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							Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                             Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                      Stand: 22.05.2023
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                Fahrzeughersteller                  SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 37
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung        in mm                    last       umf.      Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  in kg      in mm     datum
LK100 ET37          N 65632 LK100 ET37             Ø64 - Ø57,1               57,1     Kunststoff      580      2092    03/23
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : SEAT
Befestigungsteile                            : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : Set Nr. 5254


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MII
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 AA           e13*2007/46*1168*.. 44 - 66            195/45R16 80    11A; 248                   nicht Cross UP; Van;
 AAN          e13*2007/46*1183*..                    205/45R16 83    11A; 245; 248; 27H         Schrägheck 2-türig;
                                                                                                Schrägheck 4-türig;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 77E

 Verkaufsbezeichnung:     SEAT AROSA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
 6H           e1*95/54*0049*..  37 - 55              195/45R16-80    11A; 21B; 22B; 24M;        bis e1*95/54*0049*02;
                                                                     54A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; FEQ
 6H            e1*95/54*0049*..,         37 - 74     195/45R16-80    11A; 21B; 22B; 24J;        ab e1*95/54*0049*03;
               e1*98/14*0049*..                                      24M; 54A                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; FEQ



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 22.05.2023
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5254


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CITIGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1169*.. 44 - 66         195/45R16 80      11A; 248                  nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1184*..                 205/45R16 83      11A; 245; 248; 27H        Schrägheck 2-türig;
                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5254


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     GOLF (III) Cabriolet MJ 1993-1998
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                Auflagen
1E           e1*98/14*0070*..    55 - 85   205/45R16-83                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*.. 55              195/45R16 80                                nur Cross UP;
                                                 205/45R16 83      11A; 27H                  Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                       Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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Verkaufsbezeichnung:     UP!
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
AA           e13*2007/46*1167*.. 44 - 66      195/45R16 80     11A; 248                  nicht Cross UP; Van;
AAN          e13*2007/46*1182*..              205/45R16 83     11A; 245; 248; 27H        Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
1E           e1*96/79*0070*..  55 - 85        205/45R16-83                               ab e1*96/79*0070*01;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
1E            e1*96/79*0070*..      55 - 85   205/45R16-83     11A; 22I                  nur e1*96/79*0070*00;
1EX0          G407                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
1H           e1*96/79*0068*..  66 - 85 205/45R16-83                                      Pkw geschlossen;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
1H            e1*96/79*0068*..      40 - 85   195/50R16-83     11A; 22B; 54A             nicht Kombi;
1HX0          F804                            205/45R16-83     11A; 22I                  Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
1H            e1*96/79*0068*..      40 - 85   205/45R16-83     11A; 22I                  Kombi; Frontantrieb;
1HX0          F804                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
1HX0F         F894                  40 - 85   195/50R16-83     11A; 22B                  Schrägheck;
                                              205/45R16-83     11A; 22I                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; FEQ
1HX0F         F894                  40 - 85   205/45R16-83     11A; 22I                  Steilheck;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 33H; 364; 51A;
                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                         73C; 74A; 74P; FEQ




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                       Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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                                                                                                   Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung:     VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6X           e1*2001/116*0085*.., 37 - 74    195/45R16 80      11A; 21B; 22B; 24J;       10B; 11B; 11G; 11H;
              e1*97/27*0085*..,                                24M; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
              e1*98/14*0085*..                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; FEQ

Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
6N           e1*96/79*0069*.., 33 - 88       195/45R16-80      11A; 22I; 24M; 33H;       nur bis
              e1*98/14*0069*..,                                54A                       e1*98/14*0069*06;
              G774                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
6NF           G951                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; FEQ


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.05.2023
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                                                                                                    Seite: 5 von 7
       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeck ungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.05.2023
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                                                                                                     Seite: 6 von 7
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
FEQ) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 240 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0191-23-WIRD
zur Erteilung der ABE 54919
ANLAGE: 11                                                       Radtyp: N 65632
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.05.2023
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      VW
       Fahrzeugtyp:     AA
       Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1167*..
       Handelsbez.:     UP!

       Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck 2-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 195              y = 300                  VA
             26P                     x = 145              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 195        y = 300             8                VA
             26J                  x = 195        y = 300            22                VA
             27H                  x = 350        y = 250             8                HA
             27F                  x = 350        y = 250            30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.