Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller MERCEDES-BENZ, NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A., RENAULT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum 5114340661 V03 N 65738 5/114,3 ET40 Ø72,5 - Ø66,1 66,1 720 2208 09/21 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 54108*04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Nr. 5273 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: CITAN, CITAN TOURER, E CITAN TOURER, T-CLASS, EQT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MFK e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95 5HR ab 215/50R17 95 5HR e2*2018/858*00014*05; 225/50R17 98 11A; 24M; 5JA Frontantrieb; inkl. 55 - 96 195/55R17 92 5GM Elektro; 205/50R17 93 5HA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I MFK e2*2018/858*00014*.. 51 - 96 205/55R17 95 bis 215/50R17 95 e2*2018/858*00014*04; 225/50R17 98 Frontantrieb; inkl. 55 - 96 195/55R17 92 Elektro; 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: CITAN, CITAN TOURER, E CITAN TOURER, T-CLASS, EQT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MFK e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93 bis 205/55R17 95 e2*2018/858*00015*04; 215/50R17 95 Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 Elektro; 55 - 96 195/55R17 92 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E MFK e2*2018/858*00015*.. 51 - 96 205/50R17 93 5HA ab 205/55R17 95 5HR e2*2018/858*00015*05; 215/50R17 95 5HR Frontantrieb; inkl. 225/50R17 98 11A; 24M Elektro; 55 - 96 195/55R17 92 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NISSAN EUROPE (F), Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, §22 54108*04 für Typ : T31; ZE1; C13; J10 Zubehör : Set Nr. 5306 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : J11 (Produktion UNITED KINGDOM) Zubehör : Set Nr. 5273 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : NFK Zubehör : Set Nr. 5273 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : T31; ZE1 110 Nm für Typ : NFK 113 Nm für Typ : C13; J10; J11 Verkaufsbezeichnung: Nissan Leaf Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ZE1 e9*2007/46*6537*.. 90 205/50R17 89 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 215/50R17 91 11A; 26P 721; 725; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 26P 74P 225/50R17 94 11A; 26P; 27I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J11 e11*2007/46*0963*.., 81 - 120 215/55R17 94 12O Allradantrieb; e5*2007/46*1029*.. 215/60R17 96 12O Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: NISSAN QASHQAI,QASHQAI + 2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J10 e11*2001/116*0295*.. 76 - 110 215/60R17 12T; 51G Nissan Qashqai kurz; 225/55R17 97 12A Nissan Qashqai +2 (lang); Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: NISSAN X-TRAIL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T31 e1*2001/116*0432*.. 104 - 127 215/60R17 96 Allradantrieb; 225/55R17 97 10B; 11B; 11G; 11H; §22 54108*04 225/60R17 51G 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: PULSAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen C13 e9*2007/46*3086*.. 81 - 140 195/55R17 88 12R Frontantrieb; 205/50R17 12Q; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFK e2*2018/858*00024*.. 96 195/55R17 92 bis 205/50R17 93 e2*2018/858*00024*03; 205/55R17 91 Frontantrieb; 215/50R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P NFK e2*2018/858*00024*.. 51 - 96 205/55R17 95 5HR ab 215/50R17 95 5HR e2*2018/858*00024*04; 225/50R17 98 11A; 24M; 5JA Frontantrieb; inkl. 96 195/55R17 92 5GM Elektro; 205/50R17 93 5HA 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: TOWNSTAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 205/50R17 93 5HA ab 205/55R17 95 5HR e2*2018/858*00025*05; 215/50R17 95 5HR Frontantrieb; inkl. 225/50R17 98 11A; 24M Elektro; 96 195/55R17 92 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I NFK e2*2018/858*00025*.. 51 - 96 205/50R17 93 bis 205/55R17 95 e2*2018/858*00025*04; 215/50R17 95 Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 Elektro; 96 195/55R17 92 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : RENAULT Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, §22 54108*04 für Typ : Y Zubehör : Set Nr. 5306 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : SR; RFK; RFB; RFD; RFE; AG; R Zubehör : Set Nr. 5273 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : R; SR 108 Nm für Typ : Y 110 Nm für Typ : AG; RFE 120 Nm für Typ : RFK 130 Nm für Typ : RFB; RFD Verkaufsbezeichnung: CLIO, CAPTUR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R e2*2001/116*0327*.. 147 - 162 205/45R17 84W Clio 4 ab Mj. 2012; Schrägheck; Clio RS; Clio RS TROPHY; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: KADJAR Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFE e2*2007/46*0475*.. 81 - 120 215/55R17 94 12O Allradantrieb; 215/60R17 96 12O Frontantrieb; 225/55R17 97 12I 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 12N; 5HR ab 215/50R17 95 12A; 5HR e2*2018/858*00001*07; 225/50R17 98 11A; 12A; 248; 5JA Frontantrieb; inkl. 55 - 96 205/50R17 93 12N; 5HA Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I RFK e2*2018/858*00001*.. 51 - 96 205/55R17 95 12N bis 215/50R17 95 12A e2*2018/858*00001*06; 225/50R17 98 12A Frontantrieb; inkl. 55 - 96 205/50R17 93 12N; 5HA Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; §22 54108*04 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: KANGOO, KANGOO VAN, KANGOO VAN E-TECH ELECTRIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 12N; 5HA ab 205/55R17 95 12N; 5HR e2*2018/858*00002*08; 215/50R17 95 12A; 5HR Frontantrieb; inkl. 225/50R17 98 11A; 12A; 248 Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I RFK e2*2018/858*00002*.. 51 - 96 205/50R17 93 12N bis 205/55R17 95 12N e2*2018/858*00002*07; 215/50R17 95 12A Frontantrieb; inkl. 225/50R17 94 12A Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: KOLEOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Y e11*2001/116*0261*.. 110 - 127 225/60R17 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: LOGAN,SANDERO, DUSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SR e2*2001/116*0323*.. 66 - 110 215/60R17 96 Duster ab MJ2017; 225/55R17 97 11A; 24M; 246 Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFB e2*2007/46*0546*.. 66 - 120 205/50R17 93 11A; 26P Kombi; Limousine; Schräghecklimousine; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: RENAULT ZOE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 54108*04 AG e2*2007/46*0251*.., 51 205/45R17 101 Frontantrieb; Elektro; e2*2007/46*0681*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TALISMAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RFD e11*2007/46*2969*.., 81 - 96 215/50R17 91 12O Kombi; Limousine; e2*2007/46*0653*.. 215/55R17 90 12A Frontantrieb; 215/60R17 89 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 93 12R 51A; 71C; 71K; 721; 225/55R17 90 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindes terforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß §22 54108*04 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleit ung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO §22 54108*04 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleic h sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet §22 54108*04 sind. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: ZE1 Genehm.Nr.: e9*2007/46*6537*.. Handelsbez.: Nissan Leaf Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54108*04 von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 25 VA 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 20 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: 10 Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: RENAULT Fahrzeugtyp: RFB Genehm.Nr.: e2*2007/46*0546*.. Handelsbez.: Megane, Megane E-Tech Plug-In Hybrid Variante(n): Frontantrieb, nicht Allradlenkung Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 260 VA 26P x = 240 y = 210 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 290 y = 260 8 VA §22 54108*04 26J x = 290 y = 260 30 VA 27H x = 270 y = 330 8 HA 27F x = 270 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0327-21-WIRD/N4 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 54108 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: N 65738 Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH Stand: 04.06.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54108*04 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN