Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 1/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: LX-8519 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 37 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: *) 750 kg Reifenabrollumfang: 2300 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MAZDA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 110 Nm BF2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. BLE e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 215/35R19 A01) bis A10) (Schrägheck, bis T85) BF1) E50) K01) K04) K58) Modelljahr 2013) 225/35R19 T88) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 2/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 bis 121 Mazda 3 225/35R19 A01) bis A10) (4-/ 5-Türer, ab BF1) E50a) K01) K04) K15) Modelljahr 2014) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. GJ e1*2007/46*1001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 143 Mazda 6 225/40R19 A01) bis A10) (bei Typ GH nur K03) BF1) E51a) Ausführungen ab EG- Genehmigungs-Nr. 225/45R19 e1*2001/116*0448*14, K03) K67) bei Typ GHE nur Ausführungen ab EG- 235/40R19 Genehmigungs-Nr. K01) K12) e13*2007/46*1075*06) 245/40R19 K01) K04) K12) K67) K68) 255/35R19 K01) K04) K12) K68) 255/40R19 K01) K04) K12) K25) K67) K68) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DJ1 e1*2007/46*1335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 115 Mazda CX-3 225/40R19 A01) bis A10) BF1) K01) K04) 235/35R19 245/35R19 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 3/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 141 Mazda CX-5 235/50R19 A01) bis A10) K04) BF1) K01) 245/45R19 245/50R19 K02) 255/45R19 K04) 275/45R19 K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KF e13*2007/46*1803*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 143 Mazda CX-5 235/50R19 A01) bis A10) K02) BF1) K01) 245/45R19 K04) 245/50R19 K02) 255/45R19 K02) 265/45R19 K02) 275/45R19 K02) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 4/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ER e11*2001/116*0308*.. ERE e13*2007/46*1109*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 191 Mazda CX-7 235/50R19 A01) bis A10) K04) BF1) K01) 235/55R19 K04) K51) 245/50R19 K04) K51) 255/50R19 K02) K51) 275/45R19 K04) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TB1 e13*KS07/46*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 204 Mazda CX-9 245/55R19 A02) bis A10) BF2) 255/50R19 255/55R19 265/50R19 A01) K01) 275/50R19 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.. TA G517 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Mazda Xedos 9 225/35R19 A01) bis A10) (Serie 205/65R15) BF1) K01) K04) K12) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TA e13*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 Mazda Xedos 9 225/35R19 A01) bis A10) (Serie 215/55R16) BF1) K01) K04) K12) Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 5/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5305 Anzugsmoment: 110 Nm Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 6/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5305 Anzugsmoment: 120 Nm E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)). E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen: Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00; Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14; Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06; K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 7/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51937 nach §22 StVZO Nr. : RA-000985-A0-021 Anlage-Nr. : 14e Seite : 8/8 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : LX-8519 Die Anlage 14e mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ LX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH Geschäftsstelle Essen, 03.01.2019