Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum LK100 ET37 N 65632 LK100 ET37 Ø64 - Ø56,1 56,1 Kunststoff 580 2092 03/23 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG §22 54919*01 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Sert Nr. 5278 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI-N e1*2001/116*0343*.. 72 - 147 195/50R16 84 11A; 24J; 244 Roadster; Cabrio; UKL-C e1*2007/46*0369*.. 195/55R16 87 11A; 24J; 244 Coupe; Frontantrieb; 205/45R16 83 11A; 244 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24J; 244; 247 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FHI MINI-N e1*2001/116*0343*.. 55 - 135 205/45R16 83 11A; 24D ab UKL-L e1*2007/46*0371*.. 55 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J e1*2001/116*0343*01; 195/55R16 87 11A; 24D; 24J Nicht Clubman; Nicht 205/45R16 83W 11A; 24D Cabrio; bis 205/50R16 87 11A; 24D; 24J e1*2007/46*0371*09; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FHI Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: MINI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MINI-N e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 70 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FHI Verkaufsbezeichnung: MINI (CLUBMAN) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UKL-K e1*2007/46*0370*.. 70 - 128 205/45R16 83 11A; 24M Nur Clubman; Kombi; 70 - 141 195/50R16 84 11A; 24D; 24J Frontantrieb; 195/55R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R16 83W 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24D; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; FHI Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIHATSU Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad §22 54919*01 Zubehör : Set Nr. 5308 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: DAIHATSU CHARADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G 200 G464 44 - 77 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; G2 e6*95/54*0034*.. 24J; 24M; 33H; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P G 200 G464 44 - 77 195/45R16-80 11A; 21B; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H; G2 e6*95/54*0034*.. 24J; 24M; 33H; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5308 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5; GG6; GK; ZE2 110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9; GR; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verkaufsbezeichnung: CIVIC AERODECK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MB8 e11*96/79*0087*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21P; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; MB9 e11*96/79*0088*.. 12A; 51A; 71C; 71K; MC1 e11*96/79*0089*.. 721; 725; 73C; 74A; MC3 e11*96/79*0091*.. 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EM2 e6*98/14*0080*.. 88 - 92 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EP1 e11*98/14*0173*.. 66 - 81 205/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H; EP2 e11*98/14*0174*.. 12A; 51A; 71C; 71K; EP4 e11*98/14*0188*.. 721; 725; 73C; 74A; EU5 e11*98/14*0158*.. 74P EU6 e11*98/14*0159*.. EU7 e11*98/14*0160*.. EU8 e11*98/14*0161*.. EU9 e11*98/14*0189*.. MA8 e11*93/81*0018*.. 55 - 66 205/45R16-83 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; §22 54919*01 74P MA9 e11*93/81*0022*.. 66 205/45R16-83 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MB1 e11*93/81*0023*.. 83 - 93 205/45R16-83 11A; 21P; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P MB2 e11*96/27*0067*.. 55 - 85 205/45R16-83 11A; 21P; 22I; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; MB3 e11*96/27*0068*.. 12A; 51A; 71C; 71K; MB4 e11*96/27*0069*.. 721; 725; 73C; 74A; MB7 e11*96/27*0071*.. 74P Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GD1 e6*98/14*0088*.. 57 - 61 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H; GD5 e6*98/14*0087*.. 205/45R16 83 12A; 51A; 71C; 71K; GE2 e6*2001/116*0101*.. 721; 725; 73C; 74A; GE3 e6*2001/116*0102*.. 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: HONDA JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE6 e6*2001/116*0126*.., 66 - 73 195/50R16 84 11A; 21P; 22I; 24C; Steilheck; 5-türig; e6*2007/46*0011*.. 24D Frontantrieb; GG1 e6*2001/116*0125*.., 205/45R16 83 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; e6*2007/46*0010*.. 205/50R16 87 11A; 21B; 22I; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; GG2 e6*2001/116*0127*.., 24D 721; 725; 73C; 74A; e6*2007/46*0015*.. 74P GG3 e6*2001/116*0128*.., e6*2007/46*0016*.. GG5 e6*2001/116*0131*.., e6*2007/46*0013*.. GG6 e6*2001/116*0132*.., e6*2007/46*0014*.. Verkaufsbezeichnung: INSIGHT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE2 e6*2001/116*0130*.. 65 195/50R16 84 11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P §22 54919*01 Verkaufsbezeichnung: JAZZ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GK e6*2007/46*0162*.. 75 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 205/45R16 83 11A; 24J; 26B; 26J; 27I 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E 205/50R16 87 11A; 24C; 248; 26B; 26J; 27H; 27I GR e6*2007/46*0415*.. 72 - 79 195/55R16 87 11A; 26N; 26P CROSSTAR; 205/50R16 87 11A; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R16 91 11A; 26B; 26N 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E GR e6*2007/46*0415*.. 72 - 79 195/50R16 84 11A; 24J; 248; 26B; nicht CROSSTAR; 26J Frontantrieb; Hybrid; 205/45R16 83 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J 12A; 51A; 71C; 71K; 205/50R16 87 11A; 24C; 248; 26B; 721; 725; 73C; 74A; 26J; 27I 74P; 77E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5308 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: KIA SHUMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FB e4*96/27*0024*.., 65 - 85 205/45R16-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; e4*98/14*0024*.. 12A; 33J; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5308 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84 51J nur Rover Streetwise; RF e11*93/81*0016*.. 195/55R16 87 11A; 51J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54919*01 F e11*93/81*0016*.. 44 - 107 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; Rover 200 u. 25; RF e11*93/81*0016*.., 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H; H224 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 54919*01 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine aus reichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 54919*01 abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs .3 StVZO zu berücksichtigen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. §22 54919*01 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 FHI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers BREMBO nicht zulässig. §22 54919*01 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GR Genehm.Nr.: e6*2007/46*0415*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 275 VA 26P x = 240 y = 225 VA 27B x = 250 y = 320 HA 27I x = 200 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54919*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 290 y = 275 20 VA 26N x = 290 y = 275 8 VA 27H x = 250 y = 320 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GR Genehm.Nr.: e6*2007/46*0415*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 240 y = 225 VA 26B x = 290 y = 275 VA 27I x = 195 y = 265 HA 27B x = 245 y = 315 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54919*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 275 8 VA 27H x = 245 y = 315 8 HA 26J x = 290 y = 275 30 VA 27F x = 245 y = 315 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: 5 Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HONDA Fahrzeugtyp: GK Genehm.Nr.: e6*2007/46*0162*.. Handelsbez.: JAZZ Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 150 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA 27I x = 200 y = 300 HA 27B x = 250 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54919*01 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 30 VA 27H x = 250 y = 350 8 HA 27F x = 250 y = 350 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 65632 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 21.02.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54919*01 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN