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							               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               LK98 ET35           N 65632 LK98 ET35          ohne                        58,1                     580      2092    03/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
§22 54919*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5289


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN CITROEN NEMO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
                A            e3*2007/46*0013*.. 50 - 55 195/50R16           84    11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
                                                        195/55R16           87    11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
                                                        205/45R16           83    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                        205/50R16           87    11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 744

                Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
                A            e3*2001/116*0273*.. 50 - 55 195/50R16          84    11A; 24J; 24M              Pkw geschlossen; Lkw
                225L         N130                        195/55R16          87    11A; 24J; 24M              geschl.Kasten (Serie);
                                                         205/45R16          83    11A; 24J; 24M              Frontantrieb;
                                                         205/50R16          87    11A; 24C; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74H; 744




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5289


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; 225; 225L; 839; 843; 930
                                                            100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 323; 955
               Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99         195/55R16   87                              Schrägheck;
                                                                205/50R16   87    11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                                205/55R16   91    11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                225/50R16   92    11A; 24J; 24M; 57T        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               ALFA         G731              103 - 114 195/50R16                 11A; 22B; 22F; 24D;       3-türig; 5-türig;
               ROMEO                                                              24J; 631                  10B; 11B; 11G; 11H;
               930                                      195/50R16-84              11A; 22B; 22F; 24D;       12A; 51A; 71C; 71K;
               930          e3*96/27*0029*..                                      24J                       721; 725; 73C; 74A;
§22 54919*01




                                                        205/45R16                 11A; 22B; 22F; 24D;       74H; FF9
                                                                                  24J; 631
               ALFA           G731                    66 - 95   205/45R16-83      11A; 22B; 22F; 24D;       3-türig; 5-türig;
               ROMEO                                                              24J; 367                  10B; 11B; 11G; 11H;
               930                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               930            e3*96/27*0029*..                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; FF0

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 205/55R16 91                                       Schrägheck;
                                                         215/55R16 93                                       Frontantrieb;
                                                         225/50R16 92                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 76T; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16          84    11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
                            e3*2007/46*0011*..           195/55R16          87    11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
               225L         N157                         205/45R16          83    11A; 24J; 24M; 5DW        Frontantrieb;
                                                         205/50R16          87    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 744; 76Q




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 8
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      195/50R16 84     11A; 24M; 5EA             Stufenheck;
                                                             195/55R16 87     11A; 24M                  Frontantrieb;
                                                             205/50R16 87     11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 205/55R16             11A; 22B; 22L; 24M;       Kombi; Limousine;
                                                                              51G                       Schrägheck 2-türig;
                                                                                                        Schrägheck 4-türig;
                                                                                                        10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 77  195/45R16            51G                       Fiat 500; Fiat 500 C
                                                         205/45R16 83         11A; 24D                  (Cabrio); Nicht
                                                                                                        LANCIA Ypsilon; 2-
§22 54919*01




                                                                                                        türig; Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 77E; 916; FE0
               312           e3*2001/116*0261*.. 99 - 121    195/45R16        12T; 51G                  500 Abarth; 2-türig;
                                                             205/45R16 83     12A                       Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        76U; 77E; 82N

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
               312          e3*2007/46*0064*..  99 - 121 195/45R16    12T; 51G                          500 Abarth; 2-türig;
                                                         205/45R16 83 12A                               Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                        76U; 77E; 82N
               312           e3*2007/46*0064*..    51 - 70   195/45R16 84                               nur Panda Cross;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 77E




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON, PANDA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               312          e3*2007/46*0064*..  44 - 77  195/45R16    51G                                   Fiat 500; Fiat 500 C
                                                         205/45R16 83 11A; 24D                              (Cabrio); Nicht
                                                                                                            LANCIA Ypsilon; 2-
                                                                                                            türig; Frontantrieb;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H; 77E; 916; FE0

               Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
               839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 205/55R16                  51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                            725; 73C; 74A; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                44 - 77 195/50R16                 51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        205/45R16 83                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H
§22 54919*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5289


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     KA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               RU8          e3*2001/116*0280*.. 51 - 55         195/45R16 80                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                205/45R16 83      11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74H




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5289


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 195/50R16       84    11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
               A*****       e3*2001/116*0272*..         195/55R16       87    11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
               225L         N127                        205/45R16       83    11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                                        205/50R16       87    11A; 24C; 24D             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 744


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
§22 54919*01




                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine tec hnischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
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               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
§22 54919*01




                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                  Vorderachse:                           205/55R16
                                  Hinterachse:                           225/50R16



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
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                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der E ignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
§22 54919*01




                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                    entnehmen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               82N) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305x28mm
                    des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig.
               916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
                    bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
                    zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8
                     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
                     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
                     (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
               FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
                    Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
               FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
                    müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
               FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
                    Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
                    Fahrzeugherstellers angebaut werden.
§22 54919*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54919*01




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




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