Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 1/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LV4 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,1 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: *) 580 kg
Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 5323 110 Nm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, 5263 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GF e11*2007/46*0054*..
GF e6*2001/116*0123*..
GF e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto, Alto LPG 185/45R15 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) K45)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 2/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EW e6*2007/46*0177*..
FW e6*2007/46*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82 Suzuki Baleno 175/60R15 A02) bis A10)
M00) BF1)
175/65R15
M00)
185/60R15
195/55R15
A01) K01) K04)
195/60R15
A01) K01) K04) K13) K25)
205/55R15
A01) K01) K04) K13)
215/50R15
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LF e6*2007/46*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Celerio 175/50R15 A01) bis A10)
M00) BF1) K01) K04)
175/55R15
K13) M00)
195/45R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MH e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 185/55R15 A02) bis A10)
(Nur Frontantrieb) BF2) E19a)
195/50R15
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 3/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MF e4*2007/46*1162*..
PF e4*2007/46*1163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 66 Suzuki Ignis 175/60R15 A02) bis A10)
(Nur Frontantrieb) M00) BF1) E19a)
175/65R15
M00)
185/60R15
A01) K04)
185/65R15
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EX e4*2001/116*0130*..
EX e4*2007/46*0283*..
EX-2 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash, Splash 175/55R15 A01) bis A10)
LPG M00) T77) BF2) K04)
175/60R15
M00)
175/65R15
M00)
185/55R15
K03) K28)
185/60R15
K03) K28)
195/50R15
K01) K28)
195/55R15
K01) K28)
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Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 4/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ e4*2007/46*0198*..
FZ e4*2007/46*0294*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 69 Suzuki Swift 175/60R15 A02) bis A10)
A93) M00) BF1)
175/65R15
A93a) M00)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01) A93a) K01)
195/60R15
A01) K01) K16) K23)
205/50R15
A01) A93a) K01) K04) K16) K23)
205/55R15
A01) K01) K04) K16) K23)
215/50R15
A01) K01) K04) K16) K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NZ e4*2007/46*0155*..
NZ e4*2007/46*0293*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69 Suzuki Swift 175/60R15 A02) bis A10)
A93) M00) BF2)
175/65R15
A93a) M00)
185/60R15
A93a)
195/55R15
A01) A93a) K01)
195/60R15
A01) K01) K16) K23)
205/50R15
A01) A93a) K01) K04) K16) K23)
205/55R15
A01) K01) K04) K16) K23)
215/50R15
A01) K01) K04) K16) K23)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 5/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
LPG A93) BF1)
185/60R15
A01) A93) K38)
195/50R15
A01) K04) K38)
195/55R15
A01) K04) K38)
205/50R15
A01) K04) K38)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15 A02) bis A10)
LPG A93) BF2)
185/60R15
A01) A93) K38)
195/50R15
A01) K04) K38)
195/55R15
A01) K04) K38)
205/50R15
A01) K04) K38)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 6/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ e4*2007/46*1205*..
RZ e4*2007/46*1206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 bis 82 Suzuki Swift 175/60R15 A02) bis A10)
A93) M00) BF1)
175/65R15
A93) M00)
185/60R15
A93)
195/55R15
A01) A93a) K01) K04)
195/60R15
A01) A93a) K01) K04)
205/55R15
A01) A93a) K01) K04)
215/50R15
A01) A93a) K01) K04)
225/50R15
A01) A93a) K01) K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 7/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: 5323
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: 5263
Anzugsmoment: 110 Nm
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 8/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200
mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus
liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47221 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000418-E0-015
Anlage-Nr. : 11b
Seite : 9/9
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : LV4 65535
Die Anlage 11b mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ LV4 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH
Geschäftsstelle Essen, 19.05.2020