Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AG, FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10)
(Serie 175/70R14) E46)S04)
195/55R15
47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10)
(Serie 185/70R14) E47)S04)
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(Serie 185/65R15 E05) E45)S04)
bzw. 195/60R15 )
195/60R15
e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60
Typ: JA
ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb E05) S04)
Fahrzeugausf. ab
EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15
e2*98/14*0068*12
Serie 185/65R15 205/55R15
bzw. 195/60R15
bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) A93) EF0)
195/65R15
205/60R15
A93)
215/60R15
225/55R15
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M e2*98/14*0272*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10)
(Kombi) A93) EF0)
195/65R15
205/60R15
A93)
215/60R15
225/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83 Renault Scenic 195/65R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
205/60R15
A93)
205/65R15
A93)G5W)
215/60R15
225/55R15
225/60R15
G5W)
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
P e2*2001/116*0319*..
P e2*2007/46*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Renault Modus 175/60R15 A02) bis A10)
A93)M00) N185) T81)
175/65R15
A93)M00) N185)
185/55R15
A93)
185/60R15
A93)
195/55R15
A93)
205/50R15
A01) A93)K03) K04)
205/55R15
A01) A93)K03) K04) K68)
215/50R15
A01) K01)K04) K68)
225/50R15
A01) K01)K04) K68) K69)
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(3. Generation, A93)E05)M00)
Fahrzeuge mit Serie
nur 15 Zoll) 185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*43 950/880(0) 4/100/60
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ: R
ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04)
(3. Generation, A93)E05)M00)
Fahrzeuge mit Serie
nur 15 Zoll) 185/60R15
A01)A93)K03)
195/55R15
A01)A93)K03)K04)
205/50R15
A01)K03)K04)
205/55R15
A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*.12 950/880(0) 4/100/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FW N196
W e2*2001/116*0364*..
W e2*2007/46*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10)
(4-Loch) A93)
205/55R15
A01) A93)K04)
205/60R15
A01) A93)G01) K04)
215/55R15
A01) K04)
225/55R15
A01) G01)K04) K74)
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Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
R e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66 Renault Clio 185/60R15 A02) bis A10)
(4. Generation) A93) E69)EF0)
185/65R15
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93a)
205/60R15
215/55R15
A01) K01)K04)
225/50R15
A01) K01)K04)
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Anlage-Nr. : 16
Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Renault Captur 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit 15-Zoll A93)
Serienreifen)
195/70R15
A01) G01)
205/60R15
205/65R15
A01) G01)
215/55R15
A01) G01)
215/60R15
A01) G01)
215/65R15
A01) G01)
225/60R15
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AG e2*2007/46*0251*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 Renault Zoe 185/60R15 A02) bis A10)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/55R15
A01) K04)
225/50R15
A01) K01)K04)
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Nr. : RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. : 16
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.
E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges genehmigt ist.
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.
K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.
K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015
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