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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            LX-8519
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Borbet
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                      Lk 112
Radgröße:                                                         8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              112 mm
Lochzahl:                                                              5
Mittenlochdurchmesser:                                             66,5 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                                750 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       BMW

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm 5276        140 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F2AT                            e1*2007/46*1675*..
F2GT                            e1*2007/46*1677*..
UKL-L                           e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 170      BMW 2er Active           235/35R19                            A01) bis A10)
                Tourer, Active Tourer                                         BF1) K01) K02) K18) K28) T91)
                xDrive, Gran Tourer,
                Gran Tourer xDrive
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                            e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/40R19                          A02) bis A10)
                xDrive, BMW 5er Hybrid N235) T93)                          A94a) BF1) E21)
                (Limousine, außer
                M550i xDrive und        225/45R19
                M550d xDrive)           N235)

                                         235/40R19
                                         N245) T95)

                                         245/40R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
G5L                             e1*2007/46*1688*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
294 bis 340     BMW 5er                  245/35R19 M+S                     A02) bis A10)
                (Limousine, nur M550i    T93)                              A94a) BF1) E21) EF0)
                xDrive und M550d
                xDrive)                  245/40R19 M+S


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 265     BMW 5er, BMW 5er        225/45R19                          A02) bis A10)
                xDrive                  A94a) GEE) N235) T96)              BF1) E21) ER1)
                (Kombi, außer M550d
                xDrive)                 245/40R19
                                        A94a)

                                         255/35R19
                                         A01) A94a) K03) T96)

                                         255/40R19
                                         A01) GA2) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
G5K                            e1*2007/46*1750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
294             BMW 5er                 245/40R19 M+S                      A02) bis A10)
                (Kombi, nur M550d       A94a) W255)                        BF1) E21) EF0) ER1)
                xDrive)
                                        255/40R19 M+S
                                        A01) G01) K03) W265)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G6GT                          e1*2007/46*1791*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 265     BMW 6er GT             245/45R19                          A02) bis A10)
                                                                          A94) BF1) ER1)
                                        255/40R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 330     BMW 7er                 225/45R19                         A02) bis A10)
                (Baureihe G11)          A01) G01) N235)                   BF1) ER1)

                                        235/45R19
                                        N245)

                                        245/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F1X                           e1*2007/46*1676*..
UKL-L                         e1*2007/46*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 170      BMW X1 sDrive, X1      225/40R19                          A01) bis A10)
                xDrive                                                    BF1) K01) K02) K89)
                                       235/40R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 195     BMW X3                 235/50R19                          A01) bis A10)
                                       A94a)                              BF1) ER1) K04)

                                        245/50R19

                                        255/45R19
                                        A94a)

                                        265/45R19

                                        275/45R19
                                        K03)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G3X                           e1*2007/46*1797*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 265     BMW X3 M40d, X3 M40i 245/50R19 M+S                       A01) bis A10)
                                                                         BF1) EF0) ER1) K04)
                                        255/45R19 M+S
                                        A94a)

                                        265/45R19 M+S

                                        275/45R19 M+S
                                        K03)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 195     BMW X4                 235/50R19                         A02) bis A10)
                                       A94)                              BF1) ER1)

                                        245/50R19

                                        255/45R19
                                        A94)

                                        265/45R19
                                        A94a)

                                        275/45R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
G4X                           e1*2007/46*1881*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
240 bis 260     BMW X4 M40d, X4 M40i 245/50R19 M+S                       A02) bis A10)
                                                                         BF1) ER1)
                                        255/45R19 M+S
                                        A94)

                                        265/45R19 M+S
                                        A94a)

                                        275/45R19 M+S


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155      BMW Mini Countryman 225/40R19                            A01) bis A10)
                                       K04)                              BF1) K01)

                                        245/35R19
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FMX                           e1*2007/46*1682*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
170             BMW Mini Countryman 225/40R19                            A01) bis A10)
                John Cooper Works                                        BF1) K01) K04)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,25, Schaftlänge 30 mm
       Zubehörkit: 5276
       Anzugsmoment: 140 Nm

E21)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1500 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GA2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K18)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
       umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K89)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoff-Radhausverbreiterung ist im Bereich von 30 Grad vor bis 30 Grad hinter der
          Radmitte auf eine Restbreite von 15 mm zu kürzen,
       • die sich daruber befindliche Blech Radhauskante ist auf das gleiche Maß umzulegen,
       • Im Bereich 30 Grad vor Radmitte ist der Befestigungsniet zu entfernen und die
          Radhausverbreiterung klebend zu fixieren.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000985-A0-021
Anlage-Nr. :                2a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  LX-8519


T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 2a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ LX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

Geschäftsstelle Essen, 03.01.2019