ist.

E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
     fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini-
     gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     genehmigt ist.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
     halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
     sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc




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Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               LV4 65535
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ64/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
FW, JA, JM, M, P, R, W           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2/6                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Megane Scenic               185/60R15                         A02) bis A10)
              (Serie 175/70R14)                                             E46)S04)
                                          195/55R15

 47 bis 84             Megane Scenic                     195/60R15          A02) bis A10)
                       (Serie 185/70R14)                                    E47)S04)

 47 bis 103            Megane Scenic                     185/65R15          A02) bis A10)
                       (Serie 185/65R15                  E05)               E45)S04)
                       bzw. 195/60R15 )
                                                         195/60R15
e2*98/14*0068*11       1050/1000                                            4/100/60



Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           ab e2*98/14*0068*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 103   Megane Scenic               185/65R15                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb           E05)                              S04)
               Fahrzeugausf. ab
               EG-Genehmigungs Nr.:       195/60R15
               e2*98/14*0068*12
               Serie 185/65R15            205/55R15
              bzw. 195/60R15
              bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E      1050/1000                                            4/100/60



Typ:                          M
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 99    Megane, 3- und 5-türig,   195/65R15 M+S                       A02) bis A10)E04)
              Megane Limousine,         A93)
              Megane Cabriolet,
              Megane Break              205/60R15

                                                         215/60R15
                                                         A01)K03)
e2*98/17*0272*39       1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0)                      4/100/60



Typ:                          JM
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 83    Megane Scenic            195/65R15                            A02) bis A10)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)                                 E04)
               nur 15 Zoll)
                                       205/60R15
e2*2001/116*0274*32E   1130/1025                                            4/100/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    3/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Modus                   185/60R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)K68)
e2*2001/116*0319*30   930/860(0)                                         4/100/60



Typ:                         P
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 74    Modus                   185/60R15                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)K68)
e2*2007/46*0007*00    910/890(0)                                         4/100/60



Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Clio                     175/65R15                         A02) bis A10)E04)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)E05)M00)
               nur 15 Zoll)
                                       185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*17   950/880(0)                                         4/100/60




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    4/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 78    Clio                     175/65R15                           A02) bis A10)E04)
              (Fahrzeuge mit Serie     A93)E05)M00)
               nur 15 Zoll)
                                       185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                         195/55R15
                                         A01)A93)K03)K04)

                                         205/50R15
                                         A01)K03)K04)

                                         205/55R15
                                         A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*..    950/880(0)                                           4/100/60



Typ:                         W
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                  195/60R15                            A02) bis A10)
              (4-Loch)
                                      205/55R15
                                      A01)K04)
e2*2001/116*0364*09   960/950                                              4/100/60



Typ:                         FW
ABE / EG-Genehmigung:        N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 64    Kangoo                     195/60R15                         A02) bis A10)
              (4-Loch)
                                         205/55R15
                                         A01)K04)
N196 NT03             882/980                                              4/100/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    5/6                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535



A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
     gungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.




RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
     fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.

E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
     Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
     zeuges genehmigt ist.

E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
     fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini-
     gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     genehmigt ist.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
     halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
     sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.

Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.


Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc




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