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							               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              FIAT, GM Korea, GM Daewoo, OPEL / VAUXHALL




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 43
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               LK100 ET43          N 65632 LK100 ET43         Ø64 - Ø56,6                 56,6     Kunststoff      580      2092    03/23
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM Korea, GM Daewoo
§22 54919*01




               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5312


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     KALOS, AVEO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
                CHIA         e50*2007/46*0046*.. 55 - 74          195/45R16 80    11A; 21T                   Aveo Variante SH./
                KLAS         e4*2001/116*0063*..                                                             Version 5..; ab
                                                                                                             e4*2001/116*0063*18;
                                                                                                             Schrägheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P
                CHIA          e50*2007/46*0046*.. 53 - 69         195/45R16 80                               Aveo Variante SN./
                KLAS          e4*2001/116*0063*..                                                            Version 4..; ab
                                                                                                             e4*2001/116*0063*12;
                                                                                                             Stufenheck 4-türig;
                                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                            Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 21.02.2024
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Set Nr. 5219


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, ABARTH
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               199          e3*2001/116*0286*.., 48 - 99 195/50R16 84             11A; 24J; 24M             Nur Fiat Punto;
                            e3*2007/46*0009*..,          195/55R16                11A; 24J; 24M; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                              e3*2007/46*0010*..                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
               199          e3*2001/116*0217*.. 48 - 99 195/50R16 84 11A; 24J; 24M                          Nur Fiat Punto;
                                                        195/55R16    11A; 24J; 24M; 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P; 76U
§22 54919*01




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : D-A
               Zubehör                                    : Set Nr. 5312


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : S-D; S-D/VAN; S-D/V
               Zubehör                                    : Set Nr. 5219


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : S-D; S-D/V; S-D/VAN
                                                            140 Nm für Typ : D-A
               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16           84    124                       Adam; nicht Adam
                                                        195/55R16           87    124                       Rocks;
                                                        205/45R16           83    12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/50R16           87    12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                        205/55R16           91    12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                            76U; 845; FHF




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 51 - 85 195/50R16 84          124                       Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                        205/45R16 83          12A                       ab
                                                                                                        e1*2001/116*0379*30;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 845; FHF
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 51 - 85     195/50R16   84   124                       nur Adam Rocks;
                                                             195/55R16   87   124                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/45R16   83   12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                             205/50R16   87   12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                                             205/55R16   91   12A                       76U; 845; FHF

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D/V        e50*2007/46*0055*.. 51 - 85      195/50R16 84     124                       Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                             205/45R16 83     12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 845; FHF

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA VAN, CORSA, CORSA-E             VAN, CORSA-E
§22 54919*01




               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
               S-D/VAN      e1*2007/46*0505*.. 51 - 85 195/50R16 84            124                      Corsa-E; Corsa-E Van;
                                                       205/45R16 83            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                        76U; 845; FHF

               Verkaufsbezeichnung:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
               D-A          e4*2007/46*0957*..   54 - 55   195/45R16 80    11A; 21P                     KARL ROCKS; VIVA
                                                           205/45R16 83    11A; 21N; 21P; 22H           ROCKS;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               D-A           e4*2007/46*0957*..    54 - 55   195/45R16 80     11A; 245; 26P             nicht Karl/Viva Rocks;
                                                             205/45R16 83     11A; 24J; 248; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              26P; 27H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 4 von 7
                     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlic hten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 54919*01




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                         Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des K otflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 54919*01




                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 7
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               845) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258mm
                    an der Vorderachse nicht zulässig.
               FHF) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 257 mm
                    (Dicke 17mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
§22 54919*01




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: 8                                                        Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 21.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     D-A
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0957*..
                      Handelsbez.:     Karl / Viva / Karl Rocks / Viva Rocks

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 250              y = 250                 VA
                            26P                      x = 200              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            26J                   x = 250        y = 250           30                VA
§22 54919*01




                            26N                   x = 250        y = 250            8                VA
                            27F                   x = 300        y = 300           30                HA
                            27H                   x = 300        y = 300            8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0191-23-WIRD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54919
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: N 65632
               Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                              Stand: 21.02.2024
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               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54919*01




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                                            Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                    TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN