Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LV4 65535 Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Borbet Radausführung: Lk100 Radgröße: 6½Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø60,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault (F) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AG, FW, JA, JM, M, P, R, W Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 Megane Scenic 185/60R15 A02) bis A10) (Serie 175/70R14) E46)S04) 195/55R15 47 bis 84 Megane Scenic 195/60R15 A02) bis A10) (Serie 185/70R14) E47)S04) 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (Serie 185/65R15 E05) E45)S04) bzw. 195/60R15 ) 195/60R15 e2*98/14*0068*11 1050/1000 4/100/60 Typ: JA ABE / EG-Genehmigung: e2*93/81*0068*.., e2*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 103 Megane Scenic 185/65R15 A02) bis A10) (nur Frontantrieb E05) S04) Fahrzeugausf. ab EG-Genehmigungs Nr.: 195/60R15 e2*98/14*0068*12 Serie 185/65R15 205/55R15 bzw. 195/60R15 bzw. 205/55R15 ) e2*98/14*0068*33E 1050/1000 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane 195/60R15 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) A93) EF0) 195/65R15 205/60R15 A93) 215/60R15 225/55R15 RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): M e2*98/14*0272*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 99 Renault Megane Break 195/60R15 A02) bis A10) (Kombi) A93) EF0) 195/65R15 205/60R15 A93) 215/60R15 225/55R15 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JM e2*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 83 Renault Scenic 195/65R15 A02) bis A10) A93) EF0) 205/60R15 A93) 205/65R15 A93)G5W) 215/60R15 225/55R15 225/60R15 G5W) RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): P e2*2001/116*0319*.. P e2*2007/46*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Renault Modus 175/60R15 A02) bis A10) A93)M00) N185) T81) 175/65R15 A93)M00) N185) 185/55R15 A93) 185/60R15 A93) 195/55R15 A93) 205/50R15 A01) A93)K03) K04) 205/55R15 A01) A93)K03) K04) K68) 215/50R15 A01) K01)K04) K68) 225/50R15 A01) K01)K04) K68) K69) Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 82 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (3. Generation, A93)E05)M00) Fahrzeuge mit Serie nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2001/116*0327*43 950/880(0) 4/100/60 RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ: R ABE / EG-Genehmigung: e2*2007/46*0008*.. , Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 78 Clio 175/65R15 A02) bis A10)E04) (3. Generation, A93)E05)M00) Fahrzeuge mit Serie nur 15 Zoll) 185/60R15 A01)A93)K03) 195/55R15 A01)A93)K03)K04) 205/50R15 A01)K03)K04) 205/55R15 A01)K03)K04) e2*2007/46*0008*.12 950/880(0) 4/100/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FW N196 W e2*2001/116*0364*.. W e2*2007/46*0006*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 66 Renault Kangoo 195/60R15 A02) bis A10) (4-Loch) A93) 205/55R15 A01) A93)K04) 205/60R15 A01) A93)G01) K04) 215/55R15 A01) K04) 225/55R15 A01) G01)K04) K74) RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. R e2*2007/46*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 66 Renault Clio 185/60R15 A02) bis A10) (4. Generation) A93) E69)EF0) 185/65R15 195/60R15 A93a) 205/55R15 A93a) 205/60R15 215/55R15 A01) K01)K04) 225/50R15 A01) K01)K04) RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Renault Captur 195/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit 15-Zoll A93) Serienreifen) 195/70R15 A01) G01) 205/60R15 205/65R15 A01) G01) 215/55R15 A01) G01) 215/60R15 A01) G01) 215/65R15 A01) G01) 225/60R15 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Renault Zoe 185/60R15 A02) bis A10) 185/65R15 195/60R15 205/55R15 205/60R15 215/55R15 A01) K04) 225/50R15 A01) K01)K04) RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E45) Diese Auflagen gelten nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgrößen 195/60R15-88 oder 185/65R15-88 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt sind. E46) Diese Reifenzuordnung gilt nur für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 175/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E47) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, bei denen serienmäßig die Bereifungsgröße 185/70R14 in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges genehmigt ist. E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von 1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K68) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich von 100 mm vor Radmitte bis 200 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste um ca. 5 mm aufzuweiten. Die Kunststoffinnenradhäuser sind in diesem Bereich um ca. 40 mm zu kürzen. K69) An Achse 2 sind die Ausbuchtungen der Kunststoffinnenradhäuser im Bereich des Übergangs Radhaus zum hinteren Stoßfänger wegzuschneiden. K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47221 Nr. : RA-000418-C0-015 Anlage-Nr. : 16 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : LV4 65535 T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 16.01.2015 RA-000418-C0-015-16~RE-4-100-60-ET40.docx