Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller BYD AUTO CO LTD, SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340601 V03 N 65738 5/114,3 ET40 Ø72,5 - Ø60,1 60,1 720 2208 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54108*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BYD AUTO CO LTD Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EM2E; EM2E-1; (Kegelbund) Zubehör : Set Nr. 5307 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SC2E Zubehör : Set Nr. 5307 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 125 Nm Verkaufsbezeichnung: ATTO 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SC2E e9*2018/858*11147*.. 65 215/60R17 96 12M Frontantrieb; Elektro; 225/55R17 97 12O 10B; 11B; 11G; 11H; 225/60R17 99 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EM2E e9*2018/858*11468*.. 35 - 65 205/50R17 89 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 Verkaufsbezeichnung: DOLPHIN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EM2E-1 e9*KS18/858*11459*.. 35 - 65 205/50R17 89 11A; 26P Frontantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AZ; AZ-2S; JT Zubehör : Set Nr. 5331 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : JY-2S; JY (Kegelbund) Zubehör : Set Nr. 5259 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, §22 54108*04 für Typ : LY-2S; MZ; JY; LY Zubehör : Set Nr. 5259 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : JY; LY; LY-2S; MZ 100 Nm für Typ : AZ; AZ-2S; JY; JY-2S 110 Nm für Typ : JT Verkaufsbezeichnung: GRAND VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JT e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R17 99 2-türig; 4-türig; 225/65R17 102 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MZ e4*2001/116*0090*.. 92 195/45R17 81 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 Verkaufsbezeichnung: SWIFT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AZ e4*2007/46*1205*.. 95 - 103 195/45R17 81 Frontantrieb; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AZ-2S e6*2018/858*00229*.. 95 195/45R17 81 Frontantrieb; Hybrid; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e6*2018/858*00006*.. 95 - 103 215/50R17 91 12I bis 215/55R17 94 11A; 12A; 27B; 27H e6*2018/858*00006*01; 225/50R17 94 11A; 12A; 248; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54108*04 Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4, S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY-2S e6*2018/858*00006*.. 75 - 95 215/50R17 91 12I ab 215/55R17 94 11A; 12A; 27B; 27H e6*2018/858*00006*02; 225/50R17 94 11A; 12A; 248; 27B Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JY e4*2007/46*0779*.. 88 205/50R17 89 11A; 26N; 27H bis 205/55R17 91 11A; 26N; 27H e4*2007/46*0779*03; 215/50R17 91 11A; 24J; 26N; 27H Schräghecklimousine; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26J; Allradantrieb; 27F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JY e4*2007/46*0779*.. 75 - 103 215/50R17 91 12I ab e4*2007/46*0779*04; 215/55R17 94 11A; 12A; 27B; 27H Allradantrieb; 225/50R17 94 11A; 12A; 248; 27B Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 Verkaufsbezeichnung: VITARA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LY e4*2007/46*0928*.. 75 - 103 215/50R17 91 12I Allradantrieb; 215/55R17 94 12I Frontantrieb; 225/50R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY e6*2018/858*00005*.. 75 - 103 215/50R17 91 12I bis 215/55R17 94 12I e6*2018/858*00005*01; 225/50R17 94 12A Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P LY-2S e6*2018/858*00005*.. 75 - 95 215/50R17 91 12I ab 215/55R17 94 12I e6*2018/858*00005*02; 225/50R17 94 12A Allradantrieb; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P §22 54108*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XW6(M) (Flachbund lose) Zubehör : Set Nr. 5307 Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : XA4(EU,M); ZA1(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); XA3(a)-TMG; XPB1F(EU,M)-TGRE; XG1TJ(JP,M); XG1TJ(JP,M)-TGRE; XPB1F(M); XA4(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M); AX1T(EU,M)-TMG; XA3(a) Zubehör : Set Nr. 5307 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e6*2018/858*00186*.. 72 215/60R17 96 nur wenn 6,5x17ET45 lt. CoC eingetragen; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 Verkaufsbezeichnung: COROLLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XG1TJ(JP,M) e13*2018/858*00420*. 72 215/60R17 96 nur wenn 6,5x17ET45 -TGRE . lt. CoC eingetragen; Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: LEXUS UX200, LEXUS UX250H Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZA1(EU, e6*2007/46*0263*.. 