Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LX-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 112 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1 geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm Schaftlänge 28,5 mm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm Schaftlänge 28,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7N e1*2007/46*0402*.. 7N e1*2007/46*0435*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 162 Seat Alhambra 225/40R19 A01) bis A10) A93a) G6S) K04) T93) BF1) 235/35R19 A93) K02) K03) T91) 235/40R19 G01) K02) K03) 245/35R19 A93a) K02) K03) T93) 255/30R19 A93) K01) K02) T91) 255/35R19 G6S) K01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) A93a) T93) K02) BF1) G6S) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Seat Ateca 225/40R19 A01) bis A10) (Ausführung mit K04) BF1) K01) serienmäßiger Verbreiterung) 225/45R19 K04) 235/40R19 K04) 245/40R19 K04) 255/35R19 K02) 255/40R19 G01) K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Seat Ateca 225/40R19 A01) bis A10) (Ausführung ohne K04) BF1) K01) serienmäßiger Verbreiterung) 225/45R19 G01) K04) 235/40R19 K04) 245/40R19 G01) K04) 255/35R19 K02) 255/40R19 G01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 221 Seat Cupra Ateca 225/45R19 A01) bis A10) K04) BF1) K01) 235/40R19 K04) 245/40R19 K04) 255/40R19 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 245/40R19 A01) bis A10) K01) K04) BF1) V00) 225/45R19 255/40R19 A01) bis A10) K01) K02) BF1) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit G8V) T88) BF2) K01) K62) kleinster Serienbereifung 195/.. 245/30R19 oder 205/..) K04) K28) K63) 255/30R19 K04) K28) K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) T88) K04) K28) K62) K63) BF2) G8V) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, mit T88) BF2) K01) K62) kleinster Serienbereifung 225/..) 245/30R19 K04) K28) K63) 255/30R19 K04) K28) K63) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10) K01) K04) K28) K62) K63) BF2) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; T85) BF2) E61) K01) K04) K28) Ausführungen mit K66) Verbundlenker- 225/35R19 Hinterachse) G0S) K25) K65) 235/30R19 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 221 Seat Leon 215/35R19 A01) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; K04) N225) T85) BF2) E62) K01) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19 GCP) K04) K25) K28) K65) K66) 235/30R19 K04) K28) K66) T86) 245/30R19 K02) K28) K66) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 213 bis 221 Seat Leon 225/35R19 A01) bis A10) (Cupra) K04) K25) K65) BF2) K01) K28) K66) 235/30R19 K04) T86) 245/30R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 228 Seat Leon 225/35R19 A01) bis A10) (CUPRA R) K04) BF2) K01) K28) K66) 235/30R19 K04) 245/30R19 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KN e9*2007/46*6666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Seat Tarraco 235/45R19 A01) bis A10) BF1) K01) 235/50R19 K04) K67) 245/45R19 K04) K67) 255/45R19 K04) K67) 265/45R19 K02) K67) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 140 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm Zubehörkit: 5241 Anzugsmoment: 120 Nm E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 G6S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K62) An Achse 2 ist vom Kunststoff-/Filzinnenkotflügel, im Bereich von Radmitte bis Stoßfängeroberkante, ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 K63) An Achse 2 ist die oberhalb der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante eng an das Radhaus anzulegen und auszustellen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° vor und 30° hinter der Radmitte sind zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K66) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden, • die Blech Radhauskante ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des Stoßfängers um 10mm aufzuweiten, • die Kunststoff Radhausverbreiterung ist im Bereich 45 Grad nach vorne bis zur Oberkante des Stoßfängers auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-B0-021 Anlage-Nr. : 1a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 1a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ LX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 27.04.2020