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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 9

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LX19
Typ                             LX19 80940
Radgröße                        8J x 19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                           Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                    Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
LK 114,3 LX19 80940 LK 114,3 / Ø72,5-Ø66,1 5/114,3/66,1           45         760    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54462
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           LX19 80940 (s.o.)
Radgröße                        8J x 19H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel   60°   110                 30                 5273
S02   Mutter M12x1,25          Kegel   60°   100                 -                  5306
S03   Mutter M12x1,25          Kegel   60°   110                 -                  5306
S04   Schraube M12x1,5         Kegel   60°   105                 30                 5273
S05   Schraube M14x1,5         Kegel   60°   145                 33                 5271

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92          225/45R19                                  A12 A14 A18
SD/SR                   63-92          235/40R19                                  A58 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    63-92          245/40R19   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92          225/45R19                                  A12 A14 A18
SD/SR                   66-92          235/40R19                                  A56 KOV S01
e2*2001/116*0314*..;    66-92          245/40R19   A01 K1a K1b
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/45R19                                  A12 A14 A18
SR (SR*H..)             66-110         235/40R19                                  A58 F23 KOV
e2*2001/116*            66-110         235/45R19                                  S04
0323*43-..;             66-110         245/40R19   A01 K1a K1b K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD   66-110         225/45R19                                  A12 A14 A18
SR (SR*H..)             66-110         235/40R19                                  A58 F23 KMV
e2*2001/116*            66-110         235/45R19                                  S04
0323*43-..;             66-110         245/40R19
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/45R19                                  A12 A14 A18
SR (SR*H..)             80-110         235/40R19                                  A56 F24 KOV
e2*2001/116*            80-110         235/45R19                                  S04
0323*43-..;             80-110         245/40R19   A01 K1a K1b K2c
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 4WD   80-110         225/45R19                                  A12 A14 A18
SR (SR*H..)             80-110         235/40R19                                  A56 F24 KMV
e2*2001/116*            80-110         235/45R19                                  S04
0323*43-..;             80-110         245/40R19
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Nissan Ariya            45, 90         235/55R19                                  A12 A14 A18
FE0E                    45, 90         245/50R19                                  A57 S03
e13*2018/858*           45, 90         255/50R19
00237*..
- Elektro
Nissan Murano (II)      140,188        235/55R19   A13                            A14 A18 S03
Z51                     140,188        255/50R19   A01 A12 K2b
e1*2001/116*0478*..     140,188        255/55R19   A01 A12 K2b
Nissan Primera          80-103         225/35R19   LK6 T88                        A01 A12 A14
P12                     80-103         235/35R19   K1a LK6 T88 T91                A18 Car Lim
e11*98/14*0183*..       80-103         245/30R19   K1c LK6 T89                    S02

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                         Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                  Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail (IV)       116, 120      235/55R19                                  A12 A14 A18
2WD                                                                                A58 S03
T33
e13*2018/858*00293*.
Nissan X-Trail (IV) 4x4   116           235/55R19                                  A12 A14 A18
T33                                                                                A56 S03
e13*2018/858*00293*.
.- e-4orce
Renault Austral           96-116        225/50R19   ASo                            A14 A18 A58
RHN                       96-116        235/50R19   A12                            F23 NoE NoP
e9*2018/858*30002*..      96-116        245/45R19   A12                            S01
                          96-116        255/45R19   A12
Renault Fluence           63-103        225/35R19                                  A12 A14 A18
Z                         63-103        225/40R19                                  Sth S01
e2*2001/116*0373*..;      63-103        235/35R19   A01 K2b K8f
e2*2007/46*0010*..        63-103        245/35R19   A01 K2b K8f
- Limousine
Renault Latitude          81,103        225/35R19   T88                            A12 A14 A18
T                         81-127        235/35R19   T91                            Lim Y61 S05
e2*2001/116*0363*..       81-177        225/40R19   T89 T93
                          81-177        235/40R19   R92 T92 T96
                          81-177        235/40R19   A01 G81 T92 T96
                          81-177        245/35R19   A01 K4h T89 T93
Renault Megane (III)      63-162        225/35R19   T84 T88                        A12 A14 A18
Z                         63-162        235/35R19   A01 G01 T87 T91                Cpe Flh S01
e2*2001/116*0373*..;      63-162        245/30R19   A01 K2b K6g T89
e2*2007/46*0010*..
- Fließheck
- Coupé
Renault Megane (III)      63-162        225/35R19   T84 T88                        A12 A14 A18
Z                         63-162        235/35R19   A01 G01 T87 T91                Car S01
e2*2001/116*0373*..;      63-162        245/30R19   A01 K6g T89
e2*2007/46*0010*..
- Grandtour
Renault Megane (III)      78-132        225/35R19   T84 T88                        A12 A14 A18
Z                         78-132        235/35R19   A01 G01 T87 T91                Cbo S01
e2*2001/116*0373*..;      78-132        245/30R19   A01 K2b K4i T89
- Cabriolet
Renault Megane (IV)       66-120        215/35R19   T85                            A12 A14 A18
RFB                       66-121        225/35R19   T88                            A58 Car Flh
e2*2007/46*0546*..                                                                 L05 NoP S01
Renault Scenic (III)      63-118        225/40R19   T93                            A12 A14 A18
JZ                        63-118        235/35R19   T91                            A58 A60 S01
e2*2001/116*0379*..,      63-118        245/35R19   T93
e2*2007/46*0011*..
- Scenic / Gr. Scenic




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Talisman       81-165        225/40R19     A13 R37                               A14 A18 A58
RFD                    81-165        225/45R19     A90 R37                               Car L05 Lim
e11*2007/46*           81-165        235/40R19     A91 R37                               S01
2969*00-07;            81-165        245/40R19     A12
e2*2007/46*0653*..


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 5 von 9

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

ASo     Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut
Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
Kettenherstellers sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                   Seite 6 von 9
F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                 Seite 7 von 9
K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R92     Diese Rad-Reifen-Kombination(en) ist/sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 8 von 9
T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y61    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Oktober 2023 in Lambsheim statt.




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Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 9 von 9


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Oktober 2023




Wagner                                                               00418050.DOC JR-BW




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