Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51938 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: LX-8019
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: Lk 114,3
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: *) 690 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 125 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 215/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1) T85)
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Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 215/35R19 A02) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) A01) K58) T85) BF1)
225/30R19
T84)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Hyundai i30 225/35R19 A01) bis A10)
(5-Türer, Kombi, BF2) E54) G2P) K01)
Fastback)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 103 Hyundai i30 N Sports, i30 225/35R19 A01) bis A10)
Fastback N Sports BF2) G1R) K01)
(5-türer, Fastback, N
Line)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Hyundai i30 N, i30 225/35R19 A02) bis A10)
Fastback N BF2)
235/35R19
A01) G01) K04) K58)
245/30R19
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51938 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
202 Hyundai i30 N 225/35R19 A02) bis A10)
Performance, i30 BF2)
Fastback N Performance 235/35R19
A01) K04) K58)
245/30R19
A01) G01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 215/35R19 A02) bis A10)
BF1)
225/35R19
A01) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 215/35R19 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit BF1) N225)
Hybridantrieb)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 130 Hyundai Kona 225/35R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93) BF1)
225/40R19
GG4)
235/35R19
235/40R19
G7U)
245/35R19
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Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Hyundai Kona 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) BF1)
235/40R19
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona 225/40R19 A02) bis A10)
(Elektro) BF1)
235/40R19
245/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 225/45R19 A02) bis A10)
A93a) BF1)
235/45R19
A01) K03)
245/45R19
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FS e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R19 A02) bis A10)
BF1)
225/30R19
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51938 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 5/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51938 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 6/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: 5305
Anzugsmoment: 125 Nm
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GG4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
225/45R18, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51938 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000984-B0-021
Anlage-Nr. : 12
Seite : 7/7
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : LX-8019
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 12 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ LX-8019 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 27.04.2020