Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 1 von 6

Auftraggeber                    Borbet Vertriebs GmbH
                                Tratmoos 5
                                85467 Neuching
                                QM-Nr. 49 02 0121806

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          LX19
Typ                             LX19 80940
Radgröße                        8J x 19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring
                                           Lochzahl/              Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                    Lochkreis- (mm)/       tiefe     last    (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
LK 114,3 LX19 80940 LK 114,3 / Ø72,5-Ø60,1 5/114,3/60,1           50         760    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54462
Herstellerzeichen               BORBET
Radtyp und Ausführung           LX19 80940 (s.o.)
Radgröße                        8J x 19H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                   -                   RM 8510
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                  -                   RM 8511
S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                  30                  5259
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                   30                  5259
S05   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   140                  -                   RM 8510

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                  Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Kizashi           131          225/40R19     T93                               A12 A14 A18
FR                       131          235/35R19     T91                               A57 Lim S05
e4*2007/46*0142*..       131          235/40R19
Suzuki S-Cross (II)      95           225/40R19                                       A12 A14 A18
JY                       95           235/35R19                                       A57 S03
e4*2007/46*              95           235/40R19
0779*14-..
ab Modelljahr 2022
Suzuki SX4               79, 88       215/35R19                                       A12 A14 A18
GY                       79, 88       225/35R19     A01 K1b K42                       A58 Lim S01
e4*2001/116*0124*..
- Limousine
Suzuki SX4 S-Cross (I)   88           225/35R19     T88                               A12 A14 A18
JY                                                                                    A57 F16 S04
e4*2007/46*
0779*00-03
- Modelljahr 2013-2016
Suzuki SX4 S-Cross (I)   82-103       225/40R19                                       A12 A14 A18
JY                                                                                    A57 F16 S03
e4*2007/46*
0779*04-13
- Modelljahr 2017-2021
Suzuki Vitara            75-103       225/40R19                                       A12 A14 A18
LY                       75-103       235/35R19                                       A57 S04
e4*2007/46*0928*..       75-103       235/40R19
Toyota Camry Hybrid      131          225/40R19     T93                               A12 A14 A18
XV7 (EU,M), -/TMG        131          235/35R19     T91                               A58 Lim V19
e6*2007/46*0322*..;      131          235/40R19                                       S02
e13*2007/46*2046*..      131          245/35R19     T93
Toyota Yaris Cross       68, 92       225/40R19                                       A12 A14 A18
XPB1F(M,EUM), -          68, 92       235/40R19                                       A58 F23 Flh
/TGRE                    68, 92       245/35R19                                       NoE NoP V19
e6*2018/858*00013*..;                                                                 S02
e13*2018/858*00156*..
Toyota Yaris Cross       68           225/40R19                                       A12 A14 A18
AWD                      68           235/40R19                                       A56 F24 Flh
XPB1F(M,EUM), -                                                                       NoE NoP S02
/TGRE
e6*2018/858*00013*..;
e13*2018/858*00156*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 6


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19      275/45R19
Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19      255/40R19
Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   245/30R19      305/25R19
Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 14   245/45R19      275/40R19
Nr. 15   245/50R19      275/45R19
Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 19   255/45R19      285/40R19
Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 21   255/55R19      275/50R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54462 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55062122 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8J x 19H2 Typ LX19 80940
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 19. Oktober 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2022.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 19. Oktober 2022




Wagner                                                               00398759.DOC JR-BW




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim