Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø60,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10) (Serie 175/70R14) E46)S04) 195/55R15 47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10) (Serie 185/70R14) E47)S04) 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R15 E05) E45)S04) bzw. 195/60R15 ) 195/60R15 e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: ab e2*98/14*0068*12 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb E05) S04) Fahrzeugausf. ab EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15 e2*98/14*0068*12 Serie 185/65R15 205/55R15 bzw. 195/60R15 bzw. 205/55R15 ) e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) Megane Limousine, A93) Megane Cabriolet, Megane Break 205/60R15 215/60R15 A01)K03) e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie A93) E04) nur 15 Zoll) 205/60R15 e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 4/100/60 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Modus 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04)K68) e2*2001/116*0319*30 930/860(0) 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Modus 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04)K68) e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00) nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2001/116*0327*17 950/880(0) 4/100/60 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00) nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2007/46*0008*.. 950/880(0) 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) 205/55R15 A01)K04) e2*2001/116*0364*09 960/950 4/100/60 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) 205/55R15 A01)K04) N196 NT03 882/980 4/100/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei- fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind. E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges genehmigt ist. E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei- fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini- gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter- halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64/Ø60,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10) (Serie 175/70R14) E46)S04) 195/55R15 47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10) (Serie 185/70R14) E47)S04) 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R15 E05) E45)S04) bzw. 195/60R15 ) 195/60R15 e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: ab e2*98/14*0068*12 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb E05) S04) Fahrzeugausf. ab EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15 e2*98/14*0068*12 Serie 185/65R15 205/55R15 bzw. 195/60R15 bzw. 205/55R15 ) e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60 Typ: M ABE / EG-Genehmigung: e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Megane, 3- und 5-türig, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04) Megane Limousine, A93) Megane Cabriolet, Megane Break 205/60R15 215/60R15 A01)K03) e2*98/17*0272*39 1080/1000(0)/Kombi 1060/1010(0) 4/100/60 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 83 Megane Scenic 195/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Serie A93) E04) nur 15 Zoll) 205/60R15 e2*2001/116*0274*32E 1130/1025 4/100/60 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0319*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Modus 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04)K68) e2*2001/116*0319*30 930/860(0) 4/100/60 Typ: P ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 74 Modus 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04)K68) e2*2007/46*0007*00 910/890(0) 4/100/60 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00) nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2001/116*0327*17 950/880(0) 4/100/60 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (Fahrzeuge mit Serie A93)E05)M00) nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2007/46*0008*.. 950/880(0) 4/100/60 Typ: W ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0364*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) 205/55R15 A01)K04) e2*2001/116*0364*09 960/950 4/100/60 Typ: FW ABE / EG-Genehmigung: N196 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 64 Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) 205/55R15 A01)K04) N196 NT03 882/980 4/100/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags I zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-B0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei- fungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind. E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe- scheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahr- zeuges genehmigt ist. E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Berei- fungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheini- gung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unter- halb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem bereich um ca. 40 mm zu kürzen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Essen, 26.03.2010 RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc RA-000418-B0-015-16~RE-4-100-60-ET40.doc