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							Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                             Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                      Stand: 22.08.2022
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                Fahrzeughersteller              MERCEDES-BENZ, NISSAN EUROPE (F), Nissan
                                                International S. A., RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 17 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
               Kennzeichnung                   Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
               Rad                             Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
5114340661 V03 N 65738 5/114,3 ET40            Ø72,5 - Ø66,1                 66,1                     720      2208    09/21
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Set Nr. 5273


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     Citan
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
 MFK          e2*2018/858*00014*.. 55 - 96         195/55R17   92                               Frontantrieb;
                                                   205/50R17   93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R17   91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/50R17   91                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/50R17   94                               74P
 MFK           e2*2018/858*00015*.. 55 - 96        195/55R17   92                               Frontantrieb;
                                                   205/50R17   93                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R17   95                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   215/50R17   95                               721; 725; 73C; 74A;
                                                   225/50R17   94                               74P; 77E




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A.
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : T31; ZE1; C13; J10
Zubehör                                    : Set Nr. 5306




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                           Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                    Stand: 22.08.2022
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Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : J11 (Produktion UNITED KINGDOM)
Zubehör                                    : Set Nr. 5273


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : NFK
Zubehör                                    : Set Nr. 5273


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : T31; ZE1
                                             110 Nm für Typ : NFK
                                             113 Nm für Typ : C13; J10; J11
Verkaufsbezeichnung:     Nissan Leaf
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
ZE1          e9*2007/46*6537*..  90              205/50R17   89                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/55R17   91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 215/50R17   91      11A; 26P                721; 725; 73C; 74A;
                                                 215/55R17   94      11A; 26P                74P
                                                 225/50R17   94      11A; 26P; 27I

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
J11          e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/55R17 94              12O                     Allradantrieb;
             e5*2007/46*1029*..            215/60R17 96              12O                     Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
J10          e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17                 12T; 51G                Nissan Qashqai kurz;
                                           225/55R17 97              12A                     Nissan Qashqai +2
                                                                                             (lang); Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                             76S

Verkaufsbezeichnung:     NISSAN X-TRAIL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
T31          e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96                                      Allradantrieb;
                                           225/55R17 97                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/60R17                 51G                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                             Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                      Stand: 22.08.2022
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Verkaufsbezeichnung:     PULSAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                         Auflagen zu Reifen   Auflagen
C13          e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88                   12R                  Frontantrieb;
                                         205/50R17                      12Q; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/50R17 91                   12A                  51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOWNSTAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
NFK          e2*2018/858*00024*.. 96              195/55R17      92                          Frontantrieb;
                                                  205/50R17      93                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  205/55R17      91                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  215/50R17      91                          721; 725; 73C; 74A;
                                                  225/50R17      94                          74P
NFK            e2*2018/858*00025*.. 51 - 96       205/50R17      93                          Frontantrieb; inkl.
                                                  205/55R17      95                          Elektro;
                                                  215/50R17      95                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R17      94                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                       96         195/55R17      92     5GM                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : RENAULT
Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : Y
Zubehör                                     : Set Nr. 5306


Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : SR; RFK; RFB; RFD; RFE; AG; R
Zubehör                                     : Set Nr. 5273


Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 105 Nm   für   Typ : R; SR
                                              108 Nm   für   Typ : Y
                                              110 Nm   für   Typ : AG; RFE
                                              120 Nm   für   Typ : RFK
                                              130 Nm   für   Typ : RFB; RFD
Verkaufsbezeichnung:     CLIO, CAPTUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                       Auflagen zu Reifen   Auflagen
R            e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/45R17 84W                                     Clio 4 ab Mj. 2012;
                                                                                             Schrägheck; Clio RS;
                                                                                             Clio RS TROPHY;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.08.2022
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                                                                                                   Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     KADJAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
RFE          e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94            12O                     Allradantrieb;
                                         215/60R17 96            12O                     Frontantrieb;
                                         225/55R17 97            12I                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KANGOO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
RFK          e2*2018/858*00001*.. 55 - 96    205/50R17   93      12N                     Frontantrieb;
                                             205/55R17   91      12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             215/50R17   91      12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                             225/50R17   94      12A                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E
RFK           e2*2018/858*00002*.. 51 - 96   205/50R17   93      12N                     Frontantrieb; inkl.
                                             205/55R17   95      12N                     Elektro;
                                             215/50R17   95      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17   94      12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         77E

Verkaufsbezeichnung:     KOLEOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
Y            e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17            51G                     Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LOGAN,SANDERO, DUSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
SR           e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96                                   Duster ab MJ2017;
                                          225/55R17 97           11A; 24M; 246           Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
RFB          e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 93    11A; 26P                        Kombi; Limousine;
                                                                                         Schräghecklimousine;
                                                                                         Frontantrieb; inkl.
                                                                                         Hybrid;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76S




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.08.2022
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Verkaufsbezeichnung:     RENAULT ZOE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
AG           e2*2007/46*0251*.., 51          205/45R17           101                     Frontantrieb; Elektro;
              e2*2007/46*0681*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     TALISMAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
RFD          e11*2007/46*2969*.., 81 - 96    215/50R17   91      12O                     Kombi; Limousine;
              e2*2007/46*0653*..             215/55R17   90      12A                     Frontantrieb;
                                             215/60R17   89      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17   93      12R                     51A; 71C; 71K; 721;
                                             225/55R17   90      12A                     725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76S


Auflagen
101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
     M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen
     festgelegt sind.
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit,
     es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
     wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-21-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108
ANLAGE: 10                                                        Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.08.2022
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                                                                                                    Seite: 6 von 9
       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführt en
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



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Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                 Stand: 22.08.2022
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                                                                                                     Seite: 7 von 9
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften is t laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Aus zug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröß e zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrz eugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      NISSAN
       Fahrzeugtyp:     ZE1
       Genehm.Nr.:      e9*2007/46*6537*..
       Handelsbez.:     Nissan Leaf

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA
             27I                     x = 200              y = 200                  HA
             27I                     x = 250              y = 250                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA
             27H                  x = 250        y = 250             8                HA
             27F                  x = 250        y = 250            20                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 10                                                       Radtyp: N 65738
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH                                Stand: 22.08.2022
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      RENAULT
       Fahrzeugtyp:     RFB
       Genehm.Nr.:      e2*2007/46*0546*..
       Handelsbez.:     Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid

       Variante(n):     Frontantrieb, nicht Allradlenkung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290              y = 260                 VA
             26P                      x = 240              y = 210                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 290        y = 260            8                VA
             26J                   x = 290        y = 260           30                VA
             27H                   x = 270        y = 330            8                HA
             27F                   x = 270        y = 330           30                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.