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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    1 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                LV4 65535
Art des Rades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                           Lk100
Radgröße:                                              6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                 64,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                       BOØ64,0/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                        580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2000 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
AG, FW, JA, JM, M, P, R, W       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    120 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 30 mm




RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    2 / 11                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Megane Scenic               185/60R15                              A02) bis A10)
              (Serie 175/70R14)                                                  E46)S04)
                                          195/55R15

 47 bis 84          Megane Scenic              195/60R15                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/70R14)                                            E47)S04)

 47 bis 103         Megane Scenic              185/65R15                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/65R15           E05)                              E45)S04)
                    bzw. 195/60R15 )
                                               195/60R15
e2*98/14*0068*11    1050/1000                                                    4/100/60



Typ:                            JA
ABE / EG-Genehmigung:           e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 103   Megane Scenic               185/65R15                              A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb           E05)                                   S04)
               Fahrzeugausf. ab
               EG-Genehmigungs Nr.:       195/60R15
               e2*98/14*0068*12
               Serie 185/65R15            205/55R15
              bzw. 195/60R15
              bzw. 205/55R15 )
e2*98/14*0068*33E   1050/1000                                                    4/100/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                    e2*98/14*0272*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99           Renault Megane             195/60R15                         A02) bis A10)
                    (Limousine, Cabrio)        A93)                              EF0)

                                               195/65R15

                                               205/60R15
                                               A93)

                                               215/60R15

                                               225/55R15




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break     195/60R15                         A02) bis A10)
                (Kombi)                  A93)                              EF0)

                                          195/65R15

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          215/60R15

                                          225/55R15




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 83       Renault Scenic          195/65R15                          A02) bis A10)
                                        A93)                               EF0)

                                          205/60R15
                                          A93)

                                          205/65R15
                                          A93)G5W)

                                          215/60R15

                                          225/55R15

                                          225/60R15
                                          G5W)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
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Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
P                                    e2*2001/116*0319*..
P                                    e2*2007/46*0007*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 82             Renault Modus           175/60R15                         A02) bis A10)
                                              A93)M00) N185) T81)

                                               175/65R15
                                               A93)M00) N185)

                                               185/55R15
                                               A93)

                                               185/60R15
                                               A93)

                                               195/55R15
                                               A93)

                                               205/50R15
                                               A01) A93)K03) K04)

                                               205/55R15
                                               A01) A93)K03) K04) K68)

                                               215/50R15
                                               A01) K01)K04) K68)

                                               225/50R15
                                               A01) K01)K04) K68) K69)



Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 82    Clio                     175/65R15                                A02) bis A10)E04)
              (3. Generation,          A93)E05)M00)
              Fahrzeuge mit Serie
               nur 15 Zoll)            185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                               195/55R15
                                               A01)A93)K03)K04)

                                               205/50R15
                                               A01)K03)K04)

                                               205/55R15
                                               A01)K03)K04)
e2*2001/116*0327*43   950/880(0)                                                4/100/60



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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0008*.. ,
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 78    Clio                     175/65R15                                A02) bis A10)E04)
              (3. Generation,          A93)E05)M00)
              Fahrzeuge mit Serie
               nur 15 Zoll)            185/60R15
                                       A01)A93)K03)

                                               195/55R15
                                               A01)A93)K03)K04)

                                               205/50R15
                                               A01)K03)K04)

                                               205/55R15
                                               A01)K03)K04)
e2*2007/46*0008*.12   950/880(0)                                                4/100/60



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                   N196
W                                    e2*2001/116*0364*..
W                                    e2*2007/46*0006*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 66             Renault Kangoo          195/60R15                         A02) bis A10)
                      (4-Loch)                A93)

                                               205/55R15
                                               A01) A93)K04)

                                               205/60R15
                                               A01) A93)G01) K04)

                                               215/55R15
                                               A01) K04)

                                               225/55R15
                                               A01) G01)K04) K74)




RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    6 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
R                               e2*2001/116*0327*..
R                               e2*2007/46*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 66       Renault Clio             185/60R15                         A02) bis A10)
                (4. Generation)          A93)                              E69)EF0)

                                          185/65R15

                                          195/60R15
                                          A93a)

                                          205/55R15
                                          A93a)

                                          205/60R15

                                          215/55R15
                                          A01) K01)K04)

                                          225/50R15
                                          A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    7 / 11                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                e2*2001/116*0327*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66              Renault Captur            195/65R15                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge mit 15-Zoll    A93)
                Serienreifen)
                                          195/70R15
                                          A01) G01)

                                          205/60R15

                                          205/65R15
                                          A01) G01)

                                          215/55R15
                                          A01) G01)

                                          215/60R15
                                          A01) G01)

                                          215/65R15
                                          A01) G01)

                                          225/60R15
                                          A01) G01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
65              Renault Zoe             185/60R15                           A02) bis A10)

                                          185/65R15

                                          195/60R15

                                          205/55R15

                                          205/60R15

                                          215/55R15
                                          A01) K04)

                                          225/50R15
                                          A01) K01)K04)




RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    8 / 11                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
     Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind.

E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
     Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges genehmigt ist.

E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die
     Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges genehmigt ist.

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm
     unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die
     Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen.

K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des
     Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden.

K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen.



RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221
Nr. :                      RA-000418-C0-015
Anlage-Nr. :               16
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 LV4 65535


T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015




RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx