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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   Borbet Vertriebs GmbH
                                              Tratmoos 5
                                              85467 Neuching
                                              QM-Nr. 49 02 0121806

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         LX19
               Typ                            LX19 80940
               Radgröße                       8J x 19H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                Mittenloch-ø (mm)
                LK 114,3      LX19 80940 LK 114,3 / Ø72,5-Ø66,1 5/114,3/66,1      50         760      2260

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     54462
               Herstellerzeichen              BORBET
               Radtyp und Ausführung          LX19 80940 (s.o.)
               Radgröße                       8J x 19H2
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 54462*07




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment   Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)           (mm)
                S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          110            30             5273
                S02   Mutter M12x1,25              Kegel 60°          110            -              5306
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          105            30             5273
                S04   Schraube M14x1,5             Kegel 60°          145            33             5271
                S05   Schraube M12x1,5             Kegel 60°          115            30             5273

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Dacia
                                              Mitsubishi
                                              Nissan
                                              Renault
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung            kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Dacia Duster (I) 2WD          63-92        225/45R19                                    A12 A14 A18
               SD/SR                         63-92        235/40R19                                    A58 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;          63-92        245/40R19
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (I) 4WD          66-92        225/45R19                                    A12 A14 A18
               SD/SR                         66-92        235/40R19                                    A56 KOV S01
               e2*2001/116*0314*..;          66-92        245/40R19
               e2*2001/116*0323*..;
               e2*2007/46*0013*..;
               e2*2007/46*0030*..
               Dacia Duster (II) 2WD         66-110       225/45R19                                    A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                   66-110       235/40R19                                    A58 F23 KOV
               e2*2001/116*                  66-110       235/45R19                                    S03
               0323*43-..;                   66-110       245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
§22 54462*07




               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 2WD         66-110       225/45R19                                    A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                   66-110       235/40R19                                    A58 F23 KMV
               e2*2001/116*                  66-110       235/45R19                                    S03
               0323*43-..;                   66-110       245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Dacia Duster (II) 4WD         80-110       225/45R19                                    A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                   80-110       235/40R19                                    A56 F24 KOV
               e2*2001/116*                  80-110       235/45R19                                    S03
               0323*43-..;                   80-110       245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               Dacia Duster (II) 4WD         80-110       225/45R19                                    A12 A14 A18
               SR (SR*H..)                   80-110       235/40R19                                    A56 F24 KMV
               e2*2001/116*                  80-110       235/45R19                                    S03
               0323*43-..;                   80-110       245/40R19
               e2*2007/46*0013*12-..
               - ab Modell 2018
               - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
               Mitsubishi Eclipse Cross (II) 55           225/50R19                                    A12 A14 A18
               RCB                           55           235/50R19      A01 K1c                       A58 S05
               e2*2018/858*00018*13-.. 55                 245/45R19
               - Elektro                     55           255/45R19      A01 K1c K3v
               Nissan Murano (II)            140,188      235/55R19                                    A12 A14 A18
               Z51                           140,188      255/50R19                                    S02
               e1*2001/116*0478*..           140,188      255/55R19

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                         Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Renault Fluence             63-103       225/35R19                                      A12 A14 A18
               Z                           63-103       225/40R19                                      Sth S01
               e2*2001/116*0373*..;        63-103       235/35R19
               e2*2007/46*0010*..
               - Limousine
               Renault Latitude            81,103       225/35R19        T88                           A12 A14 A18
               T                           81-127       235/35R19        T91                           Lim Y61 S04
               e2*2001/116*0363*..         81-177       225/40R19        T89 T93
                                           81-177       235/40R19        R92 T92 T96
                                           81-177       235/40R19        A01 G81 T92 T96
                                           81-177       245/35R19        T89 T93
               Renault Megane (III)        63-162       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
               Z                           63-162       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Cpe Flh S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Fließheck
               - Coupé
               Renault Megane (III)        63-162       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
§22 54462*07




               Z                           63-162       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Car S01
               e2*2001/116*0373*..;
               e2*2007/46*0010*..
               - Grandtour
               Renault Megane (III)        78-132       225/35R19        T84 T88                       A12 A14 A18
               Z                           78-132       235/35R19        A01 G01 T87 T91               Cbo S01
               e2*2001/116*0373*..;
               - Cabriolet
               Renault Megane R.S. (III)   184-201      225/35R19        T88                           A12 A14 A18
               Z                           184-201      235/35R19        A01 K1b K2b K4v K6w T91       Cpe KMV S01
               e2*2001/116*0373*..         184-201      245/30R19        A01 K1a K1b K2b K4h K4v K6i
               - Sport Coupé R.S.                                        K6w T89
               Renault Scenic (III)        63-118       225/40R19        T93                           A12 A14 A18
               JZ                          63-118       235/35R19        T91                           A58 A60 S01
               e2*2001/116*0379*..,
               e2*2007/46*0011*..
               - Scenic / Gr. Scenic
               Renault Scenic E-Tech (V)   55           225/50R19                                      A12 A14 A18
               RCB                         55           235/50R19        A01 K1c                       A58 S05
               e2*2018/858*00018*07-..     55           245/45R19
               - Electric                  55           255/45R19        A01 K1c K3v
               Renault Talisman            81-165       225/40R19        A33 R37                       A14 A18 A58
               RFD                         81-165       225/45R19        A91 R37                       Car L05 Lim
               e11*2007/46*                81-165       235/40R19        A90 R37                       Y62 S01
               2969*00-07;                 81-165       245/40R19        A12
               e2*2007/46*0653*..




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 54462*07




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
               Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
§22 54462*07




               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.

               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

               F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
               (Einzelradaufhängung).

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 6 von 8
               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               G81       Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis
               zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
               Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 54462*07




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4v       An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
               Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
               Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                           Seite 7 von 8
               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R92      Diese Rad-Reifen-Kombination(en) ist/sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger
               Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
§22 54462*07




               verwendet werden.

               Sth     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.54462 nach §22 StVZO

               Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55062122 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
               Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                                             Seite 8 von 8
               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               Y61     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm oder größer an Achse 1.

               Y62     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 15. Dezember 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.
§22 54462*07




               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 15. Dezember 2025




               Wagner                                                                                  00460381.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 54462*07




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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