112 215/60R17 96 124 UX250H; M) 225/55R17 97 124 10B; 11B; 11G; 11H; ZA1(EU, e13*2007/46*2005*.. 51A; 71C; 71K; 721; M)-TMG 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: PRIUS PHEV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XW6(M) e6*2018/858*00260*.. 111 195/60R17 90 12I mit 205/60R17 93 11A; 12A; 26N Radhausverbreiterung 215/55R17 94 11A; 12A; 26N (Flap) Serie; §22 54108*04 Frontantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76O Verkaufsbezeichnung: TOYOTA C-HR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AX1T(EU, e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 215/60R17 96 11A; 26P Allradantrieb; M) e6*2007/46*0338*.. 225/55R17 97 11A; 26N; 26P; 27I Frontantrieb; AX1T(EU, e13*2007/46*1765*.. 10B; 11B; 11G; 11H; M)-TMG 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: TOYOTA RAV4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XA3(a) e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 215/60R17 96 12M ab XA3(a)- e13*2007/46*1657*.. 215/65R17 99 12M e6*2001/116*0105*09; TMG 225/60R17 99 12M Allradantrieb; XA4(EU, e6*2007/46*0166*.. 225/65R17 12T; 51G Frontantrieb; M) 10B; 11B; 11G; 11H; XA4(EU, e13*2007/46*1658*.. 51A; 71C; 71K; 721; M)-TMG 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS CROSS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 12R Frontantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 12I Hybrid; 225/50R17 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68 205/55R17 91 12R Allradantrieb; inkl. )-TGRE . XPB1F(M) e6*2018/858*00013*.. 215/55R17 94 12I Hybrid; 225/50R17 94 11A; 12A; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/55R17 97 11A; 12A; 246; 248 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen §22 54108*04 Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen B etriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. §22 54108*04 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radm itte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / B ereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu ent nehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist di e Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der §22 54108*04 EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zuläss ig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. §22 54108*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: EM2E Genehm.Nr.: e9*2018/858*11468*.. Handelsbez.: DOLPHIN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 260 VA 26B x = 270 y = 310 VA 27I x = 220 y = 250 HA 27B x = 270 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 310 8 VA 26J x = 270 y = 310 20 VA 27H x = 270 y = 300 8 HA 27F x = 270 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BYD Fahrzeugtyp: EM2E-1 Genehm.Nr.: e9*KS18/858*11459*.. Handelsbez.: DOLPHIN Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 220 y = 260 VA 26B x = 270 y = 310 VA 27I x = 220 y = 250 HA 27B x = 270 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 270 y = 310 8 VA 26J x = 270 y = 310 20 VA 27H x = 270 y = 300 8 HA 27F x = 270 y = 300 10 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 330 y = 400 HA 27I x = 280 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 300 y = 260 5 VA 26J x = 300 y = 260 5 VA 27H x = 330 y = 400 8 HA 27F x = 330 y = 400 25 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SUZUKI Fahrzeugtyp: JY Genehm.Nr.: e4*2007/46*0779*.. Handelsbez.: SX4, SUZUKI SX4,S-CROSS Variante(n): Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 26 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 24 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA §22 54108*04 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: XW6(M) Genehm.Nr.: e6*2018/858*00260*.. Handelsbez.: PRIUS PHEV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 230 y = 240 HA 27B x = 280 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 295 y = 240 8 VA §22 54108*04 26J x = 295 y = 240 30 VA 27H x = 280 y = 290 8 HA 27F x = 280 y = 290 15 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M)-TMG Genehm.Nr.: e13*2007/46*1765*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e11*2007/46*3641*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 6 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: TOYOTA Fahrzeugtyp: AX1T(EU,M) Genehm.Nr.: e6*2007/46*0338*.. Handelsbez.: TOYOTA C-HR Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 300 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 300 y = 250 30 HA 27H x = 300 y = 250 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54108*04 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN