Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
195/55R15
47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 E05) E45)S04)
bzw. 195/60R15 )
195/60R15
e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: ab e2*98/14*0068*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb E05) S04)
Fahrzeugausf. ab
EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15
e2*98/14*0068*12
Serie 185/65R15 205/55R15
bzw. 195/60R15
bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
Megane Limousine, A93)
Megane Cabriolet,
Megane Break 205/60R15
215/60R15
A01)K03)
e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie A93) E04)
nur 15 Zoll)
205/60R15
e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 4/100/60
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Modus 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)
e2*2001/116*0319*30 930/860(0) 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Modus 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)
e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00)
nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*17 950/880(0) 4/100/60
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00)
nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*.. 950/880(0) 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch)
205/55R15
A01)K04)
e2*2001/116*0364*09 960/950 4/100/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch)
205/55R15
A01)K04)
N196 NT03 882/980 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges genehmigt ist.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini-
gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
genehmigt ist.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
195/55R15
47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 E05) E45)S04)
bzw. 195/60R15 )
195/60R15
e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: ab e2*98/14*0068*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb E05) S04)
Fahrzeugausf. ab
EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15
e2*98/14*0068*12
Serie 185/65R15 205/55R15
bzw. 195/60R15
bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
Typ: M
ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
Megane Limousine, A93)
Megane Cabriolet,
Megane Break 205/60R15
215/60R15
A01)K03)
e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serie A93) E04)
nur 15 Zoll)
205/60R15
e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 4/100/60
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Modus 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)
e2*2001/116*0319*30 930/860(0) 4/100/60
Typ: P
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Modus 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)K68)
e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00)
nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*17 950/880(0) 4/100/60
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00)
nur 15 Zoll)
185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*.. 950/880(0) 4/100/60
Typ: W
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch)
205/55R15
A01)K04)
e2*2001/116*0364*09 960/950 4/100/60
Typ: FW
ABE / EG-Genehmigung: N196
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch)
205/55R15
A01)K04)
N196 NT03 882/980 4/100/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-B0-015
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr-
zeuges genehmigt ist.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei-
fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini-
gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
genehmigt ist.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter-
halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser
sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Essen, 26.03.2010
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc
RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc