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							               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                              Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                      Stand: 21.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              BMW AG, DAIHATSU, HONDA, KIA, ROVER




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)        : 37
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               LK100 ET37          N 65632 LK100 ET37         Ø64 - Ø56,1                   56,1       Kunststoff      580      2092    03/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW AG
§22 54919*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Sert Nr. 5278


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     MINI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
                MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 72 - 147 195/50R16           84    11A; 24J; 244               Roadster; Cabrio;
                UKL-C        e1*2007/46*0369*..           195/55R16           87    11A; 24J; 244               Coupe; Frontantrieb;
                                                          205/45R16           83    11A; 244                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/50R16           87    11A; 24J; 244; 247          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 76U; FHI
                MINI-N        e1*2001/116*0343*.. 55 - 135        205/45R16   83    11A;    24D                 ab
                UKL-L         e1*2007/46*0371*..  55 - 141        195/50R16   84    11A;    24D; 24J            e1*2001/116*0343*01;
                                                                  195/55R16   87    11A;    24D; 24J            Nicht Clubman; Nicht
                                                                  205/45R16   83W   11A;    24D                 Cabrio; bis
                                                                  205/50R16   87    11A;    24D; 24J            e1*2007/46*0371*09;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                74A; 74P; 76U; FHI




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     MINI
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
               MINI-N       e1*2001/116*0343*.. 70 - 128 205/45R16          83  11A; 24M                    Nur Clubman; Kombi;
               UKL-N1       e24*2007/46*0023*.. 70 - 141 195/50R16          84  11A; 24D; 24J               Frontantrieb;
                                                         195/55R16          87  11A; 24D; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16          83W 11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16          87  11A; 24D; 24J               721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; FHI

               Verkaufsbezeichnung:     MINI (CLUBMAN)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               UKL-K        e1*2007/46*0370*..  70 - 128 205/45R16          83    11A; 24M                  Nur Clubman; Kombi;
                                                70 - 141 195/50R16          84    11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                                         195/55R16          87    11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         205/45R16          83W   11A; 24M                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                         205/50R16          87    11A; 24D; 24J             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 76U; FHI




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIHATSU
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 54919*01




               Zubehör                                    : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     DAIHATSU CHARADE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
               G 200        G464              44 - 77 195/45R16-80                11A; 21B; 22B; 22G;       10B; 11B; 11G; 11H;
               G2           e6*95/54*0034*..                                      24J; 24M; 33H; 367        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
               G 200          G464                    44 - 77   195/45R16-80      11A; 21B; 22B; 22G;       10B; 11B; 11G; 11H;
               G2             e6*95/54*0034*..                                    24J; 24M; 33H; 367        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : GD1; GD5; GE2; GE3; GE6; GG1; GG2; GG3; GG5;
                                                            GG6; GK; ZE2
                                                            110 Nm für Typ : EM2; EP1; EP2; EP4; EU5; EU6; EU7; EU8; EU9;
                                                            GR; MA8; MA9; MB1; MB2; MB3; MB4; MB7; MB8; MB9; MC1; MC3




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CIVIC AERODECK
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               MB8          e11*96/79*0087*..  55 - 85 205/45R16-83           11A; 21P; 22I; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
               MB9          e11*96/79*0088*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
               MC1          e11*96/79*0089*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
               MC3          e11*96/79*0091*..                                                           74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               EM2          e6*98/14*0080*..  88 - 92        205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               EP1           e11*98/14*0173*..     66 - 81   205/50R16        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
               EP2           e11*98/14*0174*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               EP4           e11*98/14*0188*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               EU5           e11*98/14*0158*..                                                          74P
               EU6           e11*98/14*0159*..
               EU7           e11*98/14*0160*..
               EU8           e11*98/14*0161*..
               EU9           e11*98/14*0189*..
               MA8           e11*93/81*0018*..     55 - 66   205/45R16-83     11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
§22 54919*01




                                                                                                        74P
               MA9           e11*93/81*0022*..     66        205/45R16-83     11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               MB1           e11*93/81*0023*..     83 - 93   205/45R16-83     11A; 21P; 22I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               MB2           e11*96/27*0067*..     55 - 85   205/45R16-83     11A; 21P; 22I; 24J        10B; 11B; 11G; 11H;
               MB3           e11*96/27*0068*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
               MB4           e11*96/27*0069*..                                                          721; 725; 73C; 74A;
               MB7           e11*96/27*0071*..                                                          74P

               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GD1          e6*98/14*0088*..    57 - 61      195/45R16 80                               10B; 11B; 11G; 11H;
               GD5          e6*98/14*0087*..                 205/45R16 83                               12A; 51A; 71C; 71K;
               GE2          e6*2001/116*0101*..                                                         721; 725; 73C; 74A;
               GE3          e6*2001/116*0102*..                                                         74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     HONDA JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GE6          e6*2001/116*0126*.., 66 - 73           195/50R16 84   11A; 21P; 22I; 24C;       Steilheck; 5-türig;
                              e6*2007/46*0011*..                                  24D                       Frontantrieb;
               GG1            e6*2001/116*0125*..,                 205/45R16 83   11A; 21P; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                              e6*2007/46*0010*..                   205/50R16 87   11A; 21B; 22I; 24C;       12A; 51A; 71C; 71K;
               GG2            e6*2001/116*0127*..,                                24D                       721; 725; 73C; 74A;
                              e6*2007/46*0015*..                                                            74P
               GG3            e6*2001/116*0128*..,
                              e6*2007/46*0016*..
               GG5            e6*2001/116*0131*..,
                              e6*2007/46*0013*..
               GG6            e6*2001/116*0132*..,
                              e6*2007/46*0014*..

               Verkaufsbezeichnung:     INSIGHT
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZE2          e6*2001/116*0130*.. 65                 195/50R16 84   11A; 21J; 22I; 24J; 248 Schrägheck 4-türig;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P
§22 54919*01




               Verkaufsbezeichnung:     JAZZ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW           Reifen         Auflagen zu Reifen        Auflagen
               GK           e6*2007/46*0162*..        75           195/50R16 84   11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26J; 27I                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/45R16 83   11A; 24J; 26B; 26J; 27I   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E
                                                                   205/50R16 87   11A; 24C; 248; 26B;
                                                                                  26J; 27H; 27I
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79      195/55R16 87   11A; 26N; 26P             CROSSTAR;
                                                                   205/50R16 87   11A; 26B; 26N             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   205/55R16 91   11A; 26B; 26N             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 77E
               GR             e6*2007/46*0415*..      72 - 79      195/50R16 84   11A; 24J; 248; 26B;       nicht CROSSTAR;
                                                                                  26J                       Frontantrieb; Hybrid;
                                                                   205/45R16 83   11A; 24J; 248; 26B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26J                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   205/50R16 87   11A; 24C; 248; 26B;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                  26J; 27I                  74P; 77E




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA
               Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                     : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85          205/45R16-83      11A; 21B; 22B             10B; 11B; 11G; 11H;
                              e4*98/14*0024*..                                                              12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74A; 74P




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ROVER
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5308


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ROVER 200SERIE, 25, STREETWISE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
               F            e11*93/81*0016*.. 62 - 86 195/50R16 84  51J                                     nur Rover Streetwise;
               RF           e11*93/81*0016*..         195/55R16 87  11A; 51J; 54A                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/50R16 87  11A; 24M                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
§22 54919*01




               F              e11*93/81*0016*..       44 - 107 205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 22G;       Rover 200 u. 25;
               RF             e11*93/81*0016*..,                                  24J; 24M; 367             10B; 11B; 11G; 11H;
                              H224                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
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               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21J)   Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                      gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
§22 54919*01




               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine aus reichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
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               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügel s oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
§22 54919*01




                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
                    Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               33J)   Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
                      eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs .3 StVZO zu
                      berücksichtigen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
§22 54919*01




               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
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               FHI)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit der verbauten Bremsanlage des Herstellers
                      BREMBO nicht zulässig.
§22 54919*01




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            27B                     x = 250              y = 320                  HA
                            27I                     x = 200              y = 270                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54919*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 275            20                VA
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 250        y = 320             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GR
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0415*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 240              y = 225                  VA
                            26B                     x = 290              y = 275                  VA
                            27I                     x = 195              y = 265                  HA
                            27B                     x = 245              y = 315                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54919*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 290        y = 275             8                VA
                            27H                  x = 245        y = 315             8                HA
                            26J                  x = 290        y = 275            30                VA
                            27F                  x = 245        y = 315            10                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 5                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 12 von 12

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HONDA
                      Fahrzeugtyp:     GK
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0162*..
                      Handelsbez.:     JAZZ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 150              y = 250                  VA
                            26B                     x = 200              y = 300                  VA
                            27I                     x = 200              y = 300                  HA
                            27B                     x = 250              y = 350                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 54919*01




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 200        y = 300             8                VA
                            26J                  x = 200        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            15                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 21.02.2024
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54919*01




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN